Herbe Enttäuschung trotz sehr guter Tests
Das Programm an sich ist übersichtlich aufgebaut und durchaus gut zu bedienen. Das besonders praktische daran ist vor allem die Flexibilität mit mobilem Speicher. Doch was ist das beste Programm wert, wenn es nicht funktioniert und der Kundenservice patzt.
Nachdem ich mir die Software heruntergeladen habe, und über die per E-Mail die Seriennummer erhalten habe, mußte ich erstmal mehrere Updates meines Systems vornehmen. Soweit ok. Nach Einrichtung meines Kontos bei der "Sparkasse" rief ich die Daueraufträge ab, doch das Programm zeigte mir an, daß die Funktion seitens der Sparkasse nicht freigegeben war. Eine glatte Fehlerfehlmeldung. Mit einer anderen Software war dies kein Problem. Für mich war der Fall erledigt und ich deinstallierte die Software, da sie unbrauchbar für mich war.
Einige Tage später bekam ich Post von der Fa. Buhl über 34,95 € mit dem Versprechen, daß die Software im vollen Funktionsumfang funktioniert und ein ganz toller Kundenservice besteht.OK 34,95 für ein Jahr ist zwar ganz schön happig, aber ich rief zunächst den kostenpflichtigen Kundenservice an.
Ich fragte ersteinmal nach, was in meinem Fall notwendig wäre, um alle Funktionen zu nutzen. Die Antwort des Kundenbetreuers war, daß die Sparkasse eine eigene Software hätte und sie andere Softwarehersteller benachteiligen würden, indem dort nicht alle Funktionen ausgeschöpft werden könnten. Ich sagte dem Kundenbetreuer daß ich meinen Vertrag kündigen möchte, doch dann kam es richtig dick. Der Kb. meinte, daß ich auf jedenfall die 34,95€ bezahlen müßte, da das Programm ja sonst einwandfrei funktionieren würde und ein Umtauschrecht bei Downloads würde es nicht geben. Ich entgegnete, daß es nicht mein Problem wäre, wenn sich der Hersteller nicht mit den Banken einig wird. Einiges Hickhack und der Versuch ihn auf die Rechtslage sowie eigenen Vertragsklauseln hinzuweisen wurden pauschal abgelehnt. Enttäuscht war ich vor allem von der Inkompetenz, denn eins ist doch klar. Alle angegebenen Leistungen sind bindend und fällt auch nur eine davon aus, so begeht man Vertragsbruch nach § 434 BGB. Somit ist man in jedem Fall berechtigt den Vertrag aufzulösen.
Antworten