Befriedigend

2,8

Sehr gut (1,0)

Ausreichend (4,5)

LTA Reiseschutz All in One (incl. KV) im Test der Fachmagazine

    • Erschienen: 19.01.2011 | Ausgabe: 2/2011
    • Details zum Test

    ohne Endnote

    „Das Paket ist nur eingeschränkt zu empfehlen. Der Krankenschutz enthält viele ungünstige Klauseln. Durch Selbstbehalte können einzelne Leistungen teuer werden.“

  • „sehr empfehlenswert“

    Preis/Leistung: „gut“

    Platz 1 von 3

    „Die günstigste unter den Allroundern, große Leistungsbreite, geeignet auch für längere Reisen. Die einzige Versicherung im Test, die Kameras voll mitversichert.“

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Kundenmeinungen (20) zu LTA Reiseschutz All in One (incl. KV)

1,5 Sterne

20 Meinungen (8 ohne Wertung) in 1 Quelle

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  • 29.02.2024 von Karina5477

    Vorsicht Abofalle

    • Nachteile: schlechter Service
    Stink sauer bin ich sein das ist der größte ... Verein. Wir haben einen großen Urlaub gebucht und wollten diesen auch für den Fall von Krankheit und co. Versichern und haben uns für den LTA entschieden. Ich hab mit dem Mitarbeiter telefoniert und wurde von ihm Beraten aber in keinem Ton wurde mir beim telefonischen Abschluss des Vertrages mitgeteilt, dass die Reiserücktrittsversicherung ein jährliches Abo ist und so wurden, da ich nicht täglich in mein Konto schau zwei mal der Betrag vom Konto gebucht. Auf Rückfrage wurde mir nur mitgeteilt, dass es im Vertrag steht. Es ist vll eigene Dummheit aber frech und unverschämt von der LTA Versicherung. Auch über eine Beitragserhöhung wurde ich nicht informiert, so wäre es mir vll früher aufgefallen. Ich bin der Meinung das ist ihre Masche ja nichts sagen von dem Abo und dann schön kassieren bis es auffällt. Also lieber Finger weg von den LTA Versicherungen.
    Antworten
  • von CoCu

    Sehr empfehlenswerte Versicheung

    • Vorteile: gutes Preis-Leistungsverhältnis, guter Versicherungsschutz, unkompliziert, Schadensmeldung online möglich
    • Geeignet für: Vielreisende
    Wir haben seit Jahren diese Versicherung. Dreimal mussten wir sie in Anspruch nehmen.
    Wir haben seit Jahren diese Versicherung und würden nach unseren bisherigen Erfahrungen keine andere empfehlen.
    So wurde mir einmal, als ich im Ausland medizinische Leistungen bekommen hatte, alles anstandslos und mit wenig Aufwand zurückerstattet..
    Zweimal konnten wir wegen Krankheit einen Urlaub nicht antreten. Wieder klappte alles ohne Probleme. Wir haben jedes Mal unser Geld zügig und ohne Probleme erhalten.
    Die Betreuung am Telefon bei Rückfragen war ebenfalls unkompliziert und sehr gut.
    Einziger kleiner Mangel war beim letzten Schadensfall, dass ich trotz des Arztberichtes noch alle Unterlagen von den
    Krankenhausaufenthalten senden musste. Das war aber nur beim letzten Ereignis der Fall.
    Positiv ist, dass alls auch per Mail gesendet werden kann. So geht es schnell und schon die Umwelt.
    Antworten
  • von URex

    Ich kann von LTA nur abraten!

    • Nachteile: kein Schutz, Bearbeitungszeit im Schadenfall
    Mir wurde etwas über 2 Jahre vor meiner Rente betriebsbedingt gekündigt. Der von uns gebuchte Argentinienurlaub wurde deshalb storniert, da die finanziellen Auswirkungen für uns nicht absehbar waren. Dies geschah entsprechend §2 der Versicherungsbedingungen und nach Anraten der Versicherung:
    § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die Leistung?
    1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes nach Buchung der Reise von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
    ...
    - Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den
    Arbeitgeber. (...)
    was wiederum heißt, das die Unzumutbarkeit u.a. im Verlust des Arbeitsplatzes begründet ist.
    Es wird nicht auf eine zeitliche Beschränkung der Wirksamkeit der Kündigung verwiesen, sondern der Grund und damit die Unzumutbarkeit ist die Kündigung an sich! Lediglich der zeitliche Bezug zur Reisebuchung wird hergestellt. Und hier erfolgte die Kündigung eindeutig später.
    Dann erfolgte zunächst eine Ablehnung, da die Kündigung nicht betriebsbedingt gewesen wäre. Nachdem dies nachgewiesen wurde (Bestätigt in der vorgerichtlichen Einigung), erfolgte eine Ablehnung, weil der Arbeitsplatzverlust zu weit in der Zukunft gelegen hätte und deshalb die Unzumutbarkeit nicht gegeben wäre.
    Außerdem wurde die Unzumutbarkeit, die ja schon - wie oben angemerkt - mit der Kündigung vorhanden war, noch einmal zusätzlich dargelegt.
    Auch danach wurde die Erstattung der Stornierungskosten abgelehnt.
    Dazu kommt, dass in den original Reisebedingungen für Streitigkeiten an den Ombudsmann verwiesen wird, obwohl die HDI Global SE, die hinter der LTA steckt gar nicht Mitglied ist!
    Antworten
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