Kabelempfang_Steckdose an orange-weißer Wand_Bildquellen_unsplash_pexels

„Nebenkostenprivileg“ entfällt: Das müssen Sie wissen

Spätestens ab dem 1. Juli ist es vorbei: Das „Nebenkostenprivileg“, über das die Kabelfernsehkosten für Mietwohnungen bisher abgerechnet werden konnten, entfällt. Was das für Vermieter:innen und Mietparteien bedeutet und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juli entfällt Nebenkostenprivileg
  • Vermietende dürfen Kabelfernsehenkosten nicht mehr auf Mieter:innen umlegen
  • Vermietende müssen Bestandsverträge kündigen
  • Mieter:innen müssen eigenständig neue Kabelverträge abschließen
  • Experten schätzen Mehrkosten: „max. 2 bis 3 Euro/Monat“

Ende für das „Nebenkostenprivileg“: ein Überblick

Über das „Nebenkostenprivileg“ konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen die Kosten für das Kabelfernsehen an die Mietparteien weitergeben. Dies geschah bisher über die Nebenkostenabrechnung. Die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ ist bereits seit dem Jahr 2021 mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Es existiert allerdings eine Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2024. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermietende diese Kabelfernsehkosten nicht mehr umlegen. Die Abschaffung soll alternative Fernsehübertragungsarten und den Wettbewerb stärken.

Der Grund: Durch die pauschale Abgabe der Kabelfernsehkosten war die Suche nach alternativen Angeboten wenig lukrativ. Denn auch Parteien, die ihre TV-Sender etwa über Satellit bezogen, mussten die Kosten bezahlen - sie zahlten also doppelt. Mit der Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ entfällt diese Doppelbelastung.

Bei den Kabelfernsehkosten handelt es sich nicht um die „Rundfunkbeiträge“ (ehemals „GEZ“), mit denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert wird. Dieser wird auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages mit Zustimmung aller 16 Landesparlamente durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhoben und verwaltet.(Quelle: wikipedia)

Was bedeutet das für Vermietende, Mietparteien und Wohnungseigentümer:innen?

Vermieter:innen dürfen Kabelfernsehkosten ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf die Mietparteien eines Hauses als Nebenkosten umlegen und berechnen. Etwaige noch bestehende Sammelversorgungsverträge sollten sie daher kündigen.

Mietparteien haben jetzt die freie Wahl, über welche Empfangsart sie in Zukunft Fernsehen wollen. Allerdings müssen sie sich auch selbst darum kümmern, eine für sie geeignete Technik und einen passenden Anbieter zu wählen. Entscheiden Sie sich gegen den Kabelempfang, wird der Kabelfernseh-Anschluss in der Regel technisch gesperrt. Wer Telefon und Internet weiterhin per Kabelanschluss erhalten, aber auf das Kabelfernsehen verzichten möchte, muss sich mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung setzen. Dieser muss dann eine entsprechende Filterdose anbringen.

Wohnungseigentümer:innen sind weiterhin an das gebunden, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Gesetzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30.06.2024, wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, laufende Mehrnutzerverträge für Kabelfernsehempfang zu kündigen. Beschließt sie das nicht, laufen die Verträge weiter. Für Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnungen vermietet haben, bedeutet das allerdings, dass sie selbst zwar die Kosten für das Kabelfernsehen in ihrem Hausgeldanteil mittragen müssen, sie aber nicht auf ihre Mieter:innen umlegen können. Da greift wieder der Wegfall des Nebenkostenprivilegs.

Kabelfernsehen mit Bürgergeld

Durch die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ entfällt die Auflistung in den Nebenkosten. Die Kosten werden damit nicht mehr vom Amt übernommen. Diese müssen Sie ab dem 1. Juli selbst tragen.

 

Diagramm auf weißem Papier mit blauer Schrift liegt auf Holz neben Stiften und Lineal_Bildquelle_Isaac Smith_Unsplash Bei den Kabelfernsehkosten ist laut Verbraucherzentrale kein zu hoher Anstieg erwartbar.

Kabelfernsehkosten: Wie hoch werden sie ausfallen?

Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, muss zwar mit steigenden Kosten rechnen - allerdings in einem überschaubaren Rahmen. Die Experten der Verbraucherzentrale schätzen die Mehrkosten auf „maximal 2 bis 3 Euro pro Monat“. Die Kosten für einen Einzelnutzervertrag sollen bei etwa 8 bis 10 Euro im Monat liegen.

Vorsicht vor „Medienberater:innen“

Leider sind im Zuge dieser Umstellung viele freiberufliche Verkäufer:innen als sogenannte „Medienberater“ auf Provisionsbasis unterwegs, und versuchen mit mehr oder weniger seriösen Mitteln und teilweise sogar Drohungen Menschen zu Vertragsabschlüssen für Fernseh- oder auch Internet-Versorgung zu bewegen. Lassen Sie niemand in Ihre Wohnung und unterschreiben Sie bitte nichts an der Wohnungstür. Sie haben genug Zeit, sich selbst um einen Anbieter zu kümmern, niemand schaltet über Nacht Ihren Fernsehempfang ab. Weitere wichtige Tipps und Hinweise finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Antenne, Satellit, Internet: Das sind die Kabelfernsehen-Alternativen

Möchten Sie weiterhin klassisches Kabelfernsehen aus der „Dose“ nutzen, bietet Ihnen etwa Vodafone mit seinem „GIGATV Cable“ ein Angebot. Kabel-Sender erhalten Sie aber auch auf anderen Wegen. Neben Antennen- oder Satellitenfernsehen haben Sie die Möglichkeit, auf sogenanntes IPTV (Internet Protocol Television) zuzugreifen. Hierbei werden Sender per Internet an Ihren Fernseher übertragen. Zu den gängigen Anbietern zählen beispielsweise die Telekom, 1&1 oder O₂. Der Vorteil dabei: Neben öffentlichen und privaten Sendern stehen Ihnen weitere Programme und der Zugriff auf Streaming-Angebote zur Verfügung. Nachteilhaft ist allerdings, dass nicht nur laufende Kosten entstehen: Streaming verbraucht einer Untersuchung zufolge ebenfalls mehr Energie als andere Sendewege.

Zu den besten Smart-TVs

Die besten Smart-​TV-​Sticks

 

Informationen zu den Alternativen erhalten Sie über die „orangen Punkte“.

 

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Quellen:

von Kirsten Holst

Fachredakteurin im Ressort Audio, Video und Foto - bei Testberichte.de seit 2020.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann entfällt das „Nebenkostenprivileg“?

Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das „Nebenkostenprivileg“. Die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen dann von Vermietern und Hausverwaltungen nicht über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden.

Warum wird das „Nebenkostenpivileg“ abgeschafft?

Bisher mussten alle Mietparteien - unabhängig von der genutzten Übertragungsart - die Kabelfernsehkosten mittragen. Mit der Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ soll nur noch der Senderempfang bezahlt werden, der wirklich genutzt wird. So sollen alternative Übertragungsarten und der Wettbewerb gestärkt werden.

Was bedeutet die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Mieter und Vermieter?

Mit der Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ können Vermieter die Kabelfernsehkosten nicht mehr über die Nebenkosten an die Mietparteien weitergeben. Zudem sind sie dafür zuständig, den bestehenden Vertrag für das Kabelfernsehen zu kündigen. Mieter müssen sich um einen neuen Kabelvertrag oder eine Alternative kümmern, um weiterhin Kabelfernsehen genießen zu können.

Welche Alternativen gibt es zum klassischen Kabelfernsehen?

Fernsehsender können Sie nicht nur per Kabel, sondern auch per Satellit, Antenne oder Internet empfangen. Die größte Sendervielfalt bietet Ihnen der Satellitenempfang - Mietparteien müssen vorab den Vermieter um Erlaubnis für die Installation eine Satellitenschüssel fragen. Auch der Empfang über das Internet (IPTV) bietet eine große Auswahl an Sendern. Daneben besteht die Möglichkeit, auf Steaminganbieter zuzugreifen. Ein entsprechender Receiver vom Vertreiber ist hier Pflicht und führt zu einmaligen Zusatzkosten.

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