ohne Endnote

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ohne Note

Mangelhaft (4,9)
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klarmobil Mobilfunk-Provider im Test der Fachmagazine

  • „ausreichend“ (3,59)

    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60)

    Platz 3 von 4

    Netz: „befriedigend“ (3,31);
    Telefonie: „befriedigend (2,98);
    Daten: „ausreichend“ (4,10);
    Service: „ausreichend“ (3,94);
    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60).

  • „befriedigend“ (3,04)

    Preis/Leistung: „befriedigend“ (2,81)

    Platz 3 von 5

    Service (50%): „befriedigend“ (3,26); „Die Kundenbewertung beim Service setzt klarmobil ins Mittelfeld.“
    Preis/Leistung (50%): „befriedigend“ (2,81); „Haarscharf schrammt klarmobil bei Preis-Leistung an der Note ‚Gut‘ vorbei.“

  • ohne Endnote

    8 Produkte im Test

    „Plus: Flexibilität bei der Netzwahl; attraktive Tarife für Smartphone und Tablet-Nutzer mit flexiblen Laufzeiten; aktuelle Smartphones mit Tarif zu attraktiven Paketpreisen; gute Vertriebsstruktur.
    Minus: keine Auslandspakete; Webseite etwas überladen.“

  • „mangelhaft“ (5,34)

    Platz 14 von 14

    „Dreimal ‚mangelhaft‘, einmal ‚ausreichend‘ - das sagt alles über Klarmobil. Besonders schlecht kommt der Service weg. Außerdem bemängelten Kunden Werbeanrufe und inkompetente Berater.“

  • connect-check: 4 von 5 Sternen

    Platz 2 von 9

    Tarife: 4 von 5 Sternen;
    Extras: 4 von 5 Sternen;
    Netz: 5 von 5 Sternen.

  • 63,4%

    Platz 6 von 14

    Serviceanalyse (50%): 50,5%;
    Konditionenanalyse (50%): 76,4%.

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Kundenmeinungen (120) zu klarmobil Mobilfunk-Provider

1,1 Sterne

120 Meinungen (32 ohne Wertung) in 1 Quelle

5 Sterne
1 (1%)
4 Sterne
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3 Sterne
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2 Sterne
1 (1%)
1 Stern
86 (72%)
  • 18.03.2024 von Marion W.

    Kundenservice enttäuschend

    • Nachteile: E-Mail- und Online-Support macht einen mit falschen Textbausteinen wahnsinnig, E-Mails werden kaum beantwortet, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert
    Seit vielen Jahren bin ich Kunde bei klarmobil. So 8-10 Jahre schon. Jetzt wurde mir ein Zusatzabo angedichtet und trotz laufender Klärung ohne Vorwarnung der Handyvertrag gekündigt, obwohl dieser weiterhin bezahlt wurde. Gemerkt habe ich es nur daran, dass ich vor einer Woche plötzlich kein Netz mehr hatte und in der App "inaktiv" stand. Keine Info von klarmobil. Keine Rückmeldung auf meine Anfragen. Heute kam die Info per Post... Noch nie hatte ich Probleme mit klarmobil und bin sehr enttäuscht über den Umgang, der hier praktiziert wird. Als Bestandskunde bist du einfach nichts wert.
    Antworten
  • 10.02.2024 von Katharina Bachman

    KLARMOBIL arbeitet gegen ihre eigenen Verträge - Strafbar!

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert, der Vertrag wird trotz Kündigung verlängert, Trotz bestätigter Kündigung bucht KLARMOBIL weiter vom Konto ab
    Ich bin sehr kurz davor, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich habe meinen Vertrag mit Klarmobil zum 31. Oktober 2023 gekündigt. Kündigungsbestätigung kam auch prompt. Da ich den Vertrag viele Monate vor Vertragende gekündigt hatte, bekam ich weiterhin E-Mail-Werbung "ich möge es mir doch noch mal überlegen" und neue Angebote, wenn ich einen neuen Vertrag abschließe. Das ging in den letzten Monaten vor Auslaufen des Vertrages Schlag auf Schlag, also jeden Tag. Das war sehr belästigend.

    Nachdem der Vertrag zum 31. Oktober 2023 ausgelaufen war, hat Klarmobil trotzdem weiter von meinem Konto abgebucht. Ich habe meine Bank informiert und die Zahlung storniert.

    Nun werde ich ständig mit Zahlungsaufforderungen und Gebühren belästigt, per Post.
    Seit Anfang Januar 2024 schreibe ich direkt an Klarmobil und lege sogar die Kündigungsbestätigung bei. Anrufe bei Klarmobil kann man sich sparen, es werden Rückrufe angeboten, die nicht eingehalten werden. Oder es klingelt zweimal und dann ist niemand am Telefon.

    Ganz ehrlich, so einen miserablen Service habe ich bisher kaum erlebt. Klarmobil ist darin Spitzenreiter.

    Meine Briefe werden NICHT beantwortet, stattdessen bekomme ich weiter Mahnungen und Mahngebühren!

    WOLLEN WIR UNS ZUSAMMENTUN UND GEGEN KLARMOBIL KLAGEN?

    Das wäre am Besten!
    Antworten
  • 28.01.2024 von Christoph Reinhardt

    Da denkst Du schlimmer gehts nicht mehr und dann landest du bei klarmobil

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mail- und Online-Support macht einen mit falschen Textbausteinen wahnsinnig, E-Mails werden kaum beantwortet, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert, der Vertrag wird trotz Kündigung verlängert, Briefpost wird nicht beantwortet, Telefon-Hotline inkompetent, Vertragskündigungen werden durch das System mit dem Kontrollanruf bei einer Hotline gewollt verschleppt
    Ich habe schon seit sehr langer Zeit Handyverträge. Nach zweifelhaften Erfahrungen mit Vo...fon, T-..kom und anderen Anbietern habe ich vor 2 Jahren einen 24-Monats-Vertrag bei Klarmobil abgeschlossen, den ich nun kündigen wollte. Klarmobil kämpft mit allen Mittel gegen diese Kündigung. Die täglich mehrmals erscheinenden "persönlichen" E-Mails, die "mich als geschätzten Kunden " zum Verbleib beim Provider meines Vertrauens überreden wollen, enthalten ausnahmslos Konditionen, die teurer sind als wenn ich als Neukunde zu Klarmobil kommen würde. Die Praxis, dass ich eine Kündigung zunächst "vormerken" muss und dann mit einem extra auf den Verbleib des Kunden bei Klarmobil geschulten Mitarbeiter telefonieren soll, ist lächerlich. Juristisch ist eine Willensbekundung rechtskräftig, auch wenn ich sie nicht andauernd wiederhole. Diese Mitarbeiter quatschen den Kunden viertelstundenweise voll und fragen dann dumm-naiv "Und sie wollen wirklichen kündigen"? Ja, das will ich. Zugesagte Kündigungsbestätigungen werden nicht verschickt. Angekündigte Briefe bleiben aus. Wieso eigentlich Brief und nicht E-Mail? Um Zeit zu schinden und Fristen verstreichen zu lassen, lieber werter hochgeschätzter Kunde. Nachdem keine Bestätigung kam, erfolgte nochmals ein Anruf von mir. Wieder viertelstündiges Bequatschen, wieder überflüssige, weil unattraktive Bleib-doch-Angebote und dann als Krönung die mündliche Bestätigung nicht etwa des erwarteten Termins, sondern für einen Monat später. Auf schriftliche Anfragen wird konsequenterweise auch nicht geantwortet. Ich habe nun die Bankvollmacht widerrufen und warte mal ab, wie sich Gar-Nix-Klar-Mobil verhalten wird. Ich kann allen nur raten bei einem anderen Anbieter sein Glück zu suchen. Hier findest du es sicher nicht.
    Antworten
  • Weitere 117 Meinungen zu klarmobil Mobilfunk-Provider ansehen

Einschätzung unserer Redaktion

Pro­vi­der sägt am eige­nen Ast: Bei Wenig­nut­zung 1 Euro zah­len

Passt der Mobilfunk-Provider zu mir? Unsere neutrale Einschätzung zum klarmobil Mobilfunk-Provider, basierend auf Tests, Meinungen und Produktdaten.

Der Mobilfunk-Provider klarmobil macht sich derzeit bei seinen Kunden nicht nur Freunde. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, verlangt das Unternehmen ab dem 1. Juli 2009 auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn diese in einem Monat weniger als 3 Euro Umsatz erzeugt haben. Wer nach dem 1. Februar 2009 Neukunde bei klarmobil wurde, musste diese Kosten bereits bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt daher: Wer das Pech hat, in einem Monat nur für 2,99 Euro Telefongespräche zu führen und SMS zu versenden, der muss zusätzlich noch einmal 1 Euro „Nutzungsgebühr“ bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings in einer uns vorliegenden Stellungnahme verlautbaren lassen, dass nur zwei Prozent der Kunden betroffen seien. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat. klarmobil-Kunden, die keine entsprechende E-Mail erhalten hätten, könnten den Service nach wie vor zu den alten AGB nutzen. Der Schritt sei notwendig gewesen, da dem Anbieter allein für die Bereitstellung und Kontopflege fortlaufende Kosten entstünden, die gedeckt werden müssten - im Interesse aller Kunden sei eine Subvention einzelner Kunden nicht möglich.

Dennoch handelt es sich dabei im Grunde um die Einführung einer Art Mindestumsatz nun auch für die Bestandskunden - auch wenn es nur einen Teil der Kunden effektiv betrifft. Besonders pikant wird das Ganze durch die Tatsache, dass ausgerechnet klarmobil in den Medien aggressiv mit Slogans wie „Wenn ich nicht telefonier´, zahl i nix, A***lecken! " wirbt – übrigens noch immer auf deren Website als TV-Spot abrufbar. Mit „zahl i nix“ ist es jetzt aber nicht mehr weit her...

von Janko

Gericht kas­siert ver­brau­cher­feind­li­che AGB

Passt der Mobilfunk-Provider zu mir? Unsere neutrale Einschätzung zum klarmobil Mobilfunk-Provider, basierend auf Tests, Meinungen und Produktdaten.

klarmobilMobilfunkanbieter dürfen das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht ohne weiteres einschränken. In einem Urteil gegen den Provider klarmobil hat das Landgericht Kiel klargestellt, dass Kunden auch nach der Nutzung von Mobilfunkleistungen die gesetzliche Frist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gegeben.

Dieser hatte gegen den Anbieter klarmobil geklagt, weil in dessen Geschäftsbedingungen das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt wurde. Laut der entsprechenden Klausel sollte das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn das Unternehmen „mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.“ Dazu zählten auch die schlichte Benutzung der SIM-Karte oder ein Antrag auf Rufnummernmitnahme.

klarmobil argumentierte mit einem ähnlich lautenden Passus in Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelung sei aber nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar, nicht jedoch auf Mobilfunkverträge, entschied das Landgericht Kiel. Das Widerrufsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn der Vertrag problemlos aufgelöst werden könne. Die bis zu dem Widerruf erbrachten Leistungen seien schließlich ohne weiteres abrechenbar.

Das Gericht erklärte darüber hinaus noch zehn weitere Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen hatte Medienberichten zufolge aber bereits während des Verfahrens die Unterlassungsansprüche des vzbv gegen diese zehn Klauseln anerkannt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber trotzdem weitreichende Wirkung zeigen: Gerade die Klausel bezüglich des Widerrufsrechts ist bei zahlreichen Mobilfunkprovidern sehr beliebt.

von Janko

Aus unserem Magazin

Passende Bestenlisten: Mobilfunk-Provider

Weiterführende Informationen zum Thema klarmobil Mobilfunk-Provider können Sie direkt beim Hersteller unter klarmobil.de finden.

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