Unsere Pflegeversicherung-Bestenliste wurde von unserer unabhängigen Redaktion erstellt und fußt auf zwei Säulen: Tests der Fachmagazine und Meinungen von Kundinnen und Kunden.

Die besten Pflegeversicherungen

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Ratgeber: Pflegeversicherung

Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung

Grundsätzlich soll eine andauernde Pflegebedürftigkeit überwunden werden. Aus diesem Grunde prüft jede Krankenkasse, welche Form der Rehabilitation für den Betroffenen in Frage kommt. Die Hilfebedürftigkeit wird dabei in Pflegestufen eingeteilt.

Welche Leistungen im Einzelnen vom Versicherten in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht nur vom Sozialmedizinischen Dienst geprüft, sondern auch in Pflegestufen unterteilt. Diese sind vom Gesetzgeber festgelegt, damit unterschiedliche Anforderungen von Pflegebedürftigen Rechnung getragen wird. Mit diesen drei Pflegestufen sind auch Höchstbeträge für die zu erbringenden Leistungen definiert. In die Pflegestufe 1 wird der Betroffene eingestuft, der erheblich pflegebedürftig ist. Schwerpflegebedürftige werden der Pflegestufe 2 zugeordnet. Zur Pflegestufe 3 schließlich gehören Schwerstpflegebedürftige.

Geld- und Sachleistungen

Die hauswirtschaftliche Versorgung wie auch die Grundpflege eines Pflegebedürftigen wird durch die Pflegeversicherung finanziert. Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert beantragt werden. Zusätzlich bieten Krankenkassen Pflegekurse für pflegende Angehörige an, stellen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen zur Verfügung sowie gewährleisten einen Zuschuss für eine pflegegerechte Gestaltung der Wohnung des Hilfebedürftigen.

Pflegegeld häusliche und stationäre Pflege

Werden Pflegeleistungen im ambulanten Bereich, also im eigenen Haus in Anspruch genommen, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld in Höhe von 225 EUR für die Pflegestufe 1, 430 EUR in der zweiten Pflegestufe 2 und 685 EUR in der Pflegestufe 3. Kann die Pflege nicht von Angehörigen übernommen werden, kann der Pflegebedürftige auch einen professionellen Dienst wie beispielsweise eine Sozialstation in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen zahlen für diese Pflegesachleistung für die Pflegestufe 1 440 EUR, für die Pflegestufe 2 1.040 EUR und für die Stufe 3 1.510 EUR. Für Härtefälle werden bis zu 1.918 Euro gezahlt.

von Astrid Albrecht-Sierleja

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Tests

    • Finanztest

    • Ausgabe: 5/2015
    • Erschienen: 04/2015

    Teilkasko für den Pflegefall

    Testbericht über 118 Pflegetagegeldangebote

    Gesetzliche Pflegeversicherung. Ob Pflege zuhause, im Heim oder in der Wohngemeinschaft – Leistungen bekommen alle. Doch oft bleibt eine Lücke. Testumfeld: Im Vergleich befanden sich insgesamt 118 Pflegetagegeldtarife von 29 Anbietern. Die Tarife wurden anhand von Modellkunden (45 und 55 Jahre) getestet, darunter jeweils 31 ungeförderte Tarife sowie jeweils 28

    zum Test

    • Finanztest

    • Ausgabe: 5/2013
    • Erschienen: 04/2013

    Lieber ohne Förderung

    Testbericht über 48 Pflegetagegeldtarife

    Pflegetagegeld. Gute Pflegetagegeldversicherungen können die Finanzlücke im Pflegefall schließen. Die staatlich geförderte Vorsorge taugt aber wenig. Testumfeld: Es wurden je 23 Pflegegeldtarife ohne staatliche Förderung und je ein geförderter Kombi-Tarif (Debeka) für 2 verschiedene Modellkunden untersucht. Zum einen wurde ein Modellkunde mit 45 Jahren bei

    zum Test

    • Finanztest

    • Ausgabe: 2/2011
    • Erschienen: 01/2011

    Mehr Geld für die Pflege

    Testbericht über 30 Pflegetagegeldtarife

    Pflegetagegeld. Pflegebedürftige müssen auch in Zukunft viel selbst zahlen. Vor allem Frauen sollten vorsorgen. Einige Versicherungen im Test sind gut. Testumfeld: Im Test waren 30 Pflegetagegeldtarife, die jeweils getrennt für Frauen und Männer (45/55 Jahre) bewertet wurden. Somit ergaben sich 4 Modellrechnungen. Modell 1: eine 45-jährige Frau (Beitrag: 55 Euro),

    zum Test

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie bewertet Finanztest Pflegeversicherung?

„Teilkasko für den Pflegefall“ (Erschienen 04/2015)

„Gesetzliche Pflegeversicherung. Ob Pflege zuhause, im Heim oder in der Wohngemeinschaft – Leistungen bekommen alle. Doch oft bleibt eine Lücke.“ ...

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