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Heft 2/2008 8 Produkte im Test |
ohne Endnote
„... Hier war der Rat nur im Ergebnis korrekt. Der Anwalt riet, zumindest außergerichtlich keinesfalls klein beizugeben. Damit war unser Anspruch an einen hilfreichen ersten Rat erfüllt, wenngleich der Anwalt unseren Fall rechtlich nicht richtig einordnete. ...“ |
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Nur vier Anwälte lagen richtig Finanztest 2/2008 - Damit haben wir ein Schnäppchen gemacht. Als Erstberatungsgebühr können Anwälte in unserem Fall durchaus 50 bis 70 Euro ansetzen. Beim Anbieter E-Juristen.de kostete der korrekte Rat etwas mehr als 70 Euro, bei Anwalt.de schlug er mit 49 Euro zu Buche und bei Advo24.de berechnete der Anwalt 69 Euro. Einige Anwälte waren nicht nur teurer als Marc Wandt, sie waren auch schlechter. Der Anwalt von Deutsche-Anwaltshotline.de berechnete uns 75 Euro für einen Rat, der in die falsche Richtung wies. Bei
So setzen Sie Ihre Rechte durch test (Stiftung Warentest) 9/2006 - Reklamieren: Obwohl jeder Händler zwei Jahre Gewährleistung geben muss, drücken sich viele. Die einen lassen Kunden schon nach sechs Monaten abblitzen, andere verweisen auf den Her steller oder nehmen sich für die Reparatur ewig Zeit. Da sollten Kunden auf ihre Rechte pochen. Viel Spaß hatte Susan Haustein mit ihrem neuen Notebook nicht. Schon nach wenigen Wochen zeigte das Display nur noch Streifen. Voller Frust brachte sie das Gerät zurück zu Aldi - in der Hoffnung, ein neues zu bekommen. Doch die Kassiererin zuckte nur mit den Achseln: „Da müssen Sie sich an die Hotline des Herstellers wenden.“ Das muss sie aber gerade nicht. Denn in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf ist es Sache des Händlers, dafür gerade zu stehen, dass die verkaufte Ware einwandfrei ist. Er darf seine Kunden nicht auf den Hersteller verweisen. „Der Händler kann sich selber mit der defekten Ware an den Hersteller wenden, um Umtausch oder Reparatur zu erreichen“, erklärt der Bremer Professor Dr. Peter Derleder. „Aber gegenüber dem Kunden muss er selbst die Gewährleistung erfüllen.“
Bargeld durch Wohnungskauf: „Direkt in den Ruin“ Finanztest 9/2006 - Das dicke Ende kommt bestimmt. Wer sich auf das Konzept „Bargeld durch Wohnungskauf“ einlässt, riskiert seinen Ruin. Getäuscht durch dubiose Vermittler nehmen die Opfer einen Kredit für den Kauf einer vermieteten und überteuerten Immobilie auf. Als Gegenleistung erhalten sie eine bestimmte Geldsumme. Eine Bank finanziert die Wohnung zum angegebenen Preis, auch ohne Eigenkapital. Angeblich riskiert der Kreditnehmer dabei nichts. Die Mieteinnahmen sollen für Zins und Tilgung reichen. Doch zahlreiche Ermittlungsverfahren zeigen: Das Geschäft mit Kapitalrückfluss funktioniert nicht, meist ist Betrug im Spiel. FINANZtest sagt, wie dubiose Vermittler am Geschäft mit Kapitalrückfluss verdienen und warum sich Opfer in vielen Fällen strafbar machen.
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