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Ein falscher Tritt wird dem Bären, ein falscher Klick dem Kunden im Internet zum Verhängnis: So mancher Anbieter versteckt fiese Fallen im Kleingedruckten. Wie Sie die umgehen, verrät COMPUTERBILD.
Hermes Logistik Gruppe Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „gut“ (2,00)
„Minus: Zu weitreichend, unwirksam: Kunde erklärt sich laut AGB automatisch einverstanden, dass Paket beim unmittelbaren Nachbarn abgegeben werden kann.“
softwareload Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „gut“ (2,00)
„Minus: Missverständlich: Keine Garantie für angegebene Funktionsbeschreibungen der Software - fehlender Hinweis, dass Gewährleistung besteht und nur der Hersteller Garantie einräumen kann.“
Base Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „befriedigend“ (3,00)
„Minus: Zu pauschal, deshalb ungültig: Kunde muss 1250 Euro Strafe zahlen, wenn er Mobilfunkkarte weitergibt oder ‚vertragswidrig einsetzt‘; Unverständlich: Wenn der Kunde Handyverlust ‚schuldhaft ermöglicht‘, haftet er auch bei sofortiger Meldung in voller Schadenshöhe; Unklare Hinweise zur möglichen Anschlusssperre und zu Vertragspflichten des Kunden.“
DHL Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „befriedigend“ (3,00)
„Minus: Zu weitreichend, unwirksam: DHL behält sich vor, Sendungen bei anderen Hausbewohnern oder Nachbarn abzugeben; Unzulässig: Kunde muss ‚sämtliche Kosten‘ tragen, die bei Zustellung, Lagerung oder möglicher Rückbeförderung anfallen.“
Jamba! Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „befriedigend“ (3,00)
„Minus: Widerrufsrecht in AGB nicht hervorgehoben und Kontaktdaten unvollständig (keine Faxnummer und E-Mail-Adresse); ‚Vertragswesentliche Pflichten‘ nicht erklärt; Hinweis auf Produkthaftungsgesetz fehlt; Hinweis zu unwirksamen Klauseln fehlerhaft.“
T-Online Musicload Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „befriedigend“ (3,00)
„Minus: Intransparent: Anbieter ist berechtigt, bei ‚erheblichen Verstößen‘ das Kundenkonto zu sperren - Erklärung der Verstöße fehlt; Kein Hinweis auf nicht bestehendes Widerrufsrecht beim Musikkauf.“
Partypoker.com Online-Geschäftsbedingungen
AGB-Note: „mangelhaft“ (5,00) – Flop
„Minus: Unzulässig: Schließung des Kundenkontos ohne Guthabenerstattung soll bei bestimmten Verstößen uneingeschränkt möglich sein; Kunde soll für seinen Account jederzeit haften; Automatische Gebühr, wenn Kunde 180 Tage nicht wettet/kein Geld einzahlt (5 Euro/Monat); Unzulässig: geltendes Recht und Gerichtsort: Gibraltar.“
„Leserinnen und Leser klagen über unberechenbare Zusteller. Im Test aber kamen die Pakete meist pünktlich und heil an. Bruch lieferten nur GLS und UPS, zu spät war nur Hermes.“ Testumfeld: Im Test waren fünf Paketdienste, die mit „gut“ bis „ausreichend“ bewertet wurden. Außer Konkurrenz wurde der Versand von
Paketflut und kein Ende: Rund 1,8 Milliarden Pakete wurden allein im vergangenen Jahr in Deutschland versendet - 50% mehr als noch im Jahr 2000. Vor allem der boomende Online-Handel stellt die Logistik-Unternehmen hierzulande vor gewaltige Herausforderungen. Ob bzw. wie die Paketdienste dieses Aufkommen meistern, hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien