Samsung führt ab sofort mit dem SyncMaster 2243DW seinen ersten Minitor mit einem DisplayPort-Anschluss im Programm. Außerdem bietet der 22-Zöller als einer der wenigen Modelle in diesem Segment ein Seitenverhältnis von 16:10 sowie eine klassische 22-Zoll-Auflösung von 1.680 x 1.050 Pixeln. Der mit vielfältigen Justiermöglichkeiten ausgestattete SyncMaster 2243DW ist vor allem für den Einsatz als Büromonitor gedacht.
Mit dem zusätzlich zur VGA- sowie DVI-Schnittstelle vorhandenen DisplayPort-Anschluss ist der Monitor an nahezu alle Grafikkarten anschließbar. Der Anschluss selbst wiederum bietet eine hohe Bandbreite und überträgt, wie HDMI, sowohl Bild- als auch Tonsignale. Langfristig ist er als Ersatz für DVI gedacht.
Wie für explizit für den Büroeinsatz gedachte Bildschirme üblich (oder genauer: eigentlich üblich sein sollte), kann der SyncMaster 2243DW vielfältig eingestellt werden. So lässt er sich in der Höhe um 80 Millimeter verstellen, Neigen und Kippen sowie um 90 Grad in den Pivot- (= Porträt-) Modus drehen. Der Vorteil dieser Justiermöglichkeiten liegt auf der Hand: Der Monitor richtet sich nach dem Blickwinkel des Users und nicht umgekehrt.
Das verbaute TN-Panel des SyncMaster 2243DW bietet in puncto technische Daten die mittlerweile zum Standard gewordenen Werte, ist also auch für Videos und Spiele schnell und kontrastreich genug – Samsung-Bildschirme zeichnen sich überhaupt in der Regel durch eine sehr gute Bildqualität aus. Das 16:10-Format hat außerdem den Vorteil, dass durch die im Vergleich zu den den Markt dominierenden 16:9-Displays dazugewonnene Höhe Dokumente im Officebetrieb großzügiger dargestellt werden.
Der SyncMaster 2243DW soll ab Ende Oktober zu einem Einführungspreis von 269 Euro in den Handel gehen, der aber voraussichtlich relativ schnell unter die 250-Euro-Marke fallen wird. Angesichts von Preisen für 22-Zöller, die weit unter 200 Euro liegen, ist dies dann zwar immer noch ein deutlicher Aufpreis, den Kunden für den neuen Anschluss sowie die ergonomischen Funktionen hinlegen müssen, der aber durchaus legitim ist.
20.10.2010