sehr gut (1,0)
1 Test
03/2010
(mangelhaft)
- Versicherungssumme (Mio. Euro): 10
Heft 4/2010 Platz 1 von 90 |
„sehr gut“ (0,7)
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Meinungen (2)
Unqualifizierte Kritik an angeblich unqualifizierter Kritik???
Kunzenblägd schreibt am :
Sich bei der Kritik an der ersten Bewertung nun an den letzten paar Sätzen aufzuhalten ist mehr als merkwürdig. Der Tenor der Bewertung ist doch ein ganz anderer, nämlich, dass der Versicherungskunde sich über den Tisch gezogen vorkommt! Antworten
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Nie wieder Haftpflicht bei der Axa
Luny schreibt am :
(mangelhaft)
Nachteile:
Schlechter Versicherungsschutz,
Teure Prämien,
Schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis,
schlechter Service,
unprofessionell
Nachdem ich jahrelang zahlender Kunde bei der Axa bin, hatte ich vor Kurzem einen Haftpflichtschaden in einer Mietwohnung zu begleichen. Von der Axa selbst habe ich letztendlich knapp über 200 EUR bekommen, obwohl meine Ausgaben für die Schadensbehebung ein Vielfaches waren. Für diese 200 EUR kam ein Gutachter, um den Schaden ca. 1 Std zu begutachten und zu fotographieren, um mir im Anschluss mitzuteilen, dass er den Schaden als Versicherungsbetrug einstufte, ohne mir Gründe zu nennen, wie er auf diesen Unsinn käme! Die Bearbeitung dauerte ca. 2 Wochen. Als ich Rechnung, etc. zur Axa schickte, um die Überweisung zu veranlassen (zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nichts von den lediglich 217 EUR) sagte man mir bei der Axa, dass man das Geld bereits an den Geschädigten gezahlt hätte. Ohne jegliche Information an mich wurde der Geschädigte entschädigt und gleichzeitig teilte die Axa ihm sämtliche Details meines Vertrages mit, was eigentlich unter Datenschutzvorschriften fällt. Der Geschädigte weigerte sich nun, mir das Geld zu überweisen. Ich musste einen Anwalt einschalten, um dann nach einem Vierteljahr meine etwas über 200 EUR zu erhalten. Laut Rechtssprechung hat die Axa mehrmals gegen Gesetze verstoßen, ich habe nie eine Entschuldigung bekommen. Im Gegenteil, es wurde von der Axa lediglich erklärt, dass ich mich selbst um die Entschädigungssumme kümmern müssen. Dies übrigens in einem sehr schlechten Deutsch, ohne Satzzeichen und überfüllt mit Rechtschreibfehlern, was die mangelhafte Kompetenz der Axa nur bestätigt. Antworten
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SchaubiSchlumpf schreibt am :
Was soll das für ein Kommentar sein?
Man moniert die Rechtschreibfehler der Axa in einem Forumsbeitrag und folgert daraus die Sachkompetenz. Großartig! Wir überlegen kurz: Ich arbeite in einer Firma, mein Kollege in Stock über mir ebenfalls. Weil er in seinem Schreiben Rechtschreibfehler hat, wird mir nun von verärgerten Kunden die Sachkompetenz abgesprochen... Nun ja, da sprach wohl eher der Frust des Autors als der Verstand...
Im Übrigen hätte auch eine Korrekturlesung des "Frust-Textes" auch geholfen, vergessene Worte wie Artikel einzufügen, damit aus dem Kommentar nicht ein Gestammel wird.
Zum Schaden:
Es ist üblich bei einem Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten die Regulierung abzuwickeln. Wieso nun der Geschädigte dir das Geld geben soll ist nicht so ganz klar geworden. Wenn du dem Geschädigten Geld gibst, dann nimmst du die Regulierung des Versicherers vorweg - und das ist bei jedem Versicherer immer auf eigenes Risiko. Vertragsdetails, wie Versicherungsumfang dürfen dem Geschädigten mitgeteilt werden, weil das die Erklärung zu Erstattungsgrenzen beinhaltet.
80% der Haftpflichtfälle bei allen Versicherern sind vom Versicherten manipuliert. Seit die GKV die Erstattung von Brillen aus dem Leistungskatalog genommen hat, sind wie aus dem Nichts tausende Schadensfälle eingereicht worden, bei denen sich Versicherte aus "Versehen" auf Brillen gesetzt haben, diese beim Gestikulieren runtergehauen haben oder sonst wie zerstört haben. Und bei allen war das natürlich kein Betrug, sondern wirklich so abgelaufen - gaaaanz sicher...
Da ich den geschilderten Schadensfall nicht kenne, kann man auch nicht die Leistung des Gutachters beurteilen. Von daher ein sinnentleerter Kommentar.
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Unsere neueste Meinung erschien am 07.05.2012.
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