Säfte Bezeichnungen und Fruchtsaftanteile
Beim Einkauf im Supermarkt stolpert der Verbraucher immer wieder über neue Bezeichnungen für Fruchtsafterzeugnisse. Da tummeln sich klassische Fruchtsäfte neben Direktsäften, Fruchtsaftgetränken und Nektaren. Während der Unterschied zwischen einem herkömmlichen Fruchtsaft und einem Fruchtnektar noch vielen geläufig sein mag, sieht das beim Unterschied zwischen Fruchtsaft und Fruchtsaftgetränk sicherlich schon anders aus. Und worin unterscheiden sich Fruchtsäfte von Direktsäften? Eine Übersicht über die Bezeichnungen.
Echter Fruchtsaft
Eigentlich ist es ganz einfach: Als Fruchtsaft darf in Deutschland nur verkauft werden, was beim Herstellungsprozess zu 100 Prozent aus Fruchtsaft und Fruchtfleisch generiert wird. Der auf diese Weise erzeugte Saft darf anschließend zwar verdünnt oder eingedickt werden, weitere Veränderungen sind aber nicht zulässig. In der Regel wird Fruchtsaft als Konzentrat gelagert und erst zum Verkauf wieder mit Wasser verdünnt. In der Vergangenheit durfte noch Zucker als Ausgleich zu starker Säure beigegeben werden, doch seit 2012 ist auch das verboten.
Der Marketingbegriff des Direktsaftes
Da der Verbraucher in jüngerer Vergangenheit die seit langem übliche Fruchtsaftkonzentration mit anschließender Rückverdünnung zunehmend kritischer betrachtet, hat die Industrie zusätzlich den Begriff „Direktsaft" eingeführt. Dieser ist allerdings ein reiner Marketingbegriff, der offiziell nicht geschützt ist und daher nur zusätzlich zu „Fruchtsaft" geführt werden darf. Damit bezeichnen die Hersteller gerne ihre Säfte, die direkt nach der Pressung in den Handel kommen. Allerdings werden diese wie Milch pasteurisiert, um sie haltbar zu machen. Dabei werden nicht nur Keime und Bakterien abgetötet, sondern auch Geschmacksträger und Vitamine. Anders als von der Öffentlichkeit gerne wahrgenommen sind Direktsäfte also nicht gesünder oder besser als Fruchtsäfte aus Konzentrat.
Nektar vs. Fruchtsaft
Einen echten Unterschied gibt es dagegen zu Fruchtnektar. Dieser besitzt je nach Fruchtsorte nur einen Fruchtanteil zwischen 25 und 50 Prozent, zudem dürfen mehr Zusatzstoffe enthalten sein als lediglich Zucker. Meist handelt es sich dabei um dickflüssigere Säfte, bei denen zur Geschmacksaufbesserung und Haltbarmachung noch Stoffe wie Milchsäure, Citronensäure und Ascorbinsäure zugesetzt werden. Noch minderwertiger sind die sogenannten Fruchtsaftgetränke. Trotz der leicht mit echten Fruchtsäften zu verwechselnden Aufschrift besitzen diese Säfte oft nur Fruchtanteile zwischen 6 und 40 Prozent, der Rest sind Zuckerwasser und andere Lebensmittelzusatzstoffe. Sie werden meist als billige Alternative zu echten Säften angeboten.




















