Ungeeignete Pflegekraft
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Vorteile:
gute Erreichbarkeit
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Nachteile:
kostspielig, schlechte Pflegekraft, schlechte Hilfe der Agentur, schlechte Vertragsbedingungen
Meine 78jährige Frau ist durch mehrere Patellasehnenoperationen noch stark in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Nach Bedarfserhebung wurden mir 3 Vorschläge gemacht. Mit Beratung durch die Vermittlerin entschied ich mich für eine 52jährige, die lt. Beschreibung Pflegerfahrung hatte.
Avisiert wurde mir die Ankunft für 20.00 Uhr. Morgens um kurz nach 4.00 Uhr wurde sehr intensiv geklingelt.
Gegen Mittag kam meine Frau per Krankentransport nach Hause. Bereits in den ersten Stunden zeigte sich, daß die Pflegekraft nicht die notwendigen Fertigkeiten zur Pflege beherrschte und auch physisch nicht in der Lage war, meiner Frau die erforderliche Unterstützung zu leisten. Urinbeutel entleeren, Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim Aufstehen und bei der Fortbewegung mit Rollator... Kurz gesagt sie war keine Hilfe, nur eine Belastung.
Da es der 23.12. war, bestand ich auf einer unverzüglichen Heimreise. Diese wurde von ihrem polnischen Arbeitgeber unverzüglich organisiert.
Bei der Deutschen Seniorenhilfe habe ich die Verträge vorsorglich widerrufen, a.o. und ordentlich gekündigt. Zum mündlichen Widerruf wurde mir mitgeteilt, ich hätte in den Verträgen durch den sofortigen Einsatz auf mein Widerrufsrecht verzichtet. Die AGB der Seniorenhilfe enthaten keinen derartigen Passus. Darauffhin wurde mir mitgeteilt, ein mündlicher Widerruf sei lt. AGB ausgeschlossen. Dies ist lt. BGB nicht möglich.
Weder auf meinen Widerruf noch auf die a.o. Kündigung des Vertrages wurde im folgenden eingegangen.
Trotz Widerufes am 2. Tag stellte man mir 10 Tage Vermittlungstätigkeit in Rechnung. Auf meinen Einspruch hin erfolgte eine Kürzung aus Kulanz auf 2 Tage. Allerdings kam nun ein Mindermengenzuschlag von Brutto 280,00 € hinzu. Dieser darf lt. BGB nicht in dieser Form erhoben werden.
Ich bin auf die nächste Rechnung gespannt.
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