Online-Shopping-Click-and-Collect-im-Supermarkt (Bildquelle: pixabay / Gerd Altmann)

Click and Collect: Der Online-Service auf einen Blick

Es ist Online-Shopping auf eine etwas andere Art und Weise: Gemeint ist der Service „Click und Collect", der bereits vor Corona von einigen Kauf- und Möbelhäuser angeboten wurde. IKEA stellt seinen Kunden dieses Online-Shopping-Modell beispielsweise bereits seit 2017 zur Verfügung. Durch den Lockdown breitet sich das Angebot allerdings auch auf lokale Läden (Einzelhandel) aus und wird oft als Tipp gegeben, wenn man die Lieblingsgeschäfte aus der Innenstadt unterstützen will. Aber was ist „Click und Collect" eigentlich, welche Rechte hat der Kunde, wenn er den Service nutzt und wo liegen die Nachteile? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Artikel.

1. „Click und Collect": Wo Online- auf Offline-Shopping trifft

Ware bestellen, ausprobieren, bei Nichtgefallen retournieren und das alles von zu Hause aus: Online-Shopping hat durchaus Vorteile, wenn man die eigenen vier Wände nicht verlassen kann oder zu wenig Zeit hat, um in der Stadt durch die Läden zu schlendern. Was aber, wenn der Käufer Fragen zur Ware hat oder sich beim Händler direkt über weitere Angebote informieren will? Wer sich wegen einiger Fragen keiner E-Mail-Flut ausliefern will, der kann „Click und Collect“ (bzw. „Click and Collect“ oder „Click & Collect“) nutzen. Der Begriff ist schnell erklärt: Es handelt sich um einen Service, bei dem der Kunde die Ware online bestellt und zu einem festgelegten Zeitpunkt beim Geschäft abholt. Die Vorteile vom Online- und Offline-Shopping werden so kombiniert und bildet einen Teil des sogenannten Cross-Channel-Marketings – also Waren oder Leistungen, die auf unterschiedlichen Wegen (bspw. medial) vertrieben werden.

Wie „Click und Collect“ aussehen kann, sehen Sie anhand dieses IKEA-Erklärvideos aus dem Jahr 2017:

„Click und Collect": Die Vorgehensweise in Kürze:

  • Gehen Sie auf die Seite des Online-Händlers, bei dem Sie Ihre Produkte via Click and Collect kaufen wollen.
  • Geben Sie über die Suchleiste Ihre Wunschprodukte ein und wählen Sie aus den angezeigten Vorschlägen die passende Ware aus. Praktisch: Viele der Geschäfte zeigen Ihnen bereits vorab an, ob die Ware derzeit erhältlich ist.
  • Legen Sie die Ware in den virtuellen Einkaufswagen. In einigen Fällen wird dieser entweder anhand eines Einkaufswagen-Symbols abgebildet oder Sie finden einen Button mit der Aufschrift "In den Warenkorb legen".

    Einkaufswagen mit Schokoriegel Prüfen Sie, ob der Inhalt Ihres virtuellen Einkaufswagens stimmt. (Bildquelle: Pixabay / Alexandra ❤️A life without animals is not worth living❤️)

  • Haben Sie Ihre Wunschwaren ausgewählt, können Sie sich mit einem Klick auf Ihren Warenkorb dessen Inhalt noch einmal ansehen.
  • Wählen Sie nun den Click-und-Collect-Service aus und geben Sie an, wo und wann Sie Ihre Ware abholen und auf welchem Weg Sie diese bezahlen möchten.
  • In den meisten Fällen erhalten Sie nach der Bestellung eine Eingangsbestätigung.
  • Achtung: Einige Händler lassen eine Bestellung per „Click und Collect" nur zu, wenn Sie sich vorab auf der Seite registriert haben.

„Click und“ dann? Diese Modelle gibt es

Abgesehen von „Click und Collect" bieten Geschäfte weitere „Click und"-Varianten, die Sie nutzen können. Die Leistungen unterscheiden sich darin, wie Sie die Ware erhalten, ob bereits ein Kaufvertrag besteht und inwieweit Sie ein Recht auf Widerruf haben:

  • Click und Reserve / Reserve & Collect: In diesem Fall entscheiden Sie erst im Laden, ob Sie die Ware wirklich kaufen wollen. Sie haben kein Recht auf Widerruf.
  • Click und Deliver / Click & Deliver: Hierbei bestellen Sie die Ware online, die Ihnen anschließend nach Hause geliefert wird. Durch die Fernabsatzverträge haben Sie ein Recht auf Widerruf.

Lebensmittel online kaufen Egal, ob Lebensmittel, Möbel oder andere Waren: „Click und Collect" kostet zusätzlich Servicegebühren. (Bildquelle: pixabay / mohamed Hassan)

Wie jeder Service bringt auch „Click und Collect“ einige Vor- und Nachteile mit sich, die Sie im Hinterkopf haben sollten, bevor Sie das Angebot nutzen. Auf der Plus-Seite steht vor allem der hohe Kundenservice: Fragen stellen, weitere Angebote erfragen oder eine genaue Fachberatung erhalten Sie nur im Geschäft. Zusätzlich haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, Ihre Ware erst bei der Abholung zu bezahlen – persönliche Daten schwirren damit nicht durch das Netz. Negativ fallen die Service-Kosten auf, die einige Geschäfte für die Zusammenstellung der Produkte berappen. Im Falle von IKEA liegen die Zusatzkosten bei gut 10 Euro – plus die Zeit, die Sie für das Abholen einrechnen müssen.

1.1. Die Vor- und Nachteile von „Click und Collect“ auf einen Blick:

Stärken

Schwächen

2. Widerruf, Zahlung, Hygiene: Was geht und was nicht bei „Click und Collect"?

Hammer liegt auf Tastatur „Click und Collect" fällt unter die Fernabsatzverträge, wodurch Sie einen rechtlichen Anspruch auf Widerruf haben. (Bildquelle: pixabay / PRADIP KUMAR ROUT)

Bei hybriden Verkaufswegen ist der Durchblick beim Recht oft etwas schwierig. Beim regulären Online-Shopping gilt, wer online bestellt und bezahlt, der hat ein Recht auf Widerruf. Bezahlt der Kunde hingegen im Laden, entfällt dieses Recht. Etwas anders sieht es hingegen beim „Click und Collect"-Service aus. Hier geben die Händler den Kunden die Möglichkeit, die Ware entweder bei der Bestellung zu bezahlen oder aber bei der Abholung. Das Gute: „Click und Collect" fällt unter die Fernabsatzverträge - selbst wenn Sie sich zur Bezahlung Vorort entschließen. Sie können somit das Widerrufsrecht nutzen und die Produkte rechtlich binnen 14 Tagen ohne Grund zurückgeben.

Beachten sollten Sie, dass Sie bei „Click und Collect" einen Vertrag eingehen. Sollten Sie sich dazu entschließen, die Ware doch nicht kaufen zu wollen, reicht es nicht aus, wenn Sie diese nicht abholen oder einfach zurückschicken. In diesem Fall hat der Händler weiterhin Anspruch auf das Geld. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass Sie den Händler vor der Rücksendung der Ware über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen - dies kann beispielsweise per Brief oder E-Mail geschehen.

Sie möchten mehr zum Widerrufsrecht erfahren?

Wann das Widerrufsrecht greift, welche Produkte vom Widerruf ausgeschlossen sind und worauf Sie noch achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel: On- vs. Offline-Shoppen: Die rechtlichen Unterschiede.

2.1. Vorkasse oder bei Abholung? Das gilt beim Bezahlen

Hand zieht Karte aus Brieftasche Gibt es keine Vorgaben vom Händler oder dem Bundesland, entscheiden Sie, welche Zahlungsart Sie nutzen wollen. (Bildquelle: pixabay / BNN_NEWS)

Sind die Waren einmal alle im virtuellen Einkaufswagen verstaut, stellt sich die Frage, wie Sie bezahlen wollen. In der Regel bieten die Läden dem Kunden zwei Möglichkeiten. Das sofortige Bezahlen online oder aber die Barzahlung beim Abholen der Produkte. Online-Zahlen hat den Vorteil, dass Sie bei der Abholung nicht zusätzlich Zeit an der Kasse verbringen müssen. Entscheiden Sie sich für diesen Zahlungsweg, sollten Sie darauf achten, eine sichere Internetseite zu nutzen. Wichtig ist beispielsweise, dass die Seite Ihre Daten verschlüsselt weitergibt. Dies erkennen Sie etwa an der URL "https" und einem eingeblendeten Schloss-Symbol. Beachten Sie ebenfalls, dass im Falle von Viren oder Datendiebstahl der Händler nicht zwangsläufig die rechtliche Schuld trägt. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel On- vs. Offline-Shoppen.

Zahlen Sie vor Ort, müssen Sie natürlich mehr Zeit einrechnen. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht um Datendiebstahl oder unseriöse Internetseiten kümmern. Weist der Händler nicht explizit auf das Zahlen per Karte hin, entscheiden Sie, wie Sie wie Sie zahlen möchten. Die Aufforderung der Bundesregierung zum kontaktlosen Zahlen ist in der Regel keine Pflicht und lediglich als Vorschlag zu betrachten. Ausnahmen bilden einzelne Bundesländer wie etwa Thüringen und Sachsen, die ein kontaktloses Zahlen als Bedingung für „Click und Collect" nennen.

2.2. Hygiene bei „Click und Collect": Bundesländer-Regeln

Bundesländer von Deutschland Seit dem 15. Februar 2021 ist in allen 16 Bundesländern „Click und Collect" erlaubt. (Bildquelle: pixabay / Uwe Beier)

Seit Januar ist in den meisten Bundesländern das „Click und Collect"-Angebot erlaubt. Eine Ausnahme bildet Sachsen, das erst seit dem 15. Februar die Corona-Regeln so weit gelockert hat, dass Kunden auch hier auf den Service zugreifen können. Feste Hygieneregeln sind zwar in allen Bundesländern festgeschrieben, unterscheiden sich allerdings in kleinen Vorgaben voneinander. Während Kunden in Schleswig-Holstein die gekaufte Ware direkt aus dem Geschäft abholen können, muss das Abholen in Niedersachsen vor dem Laden geschehen. Einige Regeln der verschiedenen Bundesländer haben wir Ihnen im Folgenden kurz aufgeführt (Stand 11. Januar):

BundeslandRegelung in Kürze
Baden-Württemberg
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: fester Abholtermin
Bayern
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: Tragen einer FFP2-Maske
Berlin
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Brandenburg
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Bremen
  • „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: einzelnes Betreten der Läden
Hamburg
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: kontaktlose Warenübergabe; nur vor dem Laden erlaubt
Hessen
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: nur in Geschäften, die vom Lockdown betroffen sind
Mecklenburg-Vorpommern
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Niedersachsen
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: nur vor dem Laden erlaubt
Nordrhein-Westfalen
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: kontaktlose Warenübergabe
Rheinland-Pfalz
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Saarland
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Sachsen
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: Menschenansammlungen verboten; kontaktloses zahlen
Sachsen-Anhalt
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: gängige Hygieneregeln
Schleswig-Holstein
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: Verbindlicher Warenkauf (kein Click&Reserve); Menschenansammlungen verboten
Thüringen
  •  „Click und Collect" ist erlaubt
  • Notwendig: kontaktlose Warenübergabe; kontaktloses Zahlen; nur vor dem Laden erlaubt

Rückgabe von alten und kaputten Produkten

Die Entsorgung von alten oder kaputten Geräten ist nach wie vor möglich. Was Sie bei der Entsorgung beachten müssen, haben wir Ihnen in dem Artikel "Wie entsorge ich Elektroschrott richtig?" zusammengetragen.

Auf der Suche nach Ideen für Ihren nächsten (Online-)Shopping-Ausflug? In unseren Listen haben wir Ihnen die besten Produkte zusammengestellt:

von Kirsten Holst

Fachredakteurin im Ressort Audio, Video und Foto - bei Testberichte.de seit 2020.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist „Click und Collect“?

„Click und Collect“ (auch „Click & Collect“ oder „Click and Collect“) beschreibt einen hybriden Einkaufsservice, der bereits vor Corona von einigen Geschäften eingeführt wurde. Bei dem Service bestellt der Kunde per Internet Ware, lässt sich diese vom Geschäft zusammenstellen und holt sie anschließend persönlich beim Laden ab.

Wo ist der Unterschied zwischen „Click und Collect“ und „Click und Reserve“?

Nutzen Sie „Click und Collect“ haben Sie bereits einen Kaufvertrag durch die Bestellung der Ware geschlossen - unabhängig davon, ob Sie die Ware bereits online oder erst bei der Abholung vor Ort bezahlen. Bei „Click und Reserve“ lassen Sie sich die Artikel hingegen nur zur Seite legen und entscheiden erst im Geschäft, ob Sie die Produkte auch kaufen wollen. Beachten sollten Sie, dass Sie bei „Click und Reserve“ kein Widerrufsrecht haben.

Habe ich bei „Click und Collect“ ein Widerrufsrecht?

Ja, das haben Sie. „Click und Collect“ zählt zu den Fernverträgen, die das Widerrufsrecht beinhalten. Dieses gilt dabei auch, wenn Sie die Ware erst bei der Abholung bezahlen. Ein Zusatz, der bei einer alltäglichen Onlinebestellung im Übrigen nicht enthalten ist.

Muss ich kontaktlos zahlen, wenn ich die Artikel im Geschäft bezahlen will?

Nicht zwangsläufig. Im Allgemeinen ist die kontaktlose Zahlung lediglich ein Hinweis der Regierung und keine Pflicht - in diesem Hinblick können Sie also selbst entscheiden, wie Sie zahlen möchten. Ausnahmen entstehen, wenn der Händler selbst auf eine kontaktlose Bezahlung besteht. Auch gibt es einige Bundesländer, - etwa Thüringen - die ein kontaktloses Zahlen als Pflicht für „Click und Collect“ angeben.

Wo kann ich „Click und Collect“ nutzen?

Seit dem 15.2.2020 bieten alle 16 Bundesländer die Möglichkeit, per „Click und Collect“ Waren zu bestellen und beim Geschäft abzuholen. Achten sollten Sie darauf, dass je nach Bundesland teilweise unterschiedliche Regelungen gelten. Etwa schreiben einige die Ausgabe der Produkte außerhalb der Geschäftsräume vor, während andere nur immer einen Kunden im Geschäft erlauben.

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