
MS OFFICE BASIC 2007 | Vollversion Lizenz für Windows Büro & Business, umfassendes Office Paket mit Outlook, Excel und Word für private und geschäftliche Nutzung, einfache Installation auf Windows-Betriebssystemen.
- Hersteller: Microsoft
Preisvergleich ab 21,95 € bis 145,10 €
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Bestes Angebot
MS OFFICE BASIC 2007 | Vollversion Lizenz dauerhaft | Outlook + Excel + Word | D
Anwendung: Qutlook+Word+Excel, Anwendungsbereich: privat u. geschäftlich, Anzahl der Geräte: 1, Art: Office Paket, Betriebssysteme: Windows XP oder höher, Format: PC Card, Funktionsumfang: Vollversion(MLK), Für Betriebssysteme: Windows, Lizenzkategorie: Standard, Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit: 500 MHz, Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher: 256 MB, Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher: 2 GB, Plattform: Windows, Produktart: Office Software-Suites, Sprache: u.v.m.,Deutsch,Englisch,Französisch,Griechisch,Italienisch, Ursprungsland: Irland, Vertriebsmedien: PC Card
21,95 €
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Anwendung: Qutlook+Word+Excel, Anwendungsbereich: privat u. geschäftlich, Anzahl der Geräte: 1, Art: Office Paket, Betriebssysteme: Windows XP oder höher, Format: PC Card, Funktionsumfang: Vollversion(MLK), Für Betriebssysteme: Windows, Lizenzkategorie: Standard, Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit: 500 MHz, Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher: 256 MB, Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher: 2 GB, Plattform: Windows, Produktart: Office Software-Suites, Sprache: u.v.m.,Deutsch,Englisch,Französisch,Griechisch,Italienisch, Ursprungsland: Irland, Vertriebsmedien: PC Card
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MS OFFICE BASIC 2007 | Vollversion | Dauerlizenz | Outlook + Excel + Word | DE
Angebotspaket: Nein, Anwendung: Qutlook+Word+Excel, Anwendungsbereich: privat u. geschäftlich, Anzahl der Geräte: 1, Art: Office Paket, Betriebssysteme: Windows XP oder höher, Format: PC Card, Funktionsumfang: Vollversion(MLK), Für Betriebssysteme: Microsoft Windows Vista,Windows,Microsoft Windows 8,Microsoft Windows 7,Microsoft Windows XP,Microsoft Windows 10, Lizenzkategorie: Standard, Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit: 500 MHz, Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher: 256 MB, Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher: 2 GB, Plattform: Windows, Produktart: Office Software-Suites, Sprache: u.v.m.,Deutsch,Englisch,Französisch,Griechisch,Italienisch, Ursprungsland: Irland, Vertriebsmedien: PC Card
22,97 €
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Angebotspaket: Nein, Anwendung: Qutlook+Word+Excel, Anwendungsbereich: privat u. geschäftlich, Anzahl der Geräte: 1, Art: Office Paket, Betriebssysteme: Windows XP oder höher, Format: PC Card, Funktionsumfang: Vollversion(MLK), Für Betriebssysteme: Microsoft Windows Vista,Windows,Microsoft Windows 8,Microsoft Windows 7,Microsoft Windows XP,Microsoft Windows 10, Lizenzkategorie: Standard, Mindestens erforderliche Prozessorgeschwindigkeit: 500 MHz, Mindestens erforderlicher Arbeitsspeicher: 256 MB, Mindestens erforderlicher Festplattenspeicher: 2 GB, Plattform: Windows, Produktart: Office Software-Suites, Sprache: u.v.m.,Deutsch,Englisch,Französisch,Griechisch,Italienisch, Ursprungsland: Irland, Vertriebsmedien: PC Card
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Microsoft Office Basic 2007 (Lizenz-Key)
Deutsch // SystemBuilder // eine Userlizenz, Plattform: Windows XP
59,90 €
zzgl. 0,00 € VersandMicrosoft Office Basic 2007 (Lizenz-Key)
Deutsch // SystemBuilder // eine Userlizenz, Plattform: Windows XP
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Microsoft Office 2007 Basic, V2, OEM mit Datenträger
Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten ' 'Office Ready' ' PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
129,10 €
zzgl. 0,00 € VersandMicrosoft Office 2007 Basic, V2, OEM mit Datenträger
Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten ' 'Office Ready' ' PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Microsoft Office 2007 Basic, V2 MLK SB
Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten ' 'Office Ready' ' PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten ' 'Office Ready' ' PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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