Gegendarstellung
Die Stiftung Warentest hat zur Prüfung von Schwimmhilfen neben der dafür zuständigen Norm DIN EN 13138 Teile einer weiteren Norm DIN EN 71 hinzugezogen, obwohl dies in der DIN EN 13138 ausdrücklich nicht vorgesehen ist.
Die Ventilstöpsel von Cherek´s Kraulquappen sind mit großer Gewalt (mit 90 Newton) herausgerissen worden, das ist eine Kraft, um 9 kg mit einem Arm anzuheben. Welches Kind ist dazu in der Lage? Es besteht folglich keine Gefahr, dass sich Kinder an abgerissenen Kleinteilen (Stöpseln) verschlucken.
Auf Cherek´s Kraulquappen fehlt ein Aufdruck, wo sie beurteilt worden sind. Ein bürokratischer Akt.
Eine erneute Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass das schädliche DEHP nicht mit 0,2 %, sondern mit 0,02% nachgewiesen wurde, also in einer völlig unbedenklichen Menge. (Erlaubt sind 0,1%).
Die Stiftung Warentest versucht den Eindruck zu erwecken, dass Cherek´s Kraulquappen die Benutzer schädigen. Dabei ist in verschiedenen Berechnungen nachgewiesen worden, dass nicht die Höhe der Chemikalien für eine Schädigung verantwortlich sind, sondern wie viel der Haut des Kindes, bei welchem Druck und wie lange mit dem PVC in Berührung kommt. Bei den dünnen Ärmchen, dem geringen Gewicht im Wasser und einer Benutzungszeit von etwa 20 Minuten in der Woche ist die Benutzung völlig ungefährlich. (Diese Untersuchungen, u.a. von Prof. Dr. Bursch, sind auf der Seite www.cherek.de nachzulesen).
Die runde Form der Kraulquappen sind ja das Besondere dieser Oberarmauftriebshilfe. Dadurch verschlucken sich die Kinder kaum, können sich frei bewegen und fühlen sich sicher.
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