Westfalia-Automotive BC60
Auf neueste Fertigung achten
Der Fahrradträger BC 60 von Westfalia kann mit einem hervorragenden Testergebnis glänzen. Allerdings sollte man darauf achten, ein neues Modell zu erhalten, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) herausfand. Denn bei Trägern aus älterer Produktion besteht Bruchgefahr.
Auch für E-Bikes
Mit dem BC 60 lassen sich zwei schwere Räder, auch solche mit Elektroantrieb, auf der Anhängerkupplung transportieren. Im Test der GTÜ ließ sich der Westfalia-Träger problemlos anbringen. Er erreichte in dieser Disziplin die maximale Punktzahl und bei der Verständlichkeit der Anleitung 9 von 10 Punkten. Zusammengeklappt nimmt der Träger 58 x 22 x 69 Zentimeter (Breite, Höhe, Tiefe) in Anspruch, im betriebsbereiten Zustand sind es 126 x 66 x 69 Zentimeter.
Für maximal 60 Kilogramm
Der Anbieter wirbt, dass der Fahrradträger sich innerhalb von 30 Sekunden montieren lasse und die Aufbauzeit eines Rades nur 1 Minute zusätzlich in Anspruch nehme. Tatsächlich zählte das Produkt auch in dieser Rubrik zu den besten des Testfeldes. Qualitativ erwies sich der Thule-Träger EasyFold 931 als überlegen, und bei Gewicht und Zuladung fand sich der 18,2 Kilogramm schwere BC 60 auf Platz drei. Die beiden aufgeladenen Räder dürfen ein Höchstgewicht von je 30 Kilogramm aufweisen.
Kunststoffverbindung kann brechen
Im Fahrtest mit Brems- und Ausweichmanövern erwies sich lediglich das aktuelle BC-60-Modell als hinreichend belastbar. Denn bis zum Modelljahr 2012 war die Verbindung zwischen Radträger und Fahrradrahmenhalter nur aus Plastik gefertigt und konnte brechen. Von Mai 2013 an bringt Westfalia eine verbesserte Version in den Handel, bei der das Verbindungsstück aus solidem Aluminium hergestellt ist. In dieser Ausführung erhielt der BC 60 von der GTÜ und der kooperierenden Zeitschrift ACE Lenkrad ein „sehr empfehlenswert“. Den zweiten Platz in der Gesamtwertung konnte das Westfalia-Produkt auch deshalb erringen, weil es mit rund 430 EUR deutlich erschwinglicher als viele Fahrradträger anderer Anbieter ist.
Autor:
Hendrik
Datum:
30.04.2013