Der stetig zunehmende Bedarf an Pflege und den damit verbundenen Gewinnmöglichkeiten hat viele Pflegefachkräfte dazu bewogen, selbstständig als Vermittler zwischen Pflegediensten und Auftraggebern (Patienten, Angehörigen) aufzutreten. Da es um große Geldbeträge geht, die oft langfristig fließen, sollte man vom Vermittler die entsprechende Fachausbildung in der Pflege erwarten können. Diverse Hochschulen bilden in Deutschland sogenannte Pflegemanager und Pflegeberater aus, die in allen Aspekten (medizinisch, psychosozial, juristisch, personell) ausgebildet werden. Leider sitzen auf dem Stuhl häufig Kaufleute, die vom eigentlichen Fachgebiet der Pflege nur wenig Ahnung haben und versuchen, über die finanzielle Schiene zum Vertragsabschluss zu kommen.
Beratungsgespräch
In den meisten Fällen sitzen sich beim Erstgespräch Angehörige und Pflegevermittler gegenüber und der Patient bleibt außen vor. Eine zusätzliche Einbeziehung sollte jedoch spätestens vor Ort durch den Vermittler angeregt werden, bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt. Häufig haben ausgebildete Pflegeberater und –manager ihr Diplom oder den Ausbildungsnachweis offen aushängen, sodass sich die Frage nach der Qualifikation erübrigt. Durch den Pflegekräftemangel in Deutschland und der neuen EU-Richtlinien hat sich der neue Zweig der Auslandsvermittlung stark etablieren können. Hinzu kommt, dass die Leistungen deutscher Pflegedienste im Minutentakt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden und zeitlich längerfristige Einsätze, wie meist von den Angehörigen erwünscht, aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Ausländische Pflegedienste sind da meist deutlich weniger kostenintensiv und bieten sogar eine Betreuung rund um die Uhr an, die für viele Angehörige noch bezahlbar ist. Nachdem der Pflege- und Betreuungsbedarf ermittelt wurde, geht es um die Personalvorschläge des Vermittlers. Das ist der heikelste Punkt, da viele vorher zu einem Vertragsabschluss drängen, was nicht im Sinne der Angehörigen ist. Gute Vermittler können die Ausbildungsqualifikation des vorgeschlagenen Personals nachweisen und sprechen auch Einschränkungen (Demenzpatienten) an, die von der Pflegeperson nicht geleistet werden können.
Was man beachten muss
Im Idealfall hat die zuständige Pflegekraft in Deutschland ihre Ausbildung von der entsprechenden Behörde beglaubigen lassen, sodass man sich um die fachliche Qualifikation keine Gedanken mehr machen muss. Falls die Pflegekraft nicht direkt von den Angehörigen eingestellt und sozialversichert wird, muss überprüft werden, ob die Pflegekraft anderweitig sozialversichert ist – sonst ist die Beschäftigung illegal. Auch hier ist der Pflegedienstvermittler gefragt, alle juristischen Angelegenheiten offenzulegen und im Beratungsgespräch zu erörtern. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kräfte aus Bulgarien oder Rumänien angeboten werden, da diese erst ab 2014 unter die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU fallen. Wer sich im Vorfeld ausgiebig informieren will, kann sich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung wenden.