Mit Kindersitzen verhält es sich wie mit Schulranzen. Zwar gibt es Normen, die die Spreu vom Weizen trennen sollen, doch der Markt folgt eigenen Gesetzen. Der Disney FE KZF-060-Faries ist ein solcher Flaneur zwischen den Welten. Zwar ist er amtlich zugelassen als ECE-Kindersitz der Gewichtsklassen II/III (für Kinder von etwa 3 bis 12 Jahren); gleichzeitig steht er beispielhaft dafür, wie man es nicht machen soll.
Keine Kraftbegrenzung bei einem Aufprall
Grund hierfür ist der fehlende Seitenhalt, der bei einem Kindersitz die zentrale Aufgabe des Seitenaufprallschutzes mit seiner Kraftbegrenzung über die Seitenteile übernimmt – und zwar in allen ECE-Gruppen. Hinzu kommt das Fehlen von ausgeprägten Gurthaken oder die fehlende Gurtführung über die Schulter, die den Autogurt sicher und so führen, sodass er nicht oben am Hals einschneidet. Umgekehrt könnte man für das Disney-Modell anführen, dass es leicht, optisch attraktiv sowie überaus billig ist, sodass es wenigstens überhaupt zum Einsatz kommt – und ältere Kinder nicht wie oft zumindest für kurze Autofahrten oder im Taxi ganz ohne Rückhalt mitfahren.
Hörnchen verhindern Bauchverletzungen
Doch leider funktioniert die Kindersitzpflicht anders. Der ADAC weist stoisch darauf hin, dass es in allen Gewichtsklassen auch günstige Kindersitze mit einem befriedigenden Schutznieau gibt. Ein solches definiert sich bei Gruppe II/III-Sitzen wie hier nicht allein dadurch, dass die „Hörnchen“ links und rechts von der Sitzerhöhung immerhin das Hochrutschen des Beckengurts beim Aufprall oder einer Vollbremsung verhindern - und es beim Kind nicht zu gefährlichen Bauchverletzungen kommt; es fehlt schlicht an elementaren Komponenten wie Kopf- und Rückenteil, sodass ihm, da muss man sich nichts vormachen ein "Mangelhaft" im Qualitätsurteil trotz ECE-Plakette sicher wäre.
27.01.2015