ohne Endnote

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ohne Note

Mangelhaft (5,0)
** Hinweis: Es konnte keine Endnote vergeben werden.

klarmobil Mobilfunk-Provider im Test der Fachmagazine

  • „ausreichend“ (3,59)

    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60)

    Platz 3 von 4

    Netz: „befriedigend“ (3,31);
    Telefonie: „befriedigend (2,98);
    Daten: „ausreichend“ (4,10);
    Service: „ausreichend“ (3,94);
    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60).

  • „befriedigend“ (3,04)

    Preis/Leistung: „befriedigend“ (2,81)

    Platz 3 von 5

    Service (50%): „befriedigend“ (3,26); „Die Kundenbewertung beim Service setzt klarmobil ins Mittelfeld.“
    Preis/Leistung (50%): „befriedigend“ (2,81); „Haarscharf schrammt klarmobil bei Preis-Leistung an der Note ‚Gut‘ vorbei.“

  • ohne Endnote

    8 Produkte im Test

    „Plus: Flexibilität bei der Netzwahl; attraktive Tarife für Smartphone und Tablet-Nutzer mit flexiblen Laufzeiten; aktuelle Smartphones mit Tarif zu attraktiven Paketpreisen; gute Vertriebsstruktur.
    Minus: keine Auslandspakete; Webseite etwas überladen.“

  • „mangelhaft“ (5,34)

    Platz 14 von 14

    „Dreimal ‚mangelhaft‘, einmal ‚ausreichend‘ - das sagt alles über Klarmobil. Besonders schlecht kommt der Service weg. Außerdem bemängelten Kunden Werbeanrufe und inkompetente Berater.“

  • connect-check: 4 von 5 Sternen

    Platz 2 von 9

    Tarife: 4 von 5 Sternen;
    Extras: 4 von 5 Sternen;
    Netz: 5 von 5 Sternen.

  • 63,4%

    Platz 6 von 14

    Serviceanalyse (50%): 50,5%;
    Konditionenanalyse (50%): 76,4%.

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Kundenmeinungen (124) zu klarmobil Mobilfunk-Provider

1,0 Stern

124 Meinungen (32 ohne Wertung) in 1 Quelle

5 Sterne
1 (1%)
4 Sterne
0 (0%)
3 Sterne
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2 Sterne
1 (1%)
1 Stern
90 (73%)
  • 19.04.2024 von Holger Sz

    Klarmobil ...

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mails werden kaum beantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert, der Vertrag wird trotz Kündigung verlängert
    Bei Kündigung muss lt. Klarmobil noch zusätzlich zwingend eine Hotline angerufen werden. Dort wird dann versucht, einen maßlos zu bequatschen. Danach konsequent regelmäßig Anrufe und Mails, die Kündigung doch zurückzunehmen - trotz meiner Aufforderung, dies zu unterlassen.
    ...
    Nie wieder Klarmobil! Ich persönlich kann vor dieser Firma nur warnen!
    Antworten
  • 18.04.2024 von Jonas G.

    Achtung Abofalle!

    Ich war jahrelang zahlender Kunde bei Klarmobil und habe regelmäßig unseriöse Werbeanrufe von Klarmobil bekommen, bei denen man mir "kostenlose" Apps "schenken" wollte. Bpsw. Relax-Guru. Ich habe jedesmal konsequent abgelehnt und dennoch musste ich feststellen, dass mir monatlich Geld dafür abgezogen wurde. Klarmobil weigert sich nun die Beträge zu erstatten. Absolut unseriös so seine Kunden zu behandeln. Klarmobil hat mich definitiv für immer als Kunde verloren.

    Es scheinen zudem viele weitere Kunden von Klarmobil so um ihr Geld gebracht worden zu sein.
    Antworten
  • 17.04.2024 von RayBellic

    Adresse nicht geändert - Adressrecherche-Kosten

    • Vorteile: günstige Preise
    • Nachteile: E-Mails werden kaum beantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert, Unseriöse Methoden bei Kündigung
    • Geeignet für: Leute, die einen guten, günstigen Tarif suchen
    Mein Vertrag bei Klarmobil war gekündigt. Zum Ende der Vertragslaufzeit hin habe ich massiv Spam-Anrufe und Spam-Post von Klarmobil erhalten, wie ich es zuvor bei keinem anderen Anbieter erlebt habe.

    In diese Zeit ist auch ein Umzug gefallen. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden, für die verbliebenen paar Monate Klarmobil meine neue Adresse mitzuteilen, da ich mir Spam-Post dadurch ersparen wollte.

    Klarmobil hat aber ein scheinbar starkes Bedürfnis, die Spam-Post dennoch durchstellen zu wollen und begründet dies über ihre AGB's, die besagen, dass der Kunde unverzüglich die neue Adresse mitteilen muss.

    Letztendlich haben sie mir Kosten von 20€ für die Adressrecherche auferlegt. So kann man seinen Kunden auch sagen, wie Sch***** man als Unternehmen ist
    Antworten
  • Weitere 121 Meinungen zu klarmobil Mobilfunk-Provider ansehen

Einschätzung unserer Redaktion

Pro­vi­der sägt am eige­nen Ast: Bei Wenig­nut­zung 1 Euro zah­len

Der Mobilfunk-Provider klarmobil macht sich derzeit bei seinen Kunden nicht nur Freunde. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, verlangt das Unternehmen ab dem 1. Juli 2009 auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn diese in einem Monat weniger als 3 Euro Umsatz erzeugt haben. Wer nach dem 1. Februar 2009 Neukunde bei klarmobil wurde, musste diese Kosten bereits bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt daher: Wer das Pech hat, in einem Monat nur für 2,99 Euro Telefongespräche zu führen und SMS zu versenden, der muss zusätzlich noch einmal 1 Euro „Nutzungsgebühr“ bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings in einer uns vorliegenden Stellungnahme verlautbaren lassen, dass nur zwei Prozent der Kunden betroffen seien. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat. klarmobil-Kunden, die keine entsprechende E-Mail erhalten hätten, könnten den Service nach wie vor zu den alten AGB nutzen. Der Schritt sei notwendig gewesen, da dem Anbieter allein für die Bereitstellung und Kontopflege fortlaufende Kosten entstünden, die gedeckt werden müssten - im Interesse aller Kunden sei eine Subvention einzelner Kunden nicht möglich.

Dennoch handelt es sich dabei im Grunde um die Einführung einer Art Mindestumsatz nun auch für die Bestandskunden - auch wenn es nur einen Teil der Kunden effektiv betrifft. Besonders pikant wird das Ganze durch die Tatsache, dass ausgerechnet klarmobil in den Medien aggressiv mit Slogans wie „Wenn ich nicht telefonier´, zahl i nix, A***lecken! " wirbt – übrigens noch immer auf deren Website als TV-Spot abrufbar. Mit „zahl i nix“ ist es jetzt aber nicht mehr weit her...

von Janko

Gericht kas­siert ver­brau­cher­feind­li­che AGB

klarmobilMobilfunkanbieter dürfen das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht ohne weiteres einschränken. In einem Urteil gegen den Provider klarmobil hat das Landgericht Kiel klargestellt, dass Kunden auch nach der Nutzung von Mobilfunkleistungen die gesetzliche Frist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gegeben.

Dieser hatte gegen den Anbieter klarmobil geklagt, weil in dessen Geschäftsbedingungen das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt wurde. Laut der entsprechenden Klausel sollte das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn das Unternehmen „mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.“ Dazu zählten auch die schlichte Benutzung der SIM-Karte oder ein Antrag auf Rufnummernmitnahme.

klarmobil argumentierte mit einem ähnlich lautenden Passus in Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelung sei aber nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar, nicht jedoch auf Mobilfunkverträge, entschied das Landgericht Kiel. Das Widerrufsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn der Vertrag problemlos aufgelöst werden könne. Die bis zu dem Widerruf erbrachten Leistungen seien schließlich ohne weiteres abrechenbar.

Das Gericht erklärte darüber hinaus noch zehn weitere Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen hatte Medienberichten zufolge aber bereits während des Verfahrens die Unterlassungsansprüche des vzbv gegen diese zehn Klauseln anerkannt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber trotzdem weitreichende Wirkung zeigen: Gerade die Klausel bezüglich des Widerrufsrechts ist bei zahlreichen Mobilfunkprovidern sehr beliebt.

von Janko

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Weiterführende Informationen zum Thema klarmobil Mobilfunk-Provider können Sie direkt beim Hersteller unter klarmobil.de finden.

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