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Die besten Krankenversicherungen

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Ratgeber: Krankenversicherungen

Unter­schiede zwi­schen der gesetz­li­chen und der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung

Der Krankenversicherungsschutz sollte individuell auf die Lebensumstände und den familiären Hintergrund zugeschnitten sein. Wer sich entscheiden muss, sollte deshalb die grundlegenden Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung kennen.

Wie definieren sich zum Beispiel die Rechtsgrundlagen beider Versicherungsvarianten? Während die private Krankenversicherung insbesondere auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) basiert und jede Person einen eigenen Vertrag vereinbaren muss, richtet sich die gesetzliche Krankenversicherung nach den Grundlagen des 5. Sozialgesetzbuches. Dieses regelt den Krankenversicherungsschutz für Pflichtmitglieder, freiwillig gesetzlich Versicherte sowie Familienversicherte. Der Gesetzgeber hat die rechtliche Handhabe, die Inhalte des Schutzes zu verändern. Dazu gehören Leistungseinschränkungen sowie die Festlegung der Beitragshöhen.

Beitragsberechnung PKV / GKV

Die Beiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz orientieren sich nicht am individuellen Einkommen, sondern am Alter, Geschlecht, der Krankenvorgeschichte, dem aktuellen Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Antragstellers. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung hingegen sind vom Einkommen abhängig, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen darüber hinaus auch Einkünfte anderer Art angeben wie beispielsweise Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen.

Finanzierungssystem

Damit die Beiträge für den Versicherungsschutz nicht überproportional steigen, bilden die Privatversicherer aus den Beiträgen Altersrückstellungen. Diese sollen die im Alter steigenden Kosten für Behandlungen auffangen. Je früher eine Privatpolice abgeschlossen wird, desto mehr Rückstellungen können gebildet werden. Die GKV finanziert ihre Ausgaben über die Mitgliedsbeiträge. Diese werden seit dem 01. Januar 2009 im Gesundheitsfonds gesammelt, um dann bedarfsgerecht Mittel an die Krankenkassen auszuschütten. Seit diesem Stichtag gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz, sodass sich der Verbraucher, der eine individuell passende Krankenkasse sucht, sich eher an den Zusatzangeboten und dem Service einer Kasse orientieren kann.

Freie Arztwahl

Privatversicherte können frei Arzt und Klinik wählen (solange dies der jeweilige Tarif vorsieht) und sind außerdem Vertragspartner, während gesetzlich Versicherte nach dem Sachleistungsprinzip eine Überweisung für den Facharzt und das Krankenhaus benötigen. Die in jedem Quartal fällige Gebühr wie auch Zuzahlungen müssen vom Kassenpatienten bis zu einer Höhe von zwei Prozent vom Bruttoeinkommen selbst gezahlt werden.

von Astrid Albrecht-Sierleja

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