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Stiftung Warentest
- Erschienen: 01.07.2004 | Ausgabe: 8/2004
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„mangelhaft“ (5,5)
„Das Schimmelgift Patulin überschreitet den zulässigen Grenzwert - dürfte nicht als Apfelsaft verkauft werden.“
Mangelhaft
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„Das Schimmelgift Patulin überschreitet den zulässigen Grenzwert - dürfte nicht als Apfelsaft verkauft werden.“

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