Keine Kostenübernahme trotz aktueller Rechtsprechung
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Nachteile:
Deckungszusage muss immer erkämpft werden
Ich bin zutiefst enttäuscht vom Geschäftsgebaren der ÖRAG. Nach 14 Jahren als treuer Kunde wurde ein Schadenfall nicht nur unter Verweis auf die AGB abgelehnt, sondern mir wurde im selben Atemzug der Vertrag gekündigt.
Das Vorgehen wirkte auf mich sehr dubios: Erst als ich einen Anwalt eingeschaltet habe, kam Bewegung in die Sache. Plötzlich bot man mir an, immerhin zwei Drittel des Schadens in zwei Raten zu zahlen. Warum nicht gleich und warum nicht die volle Summe?
Besonders frustrierend ist, dass es ein klares BGH-Urteil (Az. IV ZR 305/07) gibt, das die Versicherung in einem solchen Fall zur kompletten Zahlung verpflichten würde. Für mich fühlt es sich so an, als würde man es einfach mal probieren, ob der Kunde sich wehrt.
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