Gerade erst wurde von Vodafone stolz verkündet, dass man mit dem HTC Magic ab dem 30. April 2009 exklusiv das zweite Android-Smartphone anbieten werde. Doch die Freude könnte eventuell nicht lange währen: Wie verschiedene Onlinemedien berichten, könnte dem HTC Magic ein Verkaufsstopp drohen.
Hintergrund ist ein Patentrechtestreit, in den der taiwanesische Hersteller des Handys verstrickt ist. Der Patentverwalter IP-Com wirft HTC vor, mehrere Patente zu verletzen, welche für das Fertigen von UMTS-Handys benötigt werden. Die Patente stammen aus einem vor zwei Jahren vom Autozulieferer Bosch aufgekauften Paket von über 1000 verschiedenen Mobilfunkpatenten. IP-Com sorgt nun für deren konsequente Verwertung. Im Hintergrund steht jedoch der US-amerikanische Private-Equity-Fond Fortress, der mit knapp 50 Prozent an IP-Com beteiligt sein soll. Fortress verwaltet immerhin rund 40 Milliarden US-Dollar an Anlegergeldern und hat damit auch den nötigen finanziellen Rückhalt, um selbst teure Patentklagen bis zum Ende durchzufechten. Entsprechend hat IP-Com im Jahre 2008 bereits Nokia wegen Patentverletzungen auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt.
Im Fall HTC beruft sich IP-Com nun auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 O 94/08). Darin hatte das Unternehmen Schadenersatz geltend gemacht und eine Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von UMTS-fähigen Handys des Herstellers HTC erwirkt. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) will IP-Com wegen gescheiterter Lizenzverhandlungen mit HTC nun das Urteil vollstrecken lassen, das Oberlandesgericht Karlsruhe daher schon in den nächsten Tagen über die Unterlassungserklärung verhandeln.
Sollte IP-Com mit seinen Forderungen durchkommen, bedeutete das einen Verkaufsstopp für alle HTC-Handys mit UMTS-Technologie. Dies beträfe dann so gut wie alle HTC-Smartphones – von den Netzbetreiber-gebrandeten MDAs, VPAs und XDAs über die Geräte der Touch-Baureihe bis eben hin zum HTC Magic. HTC sieht sich allerdings im Recht und bestreitet die Gültigkeit der vorgelegten Patente. Wer hier gewinnen wird, mag sich derzeit niemand ausmalen – und die Folgen eines für HTC verlorenen Rechtsstreits möchte man sich erst Recht nicht ausmalen...
Update 12.05.2009: HTC hat einen Verkaufsstopp vorerst abwehren können. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung bis zum Ende des Hauptverfahrens ausgesetzt.
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- Erschienen: 09.04.2010 | Ausgabe: 5/2010
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