Der Gumotex Easycarseat Inflatable ist auf den ersten Blick der ideale Urlaubsbegleiter: Der aufblasbare Kindersitz für das Kindergarten- und Schulalter lässt sich platzsparend verstauen, ist flexibel einsetzbar und mit gerade einmal 0,6 Kilogramm ausgesprochen leicht. Doch trotz seiner ECE-R 44.04-Zulassung kann ein Kind nach Ansicht von ADAC und Stiftung Warentest in einem solchen Sitz nicht sicher transportiert werden.
Hohe Belastungswerte im Front- und Seitencrash
Das Gesamturteil „mangelhaft“ folgt aus dem Umstand, dass das Sitzmodell in den Disziplinen Sicherheit und Schadstoffbelastung mit ausgesprochen schlechten Einzelnoten aufwartet. Trotz seiner praktischen Vorzüge und der mit "gut" bewerteten Handhabung wurden beim Luftmodell aus Großbritannien erhöhte Belastungswerte am Kinder-Dummy gemessen. Weder im Frontcrhash noch im Seitenaufprall bietet er ausreichenden Unfallschutz, weshalb er angesichts von Sicherheitsbedenken „ganz klar mangelhaft“ sei (ADAC Motorwelt, Heft 6/2012). Auch die Gurtführung über die Schulter sei ein klares Manko, zudem fehle es ihm an einer ausreichend hohen Rückenlehne etwa für ältere Kinder.
Luft kann entweichen
Den Easycar trifft aber noch ein anderer Vorwurf: Bei Hitze im geparkten Auto kann durch ein Überdruckventil Luft aus seiner Hülle entweichen – mit der Folge, dass der Sitz dann nicht mehr ausreichend prall mit Luft gefüllt ist. Zwar lässt der Kind-Komfort eine gute Note in der Teildisziplin Ergonomie zu, doch ist der Platzbedarf im Auto recht hoch (Stiftung Warentest, Heft 6/2012). Ebenfalls Kritik verdient der Schadstoffgehalt: Das in der Disziplin Schadstoffe erreichte „befriedigend“ resultiert aus Organozinn-Verbindungen in Sitzteilen, mit denen das Kind in direkten Hautkontakt geraten kann. Seit der im Jahr 2011 eingeführten Schadstoffanalyse fahnden die Prüfer auch nach gefährlichen Chemikalien in Kindersitzen.
Trotz amtlicher Zulassung unsicher
Sehr häufig taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, weshalb solchermaßen unsichere Kindersitze frei verkäuflich sind. Die amtliche Zulassung von Kindersitzen richtet sich nach der EU-Norm mit dem Reglement ECE-R Nummer 44; diese stellt jedoch nur gesetzliche Mindestanforderungen dar, die weit unterhalb der ADAC-Sicherheitsstandards liegen. Für die amtliche Zulassung von Kindersitzen gibt es etwa noch immer keine gesetzlichen Seitenschutzkriterien. Nur der permanente Prüfstand durch Stiftung Warentest und der Automobilclubs hat in der Industrie etwas bewirkt – und warnt insbesondere vor Sitzen, die wie der Gumotex mit rund 55 EUR ausgesprochen verlockend auf die Kundschaft wirken.
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