Für wen eignet sich das Produkt?
Das ist selten: Eine Matratze, die nicht nur gezielt die Skeptiker des vom Preisdruck der großen Hersteller dominierten Marktes adressiert, sondern die sonst so mühsame Suche nach einem anatomisch kompatiblen Zonenschnitt erspart. Bett1.de führt mit seiner Bodyguard Anti-Kartell-Matratze nun ein solch doppelt interessantes Produkt, das auch noch im Matratzentest der test-Stiftung (2/2015) auftrumpfen konnte. Die Wahrscheinlichkeit, ungeachtet von Körperbau, Gewicht und bevorzugter Schlafhaltung mit diesem Modell glücklich zu werden, ist relativ hoch. Die einzige Einschränkung der Nutzergruppe findet eher im Umfeld der Kaufentscheidung statt: Die Matratze gibt es nur im Internet.
Stärken und SchwächenErreicht wird das Universal-Liegevergnügen bei der Variante „mittelfest“ mit zwei unterschiedlich festen Liegeflächen, wovon die eine H3, die andere H4 entspricht und Menschen mit mittleren bis hohen Gewichtswerten die passende Stützkraft bietet – durch schlichtes Wenden des Polyurethan-Schaumblocks, der durch sein geringes Gewicht (12 Kilogramm) und die Wendeschlaufen auch noch Rücksicht auf die höheren Anforderungen von zarter gebauten Menschen an den Handhabungskomfort nimmt. Bett1.de bedient auch das beim Onlinekauf ausgeprägtere Kundeninteresse, eine Matratze ausgiebig probezuliegen: 100 Tage Rückgabefrist und einen risikofreien Kauf nach Probe gibt es hier. Ein klarer Pluspunkt, der die vergleichsweise langen Lieferfristen von bis zu zwölf Wochen kompensiert.
Preis-Leistungs-VerhältnisDie Liste der Vorzüge ließe sich mit einer nachgewiesenen Schadstofffreiheit und Waschbeständigkeit des Bezugs bei 60 Grad Celsius noch deutlich erweitern und mit ihrem kartellfreien Kurs in einen noch deutlich positiveren Bezug setzen als ohnehin schon: Bei einer Bestellung überweist der Kunde geradezu lächerliche 200 Euro für die Bodyguard in Standardgröße (90 x 200 Zentimeter), ein fairer Kurs für eine Ausnahme-Matratze, die auf ein sehr gutes Preis-Leistungs-Urteil professioneller Warentests verweisen kann und keine fremden Preisbestandteile aus einem wettbewerbsrechtlich fragwürdigen Kuhhandel der Marktführer enthält.