Ich verstehe sie voll und ganz, aber es gibt Regeln.
Egal was man kauft und es dann zurückgeben möchte braucht man einen Beleg, den jeder Schuh hat eine eigene Verkaufsnummer. Bei Reklamationen ist die Nummer unumgänglich, da die Reklamation über die Kasse erfasst wird und dadurch auch der Verkaufspreis ermittelt werden kann und muss. Vielleicht war der Schuh reduziert und der Verkäufer /in weiß es ja dann nicht, deswegen geht es ohne Beleg nicht. Sie müssen j es ja auch tatsächlich vorweisen, dass sie die Schuhe auch wirklich beim Quick Schuh gekauft haben und nicht wo anders. Sonst kann ja jeder daher kommen und sagen, ich habe die Schuhe bei ihnen gekauft.
Wenn sie ein Elektrogeräte kaufen, brauchen sie auch einen Beleg, wenn es kaputt geht. Genauso ist es auch bei den Schuhen.
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