Das Wichtigste auf einen Blick:
- Natürliches Mineralwasser unterliegt strengen Vorschriften
- Quellwasser meist minderwertiger
- Tafelwasser kann gleichbedeutend mit Leitungswasser sein
- Heilwasser gilt als Arzneimittel und bedarf strenge Kontrollen
In Deutschland versteht man unter Mineralwasser sowohl natürliche Mineralwässer als auch andere zum Verzehr geeignete Wässer. Viele Konsumenten sind sich dabei nicht bewusst, dass hierbei deutliche Unterschiede bestehen. Denn nur natürliche Mineralwässer sind hierzulande verpflichtet, eine amtliche Zulassung zu erhalten. Tafel- und Quellwässer hingegen können ohne eine solche Genehmigung verkauft werden, unabhängig von ihrer Herkunft und Zusammensetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wässer still oder kohlensäurehaltig sind.
Besonders strenge Regeln für natürliches Mineralwasser
Natürliche Mineralwässer sind tatsächlich die einzigen Lebensmittel in Deutschland, die eine präzise amtliche Anerkennung benötigen, um verkauft zu werden. Sie müssen stets mit dem Namen der Quelle und dem Standort der Quellfassung gekennzeichnet sein. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung legt verbindliche Grenzwerte für Inhaltsstoffe sowie Vorgaben zur Behandlung des Wassers fest, die von den Herstellern eingehalten werden müssen. Die Wasserzusammensetzung darf dabei im Wesentlichen nicht verändert werden; nur Eisen, Schwefel und Mangan dürfen entfernt sowie Kohlensäure zugesetzt werden.
Quellwasser – nicht zwangsläufig hochwertiger
Quellwasser kann, obwohl der Begriff suggeriert, es handele sich um ein wertvolles Produkt, sowohl aus natürlichen als auch künstlichen Quellen stammen. Eine einzelne Flasche kann sogar eine Mischung aus mehreren natürlichen und künstlichen Quellen enthalten. Es ist keine amtliche Zulassung erforderlich, weshalb es auch geringere Konzentrationen von Verunreinigungen aufweisen kann. Allerdings muss Quellwasser ebenfalls die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllen. Der Mineralstoffgehalt ist in der Regel deutlich niedriger als bei natürlichem Mineralwasser.
Tafelwasser kann auch aus dem Leitungswasser kommen
Tafelwasser hingegen kann neben verschiedenen natürlichen und künstlichen Quellen auch aus dem gewöhnlichen Trinkwassernetz gewonnen werden. Häufig werden mehrere Wasserquellen gemischt, und es ist weit verbreitet, dass Hersteller das Wasser legal direkt aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnehmen. Mindestanforderungen an Mineralstoffgehalte oder bestimmte Aufbereitungsverfahren bestehen nicht, allerdings müssen die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Grenzwerte für chemische Inhaltsstoffe eingehalten werden.
Heilwässer unterliegen den strengsten Kontrollen
Die Kategorie der sogenannten Heilwässer ist vergleichsweise selten. Heilwasser wird direkt an seiner unterirdischen Quelle abgefüllt und weist deshalb einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Es gilt als frei verkäufliches Arzneimittel und muss daher umfassendere Kontrollen durchlaufen als natürliches Mineralwasser. Für die Anerkennung als Heilwasser sind wissenschaftliche Nachweise therapeutischer Wirkungen erforderlich. In der Regel enthalten Heilwässer bestimmte Mineralstoffe in besonders hoher Konzentration.





