⚠️ WARNUNG ⚠️
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Nachteile:
sehr kurzlebig, kein Kundenservice
Ich habe vor ca einem Monat eine Batterie bei ATU an der Eckendorfer Straße in Bielefeld gekauft. Mein Auto sprang nur per Starthilfe an. Dieses musste ich dreimal durchführen, dann bin ich zu einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gefahren.
Der Fachmann prüfte nicht nur die Leistung der Batterie, sondern auch Lichtmaschine und Generator. Zudem wurde das ganze Auto über Nacht geladen. Dieses machte der kompetente Herr kostenlos für mich, weil er meinte es würde an der schwachen Leistung der Batterie liegen (statt 300 nur 100 Ampere).
Ich fuhr mit meinem Kassenzettel zu ATU. Ein Mann aus der Werkstatt schenkte dem Fachmann, wo ich zuvor war, keinen Glauben und wollte die Batterie erneut testen. Zudem sagte er direkt, dass es auch am Generator liegen könnte. Eine Prüfung des Generators würde 30 € kosten. Ich wies ab und sagte ihm, dass dieser bereits kostenfrei geprüft wurde und es definitiv an der Batterie liegen würde. Der ATU-Mensch wollte mich jedoch über den Tisch ziehen. Ich lies jedoch nicht locker und sagte, es werde nur die Batterie auf Mangelhaftigkeit geprüft, nichts weiter.
Am nächsten Morgen empfing der Werkstattsmann mich höchst freundlich und bestätigte, dass die Batterie defekt sei und ich eine neue bekommen würde. Ich solle zur Kasse gehen, damit meine Personalien entgegen genommen werden können für die Reklamation. Ich tat dies.
Als es jedoch um den Ausbau der alten defekten Batterie und den Einbau der vorhandenen neuen Batterie ging, wies mich der hinter der ATU-Kasse stehende Mann darauf hin, dass dieses 19,99 € kosten würde.
Aufgrund meiner juristischen Kenntnisse und, weil es für mich vorhersehbar war, dass ATU mich wieder über den Tisch ziehen könnte, wies ich darauf hin, dass im Rahmen meines Gewährleistungsrechtes (Nachbesserung, § 439 Abs. 1) ATU dazu verpflichtet ist, mir den Aus- und Einbau entweder durch Selbstvornahme zu gewähren oder Kosten, die durch eine andere Werkstatt entstehen würden, zu ersetzen. Dies steht in der Neufassung des § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB (lesen!!!).
Anscheinend war dem ATU-Kassenherrn dieser Paragraph unbekannt. Des Weiteren besaß er die Dreistigkeit zusätzlich zu mir als junge weibliche Jurastudentin zu sagen: „So müssen Sie mir nicht kommen. Sie müssen wohl nochmal besser nachschauen, das kann nämlich nicht sein.“ Ich sagte ihm erneut, dass ich nichts zahlen werde.
Plötzlich wurde der Wechsel vorgenommen und ich musste letztendlich nichts zahlen. Ich habe jedoch 30 Minuten warten müssen. Mein Vater benötigte 10 Minuten für den Aus- und Einbau der vorherigen Batterie. Ich wartete also noch unverhältnismäßig lang... haben sich anscheinend extra Zeit gelassen.
Ich rate Ihnen ganz dringend von einem Batteriekauf bei ATU ab! Nur durch meine juristische Kenntnis und aufgrund meines Durchhaltevermögens wurde ich nicht über den Tisch gezogen. Dies hätte jedoch auch anders ausgehen können.... ich hätte auch zusätzlich 50 € zahlen können für Kosten, die nur dadurch entstehen, weil ATU mir eine defekte Batterie verkauft hat,
Ich möchte hiermit vor der Skrupellosigkeit und Inkompetenz der Mitarbeiter von ATU an der Eckendorfer Straße warnen.
Viele liebe Grüße und ich hoffe, dass Sie genauso wie ich Ihre Rechte durchsetzen werden! Besser es kostet nur Nerven statt Geld.
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