
dressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter Gruseliges Aufsitzkostüm für Partys, mit abnehmbarem Batteriekasten und Kürbisgesicht. Ideal für unvergessliche Auftritte und Spaß auf Halloween-Events.
- Hersteller: dressforfun
- Farbe: braun
Preisvergleich ab 29,99 € bis 31,99 €
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dressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter, Aufsitzkostüm mit Handschuhen
Das Aufsitzkostüm kopfloser Reiter in Einheitsgröße für Sie und Ihn besteht aus einem Anzug mit Cape, Gummizügen, Reißverschluss im Rücken und Handschuhen. Der abnehmbare Batteriekasten mit Clip wird in einer innen liegenden Tasche verstaut. Es werden 4 AA Batterien Mignon benötigt, diese sind nicht im Lieferumfang enthalten, Material: 100 % Polyester. Ja, wo habe ich denn nur wieder meinen Kopf? Zum Gruseln komisch ist das Aufsitzkostüm kopfloser Reiter. Von der linken Schulter des Enthaupteten grinst ein Kürbisgesicht. Das Pferd scharrt mit den Hufen und bäumt sich unruhig auf. Mach dich bereit auf einen heißen Ritt. Lass in vollem Galopp dein Cape flattern und freu dich über die verwunderten Blicke der anderen Partygäste. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.: Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols. , Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.
29,99 €
zzgl. 0,00 € Versanddressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter, Aufsitzkostüm mit Handschuhen
Das Aufsitzkostüm kopfloser Reiter in Einheitsgröße für Sie und Ihn besteht aus einem Anzug mit Cape, Gummizügen, Reißverschluss im Rücken und Handschuhen. Der abnehmbare Batteriekasten mit Clip wird in einer innen liegenden Tasche verstaut. Es werden 4 AA Batterien Mignon benötigt, diese sind nicht im Lieferumfang enthalten, Material: 100 % Polyester. Ja, wo habe ich denn nur wieder meinen Kopf? Zum Gruseln komisch ist das Aufsitzkostüm kopfloser Reiter. Von der linken Schulter des Enthaupteten grinst ein Kürbisgesicht. Das Pferd scharrt mit den Hufen und bäumt sich unruhig auf. Mach dich bereit auf einen heißen Ritt. Lass in vollem Galopp dein Cape flattern und freu dich über die verwunderten Blicke der anderen Partygäste. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.: Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols. , Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.
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dressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter, Aufsitzkostüm mit Handschuhen
Du willst auf der nächsten Party für einen schaurig-lustigen Auftritt sorgen? Dann ist das selbstaufblasbare Aufsitzkostüm „Kopfloser Reiter“ genau das Richtige für Dich! Mit diesem Kostüm wirst Du zur lebendigen Legende aus dem Reich der Gruselgeschichten – allerdings mit einem humorvollen Twist. Der Trick: Du wirkst, als würdest Du auf den Schultern eines kopflosen Reiters sitzen. Diese optische Illusion sorgt nicht nur für neugierige Blicke, sondern garantiert auch zahlreiche Lacher und Fotos. Perfekt geeignet für Halloween, Fasching, Mottopartys oder schräge Events mit Freunden. Das Kostüm ist im Handumdrehen einsatzbereit: Du steigst ein, verschließt es und schaltest den batteriebetriebenen Ventilator ein. Innerhalb von nur 30 Sekunden ist der Reiter vollständig aufgeblasen und bereit für den großen Auftritt. Der mitgelieferte Batteriekasten lässt sich bequem mit einem Clip an Deiner Kleidung befestigen, sodass Du Dich völlig frei bewegen kannst. Für zusätzlichen Komfort sorgen elastische Gummizüge, die sich individuell Deinem Körper anpassen. Das Kostüm ist angenehm zu tragen, bietet volle Bewegungsfreiheit und eignet sich durch seine Einheitsgröße sowohl für Männer als auch für Frauen. Dank der lockeren Passform bleibt alles an Ort und Stelle – ganz gleich, wie wild die Party wird. Gefertigt aus besonders leichtem und dennoch reißfestem Polyestermaterial ist das Kostüm äußerst robust. Die beiliegenden Handschuhe runden das Gesamtbild perfekt ab und machen Deinen Auftritt noch authentischer. Ob drinnen oder draußen – dieses Kostüm macht jede Bewegung mit und sorgt gleichzeitig für gute Belüftung im Inneren. Für alle, die originelle Verkleidungen lieben und mit einem ungewöhnlichen Look überraschen wollen, ist dieses Aufsitzkostüm eine großartige Wahl. Es verbindet Grusel, Spaß und Komfort in einem außergewöhnlichen Outfit, Material: 100 % Polyester. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. 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Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.
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Du willst auf der nächsten Party für einen schaurig-lustigen Auftritt sorgen? Dann ist das selbstaufblasbare Aufsitzkostüm „Kopfloser Reiter“ genau das Richtige für Dich! Mit diesem Kostüm wirst Du zur lebendigen Legende aus dem Reich der Gruselgeschichten – allerdings mit einem humorvollen Twist. Der Trick: Du wirkst, als würdest Du auf den Schultern eines kopflosen Reiters sitzen. Diese optische Illusion sorgt nicht nur für neugierige Blicke, sondern garantiert auch zahlreiche Lacher und Fotos. Perfekt geeignet für Halloween, Fasching, Mottopartys oder schräge Events mit Freunden. Das Kostüm ist im Handumdrehen einsatzbereit: Du steigst ein, verschließt es und schaltest den batteriebetriebenen Ventilator ein. Innerhalb von nur 30 Sekunden ist der Reiter vollständig aufgeblasen und bereit für den großen Auftritt. Der mitgelieferte Batteriekasten lässt sich bequem mit einem Clip an Deiner Kleidung befestigen, sodass Du Dich völlig frei bewegen kannst. Für zusätzlichen Komfort sorgen elastische Gummizüge, die sich individuell Deinem Körper anpassen. Das Kostüm ist angenehm zu tragen, bietet volle Bewegungsfreiheit und eignet sich durch seine Einheitsgröße sowohl für Männer als auch für Frauen. Dank der lockeren Passform bleibt alles an Ort und Stelle – ganz gleich, wie wild die Party wird. Gefertigt aus besonders leichtem und dennoch reißfestem Polyestermaterial ist das Kostüm äußerst robust. Die beiliegenden Handschuhe runden das Gesamtbild perfekt ab und machen Deinen Auftritt noch authentischer. Ob drinnen oder draußen – dieses Kostüm macht jede Bewegung mit und sorgt gleichzeitig für gute Belüftung im Inneren. Für alle, die originelle Verkleidungen lieben und mit einem ungewöhnlichen Look überraschen wollen, ist dieses Aufsitzkostüm eine großartige Wahl. Es verbindet Grusel, Spaß und Komfort in einem außergewöhnlichen Outfit, Material: 100 % Polyester. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.: Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. 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dressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter, Aufsitzkostüm mit Handschuhen
Du willst auf der nächsten Party für einen schaurig-lustigen Auftritt sorgen? Dann ist das selbstaufblasbare Aufsitzkostüm „Kopfloser Reiter“ genau das Richtige für Dich! Mit diesem Kostüm wirst Du zur lebendigen Legende aus dem Reich der Gruselgeschichten – allerdings mit einem humorvollen Twist. Der Trick: Du wirkst, als würdest Du auf den Schultern eines kopflosen Reiters sitzen. Diese optische Illusion sorgt nicht nur für neugierige Blicke, sondern garantiert auch zahlreiche Lacher und Fotos. Perfekt geeignet für Halloween, Fasching, Mottopartys oder schräge Events mit Freunden. Das Kostüm ist im Handumdrehen einsatzbereit: Du steigst ein, verschließt es und schaltest den batteriebetriebenen Ventilator ein. Innerhalb von nur 30 Sekunden ist der Reiter vollständig aufgeblasen und bereit für den großen Auftritt. Der mitgelieferte Batteriekasten lässt sich bequem mit einem Clip an Deiner Kleidung befestigen, sodass Du Dich völlig frei bewegen kannst. Für zusätzlichen Komfort sorgen elastische Gummizüge, die sich individuell Deinem Körper anpassen. Das Kostüm ist angenehm zu tragen, bietet volle Bewegungsfreiheit und eignet sich durch seine Einheitsgröße sowohl für Männer als auch für Frauen. Dank der lockeren Passform bleibt alles an Ort und Stelle – ganz gleich, wie wild die Party wird. Gefertigt aus besonders leichtem und dennoch reißfestem Polyestermaterial ist das Kostüm äußerst robust. Die beiliegenden Handschuhe runden das Gesamtbild perfekt ab und machen Deinen Auftritt noch authentischer. Ob drinnen oder draußen – dieses Kostüm macht jede Bewegung mit und sorgt gleichzeitig für gute Belüftung im Inneren. Für alle, die originelle Verkleidungen lieben und mit einem ungewöhnlichen Look überraschen wollen, ist dieses Aufsitzkostüm eine großartige Wahl. Es verbindet Grusel, Spaß und Komfort in einem außergewöhnlichen Outfit, Material: 100 % Polyester. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.: Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.
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zzgl. 0,00 € Versanddressforfun Kostüm Aufsitzkostüm Kopfloser Reiter, Aufsitzkostüm mit Handschuhen
Du willst auf der nächsten Party für einen schaurig-lustigen Auftritt sorgen? Dann ist das selbstaufblasbare Aufsitzkostüm „Kopfloser Reiter“ genau das Richtige für Dich! Mit diesem Kostüm wirst Du zur lebendigen Legende aus dem Reich der Gruselgeschichten – allerdings mit einem humorvollen Twist. Der Trick: Du wirkst, als würdest Du auf den Schultern eines kopflosen Reiters sitzen. Diese optische Illusion sorgt nicht nur für neugierige Blicke, sondern garantiert auch zahlreiche Lacher und Fotos. Perfekt geeignet für Halloween, Fasching, Mottopartys oder schräge Events mit Freunden. Das Kostüm ist im Handumdrehen einsatzbereit: Du steigst ein, verschließt es und schaltest den batteriebetriebenen Ventilator ein. Innerhalb von nur 30 Sekunden ist der Reiter vollständig aufgeblasen und bereit für den großen Auftritt. Der mitgelieferte Batteriekasten lässt sich bequem mit einem Clip an Deiner Kleidung befestigen, sodass Du Dich völlig frei bewegen kannst. Für zusätzlichen Komfort sorgen elastische Gummizüge, die sich individuell Deinem Körper anpassen. Das Kostüm ist angenehm zu tragen, bietet volle Bewegungsfreiheit und eignet sich durch seine Einheitsgröße sowohl für Männer als auch für Frauen. Dank der lockeren Passform bleibt alles an Ort und Stelle – ganz gleich, wie wild die Party wird. Gefertigt aus besonders leichtem und dennoch reißfestem Polyestermaterial ist das Kostüm äußerst robust. Die beiliegenden Handschuhe runden das Gesamtbild perfekt ab und machen Deinen Auftritt noch authentischer. Ob drinnen oder draußen – dieses Kostüm macht jede Bewegung mit und sorgt gleichzeitig für gute Belüftung im Inneren. Für alle, die originelle Verkleidungen lieben und mit einem ungewöhnlichen Look überraschen wollen, ist dieses Aufsitzkostüm eine großartige Wahl. Es verbindet Grusel, Spaß und Komfort in einem außergewöhnlichen Outfit, Material: 100 % Polyester. Hinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückzugeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.: Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. 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