Das Wichtigste auf einen Blick:
- Im Vergleich zu Infrarot-Terrassenstrahler schlechtere Umweltbilanz
- Ein Großteil der Wärme entweicht unkontrolliert nach oben
- Steigender CO₂-Preis als Kostenfaktor
- Aus Verbrauchersicht elektrische Infrarotstrahler empfehlenswertere Wahl
Gasbetriebene Terrassenheizstrahler bleiben trotz ihrer schlechten Umweltbilanz und dem erheblichen Wärmeverlust bei vielen Menschen beliebt. Dabei geht es vor allem um die bekannten Gasheizpilze. Im Vergleich dazu haben Infrarot-Terrassenstrahler, die ebenfalls mit Gas betrieben werden können, durch ihre niedrigeren Betriebskosten schon lange einen Vorteil. Klassische Gas-Terrassenstrahler funktionieren unabhängig vom Stromnetz und punkten mit günstigen Anschaffungskosten. Doch wenn man die langfristigen Ausgaben berücksichtigt, sind die vermeintlich geringen Kosten irreführend. Zu beachten ist außerdem, dass der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe wie Gas seit 2021 schrittweise steigt: Er lag 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO₂ und wird 2026 zwischen 55 und 65 Euro liegen – was den Betrieb von gasbetriebenen Geräten kontinuierlich verteuert.
Flüssiggas- oder elektrische Terrassenstrahler im Vergleich
Gas-Heizstrahler erzeugen, ähnlich wie Infrarot-Strahler, Wärme durch Strahlung. Allerdings erwärmen sie die Luft in der Umgebung des Brenners schichtweise, anstatt wie kurzwellige Infrarotgeräte ihre Strahlung direkt auf Oberflächen zu richten. Zudem benötigt der Brennerkopf einige Minuten, um seine volle Heizleistung zu erreichen. Ein Großteil der Wärme entweicht unkontrolliert nach oben, wodurch die Effizienz dieser Geräte schwer einzuschätzen ist – ein wesentliches Argument von Umweltschützern gegen diese Technik. Darüber hinaus sind gasbetriebene Strahler, obwohl sie netzunabhängig funktionieren, weitaus weniger flexibel als elektrische Modelle. Und auch im Vergleich der Betriebskosten schneiden elektrische Terrassenstrahler für manche Umweltfreunde deutlich besser ab.
Verbrauch, Nennleistung und Wärmeabgabe
Gasheizstrahler verbrauchen zwischen 500 und 2.000 Gramm Gas pro Stunde und erreichen Brennleistungen zwischen 7 und 14 kW, je nach Modell. Elektrische Strahler haben eine Nennleistung von 0,5 bis 4 kW. Zum Vergleich: Eine handelsübliche 11-Kilo-Flasche Flüssiggas kostet derzeit etwa 20 bis 25 Euro und hält auf höchster Stufe ungefähr 13 Stunden. Allerdings sind reine Leistungskennzahlen (Brenn- bzw. Anschlussleistungen in kW) für den direkten Vergleich ungeeignet, da die Wärmeabgabe bei Gasstrahlern vor allem nach oben entweicht und zunächst nur die Luft erwärmt wird – und dabei von äußeren Einflüssen wie Wind oder Kälte beeinflusst wird.
CO2-Emissionen und Kosten im Betrieb
Infrarot-Strahler hingegen wandeln ihre Strahlung direkt in Wärme um, beispielsweise auf der Haut oder Kleidung. Experten kommen anhand aller Faktoren und Ausgangsdaten zu dem Ergebnis, dass elektrische Geräte bei ähnlichen Betriebszeiten und beheizbaren Flächen nicht nur geringere Betriebskosten verursachen, sondern auch weniger versteckte Folgekosten und Umweltbelastungen mit sich bringen. Aus Verbrauchersicht sind deshalb elektrische Infrarotstrahler die empfehlenswertere Wahl: Sie haben geringere Wärmeverluste, sind sparsamer im Verbrauch, arbeiten geräusch- und geruchsfrei und stoßen kein zusätzliches CO₂ aus. Das Umweltbundesamt (UBA) weist allerdings darauf hin, dass auch elektrische Terrassenheizstrahler aufgrund der energieintensiven Stromerzeugung eine nicht zu vernachlässigende CO₂-Bilanz aufweisen – wenngleich diese sich mit wachsendem Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix stetig verbessert. Wer elektrische Terrassenstrahler mit einem Ökostromtarif betreibt, kann die CO₂-Belastung erheblich reduzieren. Das UBA rät dennoch zum freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Terrassenheizstrahlern, unabhängig von der genutzten Technologie. Sie sind zudem weder für den Dauerbetrieb noch als Hauptwärmequelle geeignet.