Monatelanger Zahlungsdruck und fehlende Belege
Seit Mai versuche ich, HUKs Bearbeitung meines Kfz-Schadens und die anschließende Rückforderung nachzuvollziehen. Die fehlenden Antworten und Belege haben mich inzwischen geschätzt 30 volle Arbeitstage gekostet. Am Anfang standen 2 gewöhnliche Kundenanfragen. Wegen HUKs unvollständiger Antworten und der weiterhin fehlenden Belege musste ich danach 9 zusätzliche Schritte gehen. Diese 11 Schritte zeigen den Verlauf:
1. Erste Klärungsanfrage an HUK – 7. Mai. Ich stellte 5 Fragen zum Stand der Schadenbearbeitung. Am 2. Juni war davon 1 vollständig beantwortet, am 30. Juni waren es 2. Ich musste zwischen den Antworten verschiedener Abteilungen selbst die Zusammenhänge herstellen und mir die Antworten bis zum 1. Juli aus mehreren Schreiben zusammensuchen.
2. Konkrete Fragen und Beleganforderung – 11. Juli. Ich schrieb HUK 6 konkrete Fragen zur Rückforderung und verlangte die Belege. Die Antwort kam erst nach 24 Tagen. Keiner der 3 entscheidenden Teile lag vollständig vor: Gutachtentext, Fotos und ursprüngliche detaillierte Reparaturberechnung. Ich musste erneut abgleichen, was HUK behauptete und was die beigefügten Unterlagen tatsächlich belegten, ohne die zugrunde gelegten Schäden vollständig prüfen zu können.
3. Förmlicher Widerspruch – 18. August. Trotz der fehlenden vollständigen Belege setzte HUK mir im Schreiben vom 4. August eine „letztmalige“ Zahlungsfrist, verlangte rückwirkend Zinsen und kündigte Gerichtsschritte und eine mögliche Inkassoabgabe an. Ich musste unter diesem Druck einen förmlichen Widerspruch verfassen, die Forderung nochmals bestreiten und verlangen, von weiterer Beitreibung zunächst abzusehen.
4. Ombudsverfahren – 18. August. Im Schreiben vom 4. August und seinen Anlagen fehlte jeder Hinweis auf Ombudsstelle, BaFin oder andere Schlichtungswege. § 37 Abs. 1 und 2 VSBG verlangt nach einer nicht beigelegten Verbrauchervertragsstreitigkeit einen Hinweis in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle mit Anschrift und Webseite sowie eine Angabe zur Teilnahmebereitschaft oder -pflicht. Diese Informationen enthielt das August-Schreiben nicht. Ich musste den Schlichtungsweg selbst recherchieren, den Ablauf und meine Einwände zusammenstellen und einen begründeten Antrag mit Belegen einreichen. Aus meiner Bitte um Antworten war damit ein eigener Streitfall geworden, den ich zusätzlich aufbereiten musste.
5. Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO – 19. August. HUK hatte Kostenbelege und Summen geliefert, die entscheidende Grundlage zur Prüfung der berechneten Schäden jedoch nicht. Die übersandten Unterlagen dokumentierten die von HUK geltend gemachten Ausgaben; ihre vollständige technische Nachprüfung blieb mir verwehrt. Deshalb musste ich ein förmliches Datenauskunftsersuchen ausarbeiten. Ich benannte die fehlenden Daten und die 18 Gutachterfotos ausdrücklich und verlangte eine elektronische Kopie. Ich musste also aus einer einfachen Beleganforderung eine weitere ausführliche Eingabe machen.
6. Beschwerde bei der BaFin – 19. August. Ich schilderte ausdrücklich meine Unzufriedenheit mit HUKs Bearbeitung und legte die fehlenden Antworten, Belege und den Zahlungsdruck dar. Gleich zu Beginn grenzte ich den Gegenstand ab: Die Geldforderung wird im Ombudsverfahren geprüft; die BaFin-Beschwerde betrifft den Umgang mit mir und die Fehler bei der Bearbeitung. Dafür musste ich den Schriftverkehr erneut auswerten und die Mängel mit Belegen für die Aufsicht aufbereiten.
7. Beschwerde beim HUK-Management – 19. August. Zusätzlich verlangte ich eine von der bisherigen Bearbeitung unabhängige Prüfung. Ich gab HUK ausdrücklich eine faire Chance, die Fehler zu untersuchen, Verantwortung zu übernehmen und die Bearbeitung zu korrigieren. Dafür musste ich die bisherigen Versäumnisse nochmals zusammenstellen und konkrete Maßnahmen verlangen. Ich wartete HUKs Reaktion ab, bevor ich meine Erfahrung öffentlich bewerte.
8. 122 Papierseiten digitalisieren, 216 Seiten sortieren und auswerten. 148 von 216 Seiten – 68,5 % – brachten keine zusätzliche Aufklärung zu meinem Fall (u. a. meine eigenen Schreiben, Mehrfachkopien, 15 Leerseiten), aber erhebliche Mehrarbeit. Ich hatte eine gezielte Auskunft zu meinem Fall verlangt. Für die offenen Sachfragen brachte mir dieser Ballast keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn; er vergrößerte meine Arbeit, während wesentliche Antworten und Belege weiterhin ausblieben. Obwohl ich eine elektronische Kopie verlangt hatte, musste ich selbst eine Scanmöglichkeit organisieren und 122 Papierseiten digitalisieren. Das Scannen, Zusammenführen, Sortieren und Abgleichen der 216 Seiten kostete allein mehrere volle Arbeitstage. Nur 5 von 50 angefragten Punkten – 10 % – beantwortete HUK vollständig. Bei 45 von 50 Punkten – 90 % – blieb eine vollständige Antwort aus: 34 waren nur teilweise beantwortet, 11 ohne konkrete Antwort geblieben.
9. Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht BayLDA. Wegen der unvollständigen Datenauskunft musste ich auch dort die fehlenden Angaben und Unterlagen dokumentieren. HUK verlangt von mir 42,84 € für die Erstellung von 18 Gutachterfotos zurück. Am 24. September, nach 75 Tagen, 2 zusätzlichen ausdrücklichen Nachforderungen und 3 Unterlagenlieferungen, fehlte die vollständige Fotofolge immer noch. Gutachtentext und detaillierte Berechnung kamen im September; die vollständigen Fotos, deren Kosten ich erstatten soll und die ich zur Prüfung brauche, fehlten weiterhin. HUK nannte dafür weder einen konkreten Grund noch einen Liefertermin. Wieder musste ich dieselbe Beleglücke für eine weitere Stelle nachweisen.
10. Beschwerde bei der Verbraucherzentrale. HUK hatte seine Chance zur Korrektur bekommen. Im Schreiben vom 7. September übernahm HUK für die beanstandete Bearbeitung keine Verantwortung, sondern schrieb: „Die Bearbeitung des Schadenvorganges erfolgte ordnungsgemäß, unser Vorgehen ist nicht zu beanstanden.“ Dazu kam die nächste Zahlungsfrist. Ich musste deshalb auch für die Verbraucherzentrale den Verlauf, die offenen Fragen und den mir aufgezwungenen Aufwand zusammenstellen.
11. Erneute Eingabe an die BaFin. HUKs Antwort nach Einschaltung der BaFin ging an der ausdrücklich benannten Beschwerde vorbei: 14 von 16 Absätzen – 87,5 % – behandelten erneut Regulierung, Versicherungsschutz oder Geldforderung. Genau diese Ausweichrichtung hatte ich schon zu Beginn meiner Beschwerde ausdrücklich ausgeschlossen. Ich habe die BaFin deshalb erneut angeschrieben und musste Punkt für Punkt nachweisen, welche tatsächlichen Beanstandungen HUK übergangen hatte. Dazu kamen die neuen Auskunftslücken und die Arbeit, die mir HUK mit seinen Unterlagen aufgezwungen hatte.
Die ersten beiden Schritte waren gewöhnliche Kundenanfragen. Keiner der Schritte 3 bis 11 wäre nötig gewesen, wenn HUK auf meine Fragen vom 11. Juli angemessen und fair reagiert, sie vollständig beantwortet und die verlangten Belege geliefert hätte. In 4 inhaltlichen Antwortrunden ließ HUK jedes Mal wichtige Fragen ungeklärt; allein seit Juli schrieb ich HUK 4-mal direkt. Übliche Nachreichungen und angeforderte Unterlagen im Ombudsverfahren zähle ich bei diesen 11 Schritten nicht zusätzlich. Auch die aufwendige Recherche zu Rechtsfragen und Gerichtsurteilen für die einzelnen Eingaben ist nicht als eigener Schritt aufgezählt. Hinter jedem Punkt steckt erheblich mehr Arbeit, als seine Bezeichnung vermuten lässt. Ich musste über Monate dieselben Lücken nachweisen und immer weitere Stellen einschalten, weil HUK die verlangten Antworten und Belege nicht vollständig lieferte, aber weiter Geld forderte. Selten habe ich mich als Kunde so allein gelassen und unter Druck gesetzt gefühlt. Diese Behandlung ist eine Zumutung – rücksichtslos, unfair und vollkommen vermeidbar.
Wenn HUK seine Haltung ändert, Fehler korrigiert, Fragen klärt oder Belege nachliefert, werde ich das hier festhalten. Genauso werde ich die Bewertung ergänzen, wenn HUK weiter Zahlungsdruck ausübt, konkrete Fragen offenlässt und die benötigten Belege weiterhin nicht vollständig liefert.
Stand: 25. September 2026.
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