Sekt Was ist „echter“ Sekt?
Bei der Herstellung von Schaumwein gibt es mehrere Verfahren, deren Endprodukte sich qualitativ stark voneinander unterscheiden: Flaschengärung, Tankgärung und das Transvasierverfahren. Hierbei nutzen immer mehr Kellereien die beiden letztgenannten, schnelleren Herstellungsmethoden, bei denen allerdings teils unbeabsichtigt künstlich Kohlensäure zugesetzt wird. Käufer, die einen hochwertigen, „echten" Sekt erwerben wollen, sollten daher über die verschiedenen Produktionsmethoden Bescheid wissen.
Höchste Reinheit: Die Flaschengärung
Als höchster Gütegrad gilt im Allgemeinen die Flaschengärung. Bei ihr gärt der Sekt direkt in der später zu verkaufenden Flasche. Der sich dabei bildende Hefepropfen wird durch Rütteln gelöst und anschließend entfernt, die Flasche danach neu verkorkt. Da diese Methode sehr zeitaufwendig ist, kostet der daraus hervorgehende Sekt auch entsprechend viel. Bei der Tankgärung hingegen wird die Süße erst nach der Gärung eingestellt und der Sekt nach Filtration unter Gegendruck in die Flasche gedrückt. Immer mehr günstige Sektsorten nutzen diese Methode.
Ein Kompromiss: Das Transvasierverfahren
Eine Mischform ist das Transvasierverfahren, bei dem die Gärung in einer speziellen Flasche geschieht und der Sekt dann später in andere Verkaufsflaschen im gewünschten Format umgefüllt wird. Dies wird von vielen Unternehmen ebenfalls als „Flaschengärung" angepriesen, ist aber mit dieser nicht wirklich vergleichbar. Das Gesetz schützt dennoch alle drei Gärungsverfahren: Demnach dürfen keine Weine, die bloß mit Kohlensäure versetzt werden, als Sekt bezeichnet werden. Sie muss durch natürliche Gärung entstehen.
Das Problem der "unbeabsichtigten" Kohlensäure
Das Problem ist, dass die beiden günstigen Verfahren stark damit zu kämpfen haben, dass beim Umfüllen durch die Maschinen unbeabsichtigt Kohlensäure eingeblasen wird. Stichproben durch TÜV-Prüfer haben erst Anfang 2010 ergeben, dass einzelne Marken bis zu 80 Prozent künstlichen Kohlensäure-Anteil enthalten. Dem Gesetz nach dürften sie daher nur als minderwertigerer „Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure" verkauft werden. Um Sekt handelt es sich dabei jedoch nicht mehr.



















