Kopierschutzkiller

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Vitec ViTector Spezial

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 11/2004

„Zu empfehlen sind in jedem Fall beide Videokopierverstärker. Sie sind gleichgut für die an sie gestellte Aufgaben.  …“

 
ROGO VD1 ECO SLN

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 11/2004

„Zu empfehlen sind in jedem Fall beide Videokopierverstärker. Sie sind gleichgut für die an sie gestellte Aufgaben.  …“

 
Elro Electronic VL 300

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 3/2003

„Plus: komplette Ausstattung; entfernt Kopierschutz zuverlässig“

 
 
Rogmann VD 1 ECO SL

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 3/2003

„Plus: sehr kompakt; Hosiden-Buchsen. Minus: Scart- Verbindung nur via Adapterkabel“

 
LC Electronic Macro 2000

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 3/2003

„Plus: einfache Handhabung. Minus: verarbeitet nur FBAS-Signale“

 
ELV Elektronik VKD 7002

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 3/2003

„Plus: Kopierrichtung umschaltbar; Schärferegler. Minus: NTSC-Kopie mit Fehlern“

 
Vitec 9000

Kopierschutzkiller; Neuester Test: 3/2003

„Plus: sehr kompakt; günstig. Minus: beseitigt Kopierschutz unzuverlässig“ - Die Testergebnisse sind laut "  …“

 
 

Produktwissen und weitere Tests zu Video-Kopierschutz umgehen

Gesprengte Ketten video 4/2003 -  Mit PAL-Discs war der VD 1 Eco durch keinen Kopierschutz aus der Ruhe zu bringen. Die Bildqualität war sehr ordentlich, Schärfe und Rauschverhalten lagen auf dem hohen Niveau des ELV . Via Y/C-Verbindung kamen Farben allerdings noch blasser als mit diesem Konkurrenten auf Tape oder Disc. LC ELECTR. MACRO 2000 Unkompliziertes Gerät für VHS-Freunde. Der Macro 2000 gibt sich betont schlicht: Netzschalter, Netzkabel, drei Scart-Buchsen (ein Eingang, zwei Ausgänge) – mehr gibt’s nicht. Dass der

VHS auf DVD HiFi Test 3/2009 -  Grundsätzliche Voraussetzung für eine möglichst gute Bild- und Tonqualität auf der fertigen DVD ist zum einen ein störungsfrei arbeitendes Videogerät. Um beispielsweise Bildaussetzer, die von verschmutzten Videoköpfen herrühren, zu vermeiden, ist eine vorherige Reinigung durch die Fachwerkstatt oder mit einem Reinigungsband ratsam. Einen Großteil der Qualität kann man über die Verkabelung auf die DVD herüberretten. Es ist daher sinnvoll, den S-VHS-Ausgang des Viderekorders zu nutzen

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Seit September 2003 ist die Gesetzeslage klar: Kopierschutzkiller dürfen weder produziert noch verkauft, vertrieben oder beworben werden. Dabei beinhaltet das Verbot sowohl Geräte zur Vervielfältigung traditioneller VHS-Kassetten als auch Software für die Kopie von DVDs und CDs. Eine Sonderregelung gilt für Blu-ray-Discs.


Kopierschutzkiller waren der Musik- und Filmindustrie seit Beginn des digitalen Zeitalters ein ziemlicher Dorn im Auge, nicht zuletzt aus kommerziellen Gründen. Zwar haben die beteiligten Unternehmen gerne argumentiert, es gehe ihnen in erster Linie darum, die Position der von ihnen engagierten Künstler wieder zu stärken. Doch man geht wohl nicht zu weit mit der Behauptung, dass vor allem die einbrechenden Umsatz- und Gewinnzahlen den entscheidenden Anstoß für die gerichtliche Auseinandersetzung gegeben haben. Entsprechend groß war der Jubel, als am 12. September 2003 die sogenannte Urheberrechtsnovelle verabschiedet und in das Bundesgesetzblatt aufgenommen wurde. Sie ist bis heute gültig und besagt grob zusammengefasst, dass Geräte oder Software-Programme, die in der Lage sind, Kopierschutzsysteme auszuhebeln, nicht produziert und verkauft werden dürfen. Zum damaligen Zeitpunkt waren davon nicht nur die mittlerweile vom Markt gedrängten VHS-Kassetten betroffen, sondern vor allem Audio-CDs und Film-DVDs. Die Intention dahinter war klar: Verbraucher sollten dadurch zurück in den Fachhandel gezwungen werden, um die Datenträger wieder zu kaufen und damit den Umsatz zu stützen. Auch wenn sich das Verkaufsgeschäft mittlerweile zunehmend ins Internet (kostenpflichtige Downloads) verlagert, so bleibt das Grundprinzip dennoch bestehen: Kunst darf ohne Zustimmung oder Bezahlung des Urhebers nicht auf privatem Wege vervielfältigt werden. Für moderne Blu-ray-Scheiben gibt es dagegen seit 2010 eine Sonderregelung. Konkret besagt diese, dass jede Disc kopiert werden darf, allerdings nur, wenn man bei einer zentralen Verwaltungsbehörde einen darauf spezialisierten Blu-ray-Brenner registriert hat. Zudem muss jeder Kopiervorgang separat freigegeben werden, denn erlaubt ist lediglich das Anfertigen einer einzigen Dublette. Außerdem steht es den Filmstudios frei, Gebühren zu verlangen.