Rücktritt vom Kaufvertrag nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen nicht möglich!
-
Nachteile:
Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich
Ich möchte mit dieser Bewertung vor dem Unternehmen photobox.de warnen.
Der im Januar 2020 von mir bestellte Kalender (Bestell-Nr.: 9285115962361217) hatte sich leider nach nur 3 Monaten an den unteren Ecken stark verbogen (Fotos liegen photobox.de vor).
Zurückzuführen war dies vermutlich auf die vollflächig schwarze Lackierung der Seiten.
Ich gab photobox.de die Möglichkeit der Nachbesserung und bestellte kostenlos den gleichen Kalender nochmal.
Nach ca. 10 Monaten sah ich diesen verschenkten Kalender bei einem Besuch wieder und erneut hatten sich die Ecken stark gebogen.
Ich reklamierte erneut und hier fingen schon die Diskussionen mit dem photobox.de Support und der Verweis auf die für mich auf der Homepage nicht auffindbaren und schwammig formulierten Garantiebestimmungen an.
Da ich die Garantiebestimmungen trotz längerer Suche nicht finden konnte, stellte der Support mir folgenden Auszug zur Verfügung: Für Produkte, die regelmäßig benutzt werden, weisen wir auf eine Lebensdauer von ca. 6 Monaten hin, während Produkte, mit minimaler Nutzung, wie beispielsweise Leinwände, eine Lebensdauer von ca. 1 Jahr aufweisen.
Bei einem Wandkalender, der 1-mal im Monat umgeblättert wird, kann von einer regelmäßigen Benutzung nicht die Rede sein. Daher kommt für das Produkt nur die „Lebensdauer von ca. 1 Jahr“ in Frage.
Ich bekam erneut die Möglichkeit einen Kalender kostenlos zu bestellen und gab photobox.de, nach Absprache mit der Verbraucherschutzzentrale, die zweite Möglichkeit der Nachbesserung.
Das vollflächig schwarz lackierte Modell gab es nicht mehr (warum wohl?) und ich entschied mich daher für einen weißen Kalender (Bestell-Nr.: 6175536273).
Auch bei diesem Modell bogen sich nach wenigen Monaten die Ecken (Fotos liegen photobox.de vor).
Nachdem nun die zweite Nachbesserung laut deutschem Recht nicht erfüllt wurde, wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten und forderte photobox.de auf, mir den Kaufpreis auf mein ursprüngliches Zahlungsmittel zu erstatten.
Stattdessen bekam ich wieder einen Gutschein, den ich aber bis heute ablehne, weil ich bei photobox.de nichts mehr kaufen möchte.
Seit 30.12.2021 fordere ich photobox.de nun immer wieder auf, sich an das deutsche Recht zu halten und mir den Kaufpreis auf mein ursprüngliches Zahlungsmittel zu erstatten.
Meine Reklamationen (Ticket-Nr.: 2432529) werden aber einfach ignoriert.
Fazit zu photobox.de: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen ist nicht möglich. Dies verstößt somit gegen das deutsche Recht.
Antworten