Sie versprechen lange dichte Wimpern in wenigen Wochen: Seren, die, einmal täglich am Lidrand aufgetragen, die Haare sprießen lassen sollen. Oft werden die „Booster“ online verkauft. Viele enthalten Prostaglandin-Analoga – Stoffe, die medizinisch wirksam sind, aber auch zu Jucken und Bindehautentzündung führen können.
Hormonwirksame Stoffe
Der Effekt dieser hormonwirksamen Stoffe wurde zufällig entdeckt – als nicht bezweckte Wirkung von Augentropfen zur Glaukom-Behandlung. Von hundert Patienten würden sich bei einem bis zehn die Wimpern „dunkel färben“, „dichter und länger werden“, so unsere Arzneiexperten.
Experten empfehlen Verbot
Die Kosmetik-Kommission des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Prostaglandin-Analoga in Kosmetika zu verbieten – auch wegen möglicher Nebenwirkungen wie Jucken, Bindehautentzündung und verschleiertem Sehen. Ein zusätzliches Problem: Solche Hinweise sind bei Kosmetika nicht Pflicht.
Rechtliche Grauzone
Die kosmetische Nutzung der Prostaglandin-Analoga ist auch rechtlich problematisch: Wirkstoffe aus der Medizin sind in Kosmetika zwar nicht per se verboten, sie dürfen aber weder therapeutischen Nutzen noch medizinische Wirkungen haben, sonst gelten sie als Arzneimittel mit Zulassungspflicht. In den USA wurde das Wimpernserum Latisse als Arznei eingestuft – zur Behandlung von Wimpernwachstumsstörungen. Die EU-Kosmetikverordnung regelt Prostaglandin-Analoga bislang nicht gesondert. Die Schönheitsmittel bewegen sich also in einer Grauzone.
Prostaglandin-Analoga falsch deklariert
Die BfR-Kommission stützt sich bei ihrer Empfehlung auf Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Karlsruhe. In 7 von 17 untersuchten online gekauften Wimpernseren fanden sich Prostaglandin-Analoga, dreimal in arzneilich wirksamer Konzentration. Bei knapp einem Drittel waren sie falsch oder nicht gekennzeichnet.
Tipp: Fehlen beim Kauf Details zu Inhaltsstoffen, lassen Sie erst Recht die Finger von dem Wimpernserum.
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