Stiftung Warentest prüft Kinderkopfhörer (2/2021): „Drei sind zu laut“
Inhalt
Wie werden Kopfhörer in Vergleichstests geprüft?Auch wenn die Fachmagazine Kopfhörer oft einzeln unter die Lupe nehmen, kommt es in regelmäßigen Abständen zu Vergleichstests. Da sie in verschiedenen Bauweisen vorkommen, sie für unterschiedliche Anwendungszwecke konstruiert wurden und die Audiosignale nicht immer auf gleiche Weise übertragen werden, versucht man Modelle ähnlicher Bereiche miteinander zu vergleichen. Als wichtigstes Kriterium steht der Klang auf dem Prüfstand und beeinflusst auch die Bewertung am meisten. Wie gut setzen sich die Höhen, Mitten oder Tiefen durch? Sind Bässe künstlich angehoben? Klingt der Kopfhörer im Kabelbetrieb anders als bei der Drahtlos-Übertragung via Bluetooth? Weiterhin beurteilen die Warentester den Tragekomfort. Ist der Anpressdruck beim Over-Ear zu stark? Sitzt der In-Ear sicher im Ohr? Bleibt es bequem auch bei langer Tragedauer? Die weitere Ausstattung steht im Fokus. Hier legt man das Augenmerk auf Extras, etwa Noise-Cancelling und prüft, wie gut die Umgebungsgeräusche herausgefiltert werden. Sind Akkus an Bord, wird die Laufzeit getestet. Wichtig ist die Bedienung über Fernbedienung. Geht sie leicht und intuitiv von der Hand? Gibt es Tasten mit Doppelbelegung? Nicht zuletzt schauen die Experten nach dem Lieferumfang. Ist alles dabei, was man braucht? Kopfhörer bringen neben verschiedenen Ohrpassstücken, auch Tragecases und Kabel mit.
Testeinleitung
„Mauer Klang, zu schnell kaputt, zu viele Schadstoffe, zu laut – kein einziger Kopfhörer für Kinderohren konnte restlos überzeugen. Vier Modelle sind mangelhaft.“
Was wurde getestet?
Die Stiftung Warentest prüfte 19 Kinderkopfhörer, darunter 13 mit Kabel und 6 mit Bluetooth. Die Produkte erhielten Bewertungen von „befriedigend“ bis „mangelhaft“, keines der Produkte konnte eine „gute“ Bewertung ergattern.Als Testkriterien dienten Ton, Störeinflüsse, Tragekomfort und Handhabung, Bluetooth, Haltbarkeit, Schadstoffe sowie Gehörschutz. Das Qualitätsurteil wurde abgewertet, wenn Haltbarkeit oder Ton nur ein „mangelhaft“ bekamen. Fiel das Unterkriterium Schallabstrahlung nur „ausreichend“ aus, wurden die Störeinflüsse herabgestuft. Bei „mangelhaften“ Gebrauchsinformationen kam es zu einer Abwertung beim Kriterium Tragekomfort und Handhabung.