
Steigleiter mehrzügig 18760mm Leiter aus eloxiertem Aluminium, mit einer beeindruckenden Steighöhe von 18760mm – ideal für hohe Arbeiten und sichere Zugänglichkeit.
- Hersteller: Günzburger Steigtechnik
Preisvergleich ab 7.411,45 € bis 7.559,68 €
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Günzburger Steigtechnik mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Notleiter) Aluminium eloxiert 19,96 m - 500270
EinsatzbereichNotleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können.Unabhängig von der Steighöhe gilt:- Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig- Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein- Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.- Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 ? 400 mm, oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen- Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke- Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen- Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken- Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen- Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. (ab 10m Steighöhe) Steigleitern sind immer dann Ihre Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Steigleitern sind robust, langlebig, effizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg. Auch bei großen Höhen. Komfortable Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen. Das optimierte Montagesystem der Günzburger Steigtechnik ermöglicht es jetzt, selbst komplexe, mehrzügige Anlagen mit bis zu 30 Prozent Zeitersparnis zu montieren. Eine neue und hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen Rückenschutzes ist die moderne Antwort auf gestiegene Anforderungen in punkto Wirtschaftlichkeit. Steigleitern planen wir in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, je nach Einsatzort und -zweck. Denn gute Projektierung ist die halbe Steigtechniklösung.
7.559,68 €
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EinsatzbereichNotleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Menschen im Gefahrenfall retten oder Menschen gerettet werden können.Unabhängig von der Steighöhe gilt:- Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig- Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle geführte Geländer erforderlich- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein- Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.- Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 ? 400 mm, oberste Sprosse bündig mit der Einstiegsebene- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen- Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke- Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen- Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung (z.B. Fensterbreite) abdecken- Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680mm betragen- Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen das Abstürzen von Personen zu sichern. (ab 10m Steighöhe) Steigleitern sind immer dann Ihre Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Steigleitern sind robust, langlebig, effizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg. Auch bei großen Höhen. Komfortable Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen. Das optimierte Montagesystem der Günzburger Steigtechnik ermöglicht es jetzt, selbst komplexe, mehrzügige Anlagen mit bis zu 30 Prozent Zeitersparnis zu montieren. Eine neue und hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen Rückenschutzes ist die moderne Antwort auf gestiegene Anforderungen in punkto Wirtschaftlichkeit. Steigleitern planen wir in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, je nach Einsatzort und -zweck. Denn gute Projektierung ist die halbe Steigtechniklösung.
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Steigleiter DIN14122-4 Alu elox. Steighö. 18,76m
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz - Personengruppe 2, Aluminium eloxiert Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Sie sind robust, langlebug, efizient un
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Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz - Personengruppe 2, Aluminium eloxiert Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Sie sind robust, langlebug, efizient un
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MUNK ortsfeste Steigleitern Aluminium eloxiert, 18,76m SH PG2
Bauart-geprüft; entsprechend europäischer Norm DIN EN ISO 14122-4, resp. DIN 18799-1, resp. DIN 14094-1, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.8, DGUV Information 208-032 (bisher BGI/GUV-I 5189) und geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Steigleitern sind robust, langlebig, effizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg, auch bei großen Höhen. Komfortable Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen. Das optimierte Montagesystem der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK ermöglicht es jetzt, selbst komplexe, mehrzügige Anlagen mit bis zu 30 Prozent Zeitersparnis zu montieren. Eine neue und hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen Rückenschutzes ist die moderne Antwort auf gestiegene Anforderungen in punkto Wirtschaftlichkeit. Steigleitern planen wir in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, je nach Einsatzort und -zweck. Denn gute Projektierung ist die halbe Steigtechniklösung. Hinweis Je nach Gegebenheit und Einsatzzweck sind für die Ausführung von Steigleitern unterschiedliche Normen gültig. Die Steigleitern der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK entsprechen diesen Normen: DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen: Geltungsbereich: an Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten besondere Vorschriften, bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. DIN 14094-1: Notleiteranlagen: Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sicherheit: Tragfähigkeit des Untergrunds, sowie geeignete Schrauben/Dübel sind durch Sachverständigen zu prüfen. Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften - bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. Planung und Benutzung: Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Personengruppen (1 bzw. 2) hinsichtlich der Erfahrung in Benutzung von Steigleiteranlagen. 1) Personen mit Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Antennenbauer), nach DIN 18799-1 Personenkreis C 2) Personen ohne Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Privatpersonen), nach DIN 18799-1 Personenkreis A+B Bitte beachten: Über3 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein Über 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten Ausnahme: Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch über 10 m hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Umsteigeplattform durch ein klappbares Ruhepodest (Bestell-Nr. 61960 / 62960 / 63960 / 68960) zu ersetzen Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer empfehlenswert, siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981) Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff mitbestellen Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 63502 empfehlenswert Steigleitern erhalten Sie bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck:
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Bauart-geprüft; entsprechend europäischer Norm DIN EN ISO 14122-4, resp. DIN 18799-1, resp. DIN 14094-1, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.8, DGUV Information 208-032 (bisher BGI/GUV-I 5189) und geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Steigleitern sind robust, langlebig, effizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg, auch bei großen Höhen. Komfortable Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen. Das optimierte Montagesystem der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK ermöglicht es jetzt, selbst komplexe, mehrzügige Anlagen mit bis zu 30 Prozent Zeitersparnis zu montieren. Eine neue und hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen Rückenschutzes ist die moderne Antwort auf gestiegene Anforderungen in punkto Wirtschaftlichkeit. Steigleitern planen wir in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, je nach Einsatzort und -zweck. Denn gute Projektierung ist die halbe Steigtechniklösung. Hinweis Je nach Gegebenheit und Einsatzzweck sind für die Ausführung von Steigleitern unterschiedliche Normen gültig. Die Steigleitern der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK entsprechen diesen Normen: DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen: Geltungsbereich: an Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten besondere Vorschriften, bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. DIN 14094-1: Notleiteranlagen: Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Sicherheit: Tragfähigkeit des Untergrunds, sowie geeignete Schrauben/Dübel sind durch Sachverständigen zu prüfen. Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften - bitte senden Sie uns Ihre Anfrage. Planung und Benutzung: Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Personengruppen (1 bzw. 2) hinsichtlich der Erfahrung in Benutzung von Steigleiteranlagen. 1) Personen mit Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Antennenbauer), nach DIN 18799-1 Personenkreis C 2) Personen ohne Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen (z.B. Privatpersonen), nach DIN 18799-1 Personenkreis A+B Bitte beachten: Über3 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein Über 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten Ausnahme: Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch über 10 m hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Umsteigeplattform durch ein klappbares Ruhepodest (Bestell-Nr. 61960 / 62960 / 63960 / 68960) zu ersetzen Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer empfehlenswert, siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981) Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff mitbestellen Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 63502 empfehlenswert Steigleitern erhalten Sie bei uns in verschiedenen Materialausführungen passend zum Einsatzzweck:
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