ohne Endnote

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ohne Note

Mangelhaft (5,0)
** Hinweis: Es konnte keine Endnote vergeben werden.

klarmobil Mobilfunk-Provider im Test der Fachmagazine

  • „ausreichend“ (3,59)

    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60)

    Platz 3 von 4

    Netz: „befriedigend“ (3,31);
    Telefonie: „befriedigend (2,98);
    Daten: „ausreichend“ (4,10);
    Service: „ausreichend“ (3,94);
    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60).

  • „befriedigend“ (3,04)

    Preis/Leistung: „befriedigend“ (2,81)

    Platz 3 von 5

    Service (50%): „befriedigend“ (3,26); „Die Kundenbewertung beim Service setzt klarmobil ins Mittelfeld.“
    Preis/Leistung (50%): „befriedigend“ (2,81); „Haarscharf schrammt klarmobil bei Preis-Leistung an der Note ‚Gut‘ vorbei.“

  • ohne Endnote

    8 Produkte im Test

    „Plus: Flexibilität bei der Netzwahl; attraktive Tarife für Smartphone und Tablet-Nutzer mit flexiblen Laufzeiten; aktuelle Smartphones mit Tarif zu attraktiven Paketpreisen; gute Vertriebsstruktur.
    Minus: keine Auslandspakete; Webseite etwas überladen.“

  • „mangelhaft“ (5,34)

    Platz 14 von 14

    „Dreimal ‚mangelhaft‘, einmal ‚ausreichend‘ - das sagt alles über Klarmobil. Besonders schlecht kommt der Service weg. Außerdem bemängelten Kunden Werbeanrufe und inkompetente Berater.“

  • connect-check: 4 von 5 Sternen

    Platz 2 von 9

    Tarife: 4 von 5 Sternen;
    Extras: 4 von 5 Sternen;
    Netz: 5 von 5 Sternen.

  • 63,4%

    Platz 6 von 14

    Serviceanalyse (50%): 50,5%;
    Konditionenanalyse (50%): 76,4%.

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Kundenmeinungen (132) zu klarmobil Mobilfunk-Provider

1,0 Stern

132 Meinungen (32 ohne Wertung) in 1 Quelle

5 Sterne
1 (1%)
4 Sterne
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3 Sterne
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2 Sterne
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1 Stern
98 (74%)
  • 10.09.2024 von Miloschmilo2014

    Mieser geht es nicht!!! Finger weg!!!!

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mail- und Online-Support macht einen mit falschen Textbausteinen wahnsinnig, E-Mails werden kaum beantwortet, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert
    ... Ich bestellte ein iPhone im Vertrag, die einmalige Zahlung betrug laut Webseite 49 Euro!
    Bestellt über klarmobil! Ich bekam eine saftige Rechnung über 684 Euro von freenet! Was soll das ?!
    Das ist aber noch nicht alles! Nein die Hotline ist der grösste Witz! Die Mitarbeiter sprechen kein richtiges deutsch, sie werden laut und legen auf!

    Ich fasse zusammen: Ich mache einen Vertrag bei klarmobil, bekomme eine Rechnung von freenet für das Gerät über 684 Euro! Man kann aber nicht mal Anrufen bei freenet, wenn man weder Kunden noch Handynummer direkt von freenet hat! Keiner fühlt sich angesprochen! Sauerei!!!
    Antworten
  • 05.09.2024 von GinYang01

    Frecher, unfreundlicher Kundenservice & Drohung

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert, der Vertrag wird trotz Kündigung verlängert, Drohung über den Kundenservice
    Ich wünschte ich hätte das Gespräch mit dem wohl unfreundlichsten & frechsten Kundenservice-Mitarbeiter aufgenommen, dem ich je begegnet bin.

    Ich wurde angelogen, ausgelacht und darauf hingewiesen, das er mir nicht helfen würde und ich meinen Vertrag niemals bei ihm kündigen werden können. Mit Aussagen wie "Sie werden den Vertrag auch zwei weitere Jahre bezahlen." hat er bewiesen, das Klarmobil nur dazu da ist, ahnungslosen Menschen das Geld aus den Taschen zu ziehen und mit der Kundenservice-Hotline bzw. dem Kündigungsprozess hinzuhalten.

    Hier einmal ungefähr das Gespräch:

    Gespräch:
    Er: "Guten Tag, was kann ich für Sie tun?"
    Ich: "Guten Tag, [...] mein Name. Ich möchte meinen Vertrag kündigen."
    Er: "Dafür müssen Sie erst einmal die Kündigung vormerken, sonst passiert bei mir gaaaaaaaar nichts."
    Ich: "Ich habe vor 5 Minuten meine Kündigung über die App vorgemerkt, dann wurde mir die Nummer hier angezeigt und nun bin ich bei Ihnen gelandet."
    Er: " Naja...- was ist denn Ihre Kundennummer?"
    Ich: "Die wäre [...]."
    Er: " Ich sehe hier nichts. Da müssen Sie ein andermal anrufen."
    Ich: "Wie bereits gesagt, ich habe Sie gerade eben abgesendet."
    Er: Naja, wieso wollen Sie denn kündigen?"
    Ich: "Sry, aber das hat Sie nichts zu interessieren. Ich würde einfach gerne meinen Mobilvertrag kündigen."
    Er: "Haha, wenn Sie so frech sind dann passiert schon einmal gaaaaaaaaar nichts. Dann können Sie schön zwei weitere Jahre lang die Rechnungen bezahlen haha! Sie werden Ihren Vertrag niemals kündigen können. Viel Glück auch!"
    Ich: "Wie bitte?! Was haben Sie gerade gesagt?"
    Er: "Hahahaha! W... W... Wie bitte? Ich lach mich schlapp!"

    Dann habe ich einfach aufgelegt.
    Antworten
  • 03.09.2024 von I.M.S

    Abofalle! Sehr schlechte Erfahrung – Vorsicht vor Klarmobil

    Ich bin absolut entsetzt über die Geschäftspraktiken von Klarmobil und den damit verbundenen Rechtsanwälten der KSP Kanzlei. Mein Fall zeigt auf, wie unseriös und unprofessionell diese Unternehmen arbeiten.

    1. Unberechtigte Forderungen: Klarmobil erhebt unberechtigte Forderungen für ein angebliches Zusatzprodukt namens „Relax Guru“, das ich nie bestellt oder autorisiert habe. Diese Forderungen basieren auf fragwürdigen und unethischen Methoden, die als Abofallen bekannt sind. Es wird behauptet, ich hätte telefonisch zugestimmt, doch es gibt keinerlei schriftliche Bestätigung, die dies bestätigen würde.

    2. Fehlende Transparenz: Trotz mehrfacher Aufforderungen habe ich keine klaren Beweise erhalten, die meine angebliche Zustimmung zu diesem Produkt dokumentieren. Klarmobil nutzt anscheinend absichtlich intransparente und irreführende Methoden, um Geld von uninformierten Kunden zu erpressen.

    3. Aggressive Inkassopraktiken: Als ob die unberechtigten Forderungen nicht schon schlimm genug wären, habe ich nun auch Drohungen von KSP Rechtsanwälten erhalten. Diese Inkassofirma hat anscheinend kein Problem damit, auf der Basis von zweifelhaften Ansprüchen zusätzliche Kosten und Zinsen zu fordern. Die Kommunikation war alles andere als professionell und es wird mit rechtlichen Schritten gedroht, obwohl die Grundlage für die Forderung nicht existent ist.

    4. Verbrauchertäuschung: Es ist klar, dass Klarmobil als auch die KSP Rechtsanwälte auf Kosten von Verbrauchern agieren, indem sie sie mit nicht nachvollziehbaren Forderungen und fragwürdigen rechtlichen Drohungen unter Druck setzen. Dies ist nicht nur unethisch, sondern auch illegal und gehört dringend von den zuständigen Behörden untersucht.

    Ich kann nur jedem raten, äußerst vorsichtig zu sein, wenn er/sie mit Klarmobil in Kontakt tritt. Vermeiden Sie es, Verträge oder Zusatzleistungen mit diesem Anbieter abzuschließen, und seien Sie sich der möglichen Abofallen bewusst. Wenn Sie in eine ähnliche Situation geraten, lassen Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten und lassen Sie sich nicht einschüchtern.

    Klarmobil und KSP Rechtsanwälte – eine Warnung für alle, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen!
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Einschätzung unserer Redaktion

Pro­vi­der sägt am eige­nen Ast: Bei Wenig­nut­zung 1 Euro zah­len

Der Mobilfunk-Provider klarmobil macht sich derzeit bei seinen Kunden nicht nur Freunde. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, verlangt das Unternehmen ab dem 1. Juli 2009 auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn diese in einem Monat weniger als 3 Euro Umsatz erzeugt haben. Wer nach dem 1. Februar 2009 Neukunde bei klarmobil wurde, musste diese Kosten bereits bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt daher: Wer das Pech hat, in einem Monat nur für 2,99 Euro Telefongespräche zu führen und SMS zu versenden, der muss zusätzlich noch einmal 1 Euro „Nutzungsgebühr“ bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings in einer uns vorliegenden Stellungnahme verlautbaren lassen, dass nur zwei Prozent der Kunden betroffen seien. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat. klarmobil-Kunden, die keine entsprechende E-Mail erhalten hätten, könnten den Service nach wie vor zu den alten AGB nutzen. Der Schritt sei notwendig gewesen, da dem Anbieter allein für die Bereitstellung und Kontopflege fortlaufende Kosten entstünden, die gedeckt werden müssten - im Interesse aller Kunden sei eine Subvention einzelner Kunden nicht möglich.

Dennoch handelt es sich dabei im Grunde um die Einführung einer Art Mindestumsatz nun auch für die Bestandskunden - auch wenn es nur einen Teil der Kunden effektiv betrifft. Besonders pikant wird das Ganze durch die Tatsache, dass ausgerechnet klarmobil in den Medien aggressiv mit Slogans wie „Wenn ich nicht telefonier´, zahl i nix, A***lecken! " wirbt – übrigens noch immer auf deren Website als TV-Spot abrufbar. Mit „zahl i nix“ ist es jetzt aber nicht mehr weit her...

von Janko

Gericht kas­siert ver­brau­cher­feind­li­che AGB

klarmobilMobilfunkanbieter dürfen das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht ohne weiteres einschränken. In einem Urteil gegen den Provider klarmobil hat das Landgericht Kiel klargestellt, dass Kunden auch nach der Nutzung von Mobilfunkleistungen die gesetzliche Frist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gegeben.

Dieser hatte gegen den Anbieter klarmobil geklagt, weil in dessen Geschäftsbedingungen das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt wurde. Laut der entsprechenden Klausel sollte das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn das Unternehmen „mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.“ Dazu zählten auch die schlichte Benutzung der SIM-Karte oder ein Antrag auf Rufnummernmitnahme.

klarmobil argumentierte mit einem ähnlich lautenden Passus in Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelung sei aber nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar, nicht jedoch auf Mobilfunkverträge, entschied das Landgericht Kiel. Das Widerrufsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn der Vertrag problemlos aufgelöst werden könne. Die bis zu dem Widerruf erbrachten Leistungen seien schließlich ohne weiteres abrechenbar.

Das Gericht erklärte darüber hinaus noch zehn weitere Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen hatte Medienberichten zufolge aber bereits während des Verfahrens die Unterlassungsansprüche des vzbv gegen diese zehn Klauseln anerkannt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber trotzdem weitreichende Wirkung zeigen: Gerade die Klausel bezüglich des Widerrufsrechts ist bei zahlreichen Mobilfunkprovidern sehr beliebt.

von Janko

Passende Bestenliste

Weiterführende Informationen zum Thema klarmobil Mobilfunk-Provider können Sie direkt beim Hersteller unter klarmobil.de finden.

Aus unserem Magazin

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