Ganzjährig sicher unterwegs

Mindestprofiltiefe: Welche Vorgaben für Reifen gelten

  • Das Reifenprofil muss bei Kraftfahrzeugen und Anhängern in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter betragen. Das schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Darunter gelten Reifen als abgefahren.
  • Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) und für alle Reifentypen (Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen).
  • Je geringer die Reifenprofiltiefe, desto schlechter die Bodenhaftung (Grip) und umso höher die Unfallgefahr. Experten und Expertinnen raten daher bereits ab einer Profiltiefe von drei Millimetern dazu, die Reifen zu wechseln.
  • Hält der Fahrzeugbesitzer bzw. die Fahrzeugbesitzerin sich nicht an die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe, drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg, wenn die Polizei sie mit abgefahrenen Reifen erwischt.
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In Sachen Verkehrssicherheit machen wenige Millimeter einen großen Unterschied – insbesondere, weil die Reifen bei Schnee und Eis ohnehin schlechteren Grip haben Sind die Profilrillen, die für die Straßenhaftung des Fahrzeugs sorgen, nicht tief genug, bilden Wasser oder Schnee einen rutschigen Film zwischen Fahrbahn und Reifen – und das Kfz kommt deutlich später zum Stehen.

Ein Beispiel: Auf schneebedeckter Straße kommt ein Pkw mit Neureifen und acht Millimetern Profiltiefe bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beispielsweise nach 26 Metern zum Stehen. Bei einem Restprofil von vier Millimetern ist der Bremsweg bei der gleichen Geschwindigkeit sogar 32 Metern lang. Haben die Reifen nur noch 1,6 Millimeter Restprofil, stoppt das Fahrzeug erst nach 38 Metern.

Zudem steigt das Aquaplaning-Risiko: Abgefahrene Reifen verlieren auf nasser Straße schneller den Kontakt zur Fahrbahnoberfläche, geraten ins "Schwimmen" und lassen sich vom Fahrer nicht mehr kontrollieren.

Der Gesetzgeber sieht für alle Fahrzeuge und Reifenkategorien in Deutschland 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe vor. Mit Blick auf den längeren Bremsweg und die höhere Unfallgefahr raten daher Experten und Expertinnen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) und Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) dazu, im Winter schon bei vier Millimetern und im Sommer bei drei Millimetern Reifen zu wechseln.

Quelle Infografik: reifenqualitaet.de

 Allianz - KFZ Versicherung Mindestprofiltiefe - Infografik: Bremsweg auf schneebedeckter Fahrbahn mit Winterreifen
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Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe gilt in Deutschland für Sommer-, Winter- und Allwetterreifen. Unabhängig von der Reifenart ist ein Fahrzeug erst mit mindestens 1,6 Millimetern Profiltiefe verkehrstauglich.
Ganzjahresreifen sind eine Mischung aus Sommer- und Winterreifen. Damit sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen Bodenhaftung haben, sollte die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen. Fahrer:innen sollten beachten, dass ab 1. Oktober 2024 nur noch Ganzjahresreifen im Winter gefahren werden dürfen, die mit dem "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sind. Dieses besteht aus einer Schneeflocke in einem Berg. M+S-Reifen ohne "Alpine"-Symbol sind ab 1. Oktober 2024 bei winterlichen Verhältnissen verboten.
Das Reifenprofil muss nicht zwingend bei allen vier Reifen identisch sein. Je nachdem, ob ein Fahrzeug mit Heck- oder Frontantrieb ausgestattet ist, nutzen sich Vorder- beziehungsweise Hinterreifen unterschiedlich stark ab. Wer nach jeder Saison die Position der Reifen verändert, kann einseitige Abnutzung vermeiden. Auf diese Weise müssen Sie einzelne Reifen nicht früher austauschen, sondern können abwarten, bis alle vier abgefahren sind.
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Um die Profiltiefe Ihrer Autoreifen zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Messverfahren. Wichtig dabei: Messen Sie die Mindestprofiltiefe immer im Hauptprofil des Reifens – also in den breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche.
Jedes Reifenprofil ist mit kleinen Stegen versehen, die quer zur Laufrichtung in die Rillen der Reifen eingebaut sind. Um diese sogenannten Tread Wear Indicators (TWI) leichter zu finden, ist an den entsprechenden Stellen am Reifenrand manchmal das Kürzel TWI aufgedruckt. Sind die Reifen auf 1,6 Millimeter heruntergefahren, liegen die Verschleißanzeiger mit dem Profil auf einer Ebene – und es ist höchste Zeit, den Reifen zu ersetzen.
An Tankstellen oder bei Reifenhändler:innen sind die Messgeräte zum Kaufen oder Ausleihen erhältlich. Sie bestimmen die exakte Profiltiefe und sind einfach zu handhaben: Profiltiefenmesser zwischen zwei Profil-Blöcken ansetzen und die Messstange bis auf den Profilgrund schieben. Anschließend können Sie den Wert ablesen.
Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in die Profilrille des Reifens. Verschwindet der goldene, drei Millimeter breite Rand der Münze vollständig in der Rille, ist das Profil ausreichend tief.
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Wer sein Fahrzeug mit zu wenig Profil fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Kontrolliert die Polizei Ihre Bereifung und findet kein ausreichendes Mindestprofil vor, riskieren Sie ein Bußgeld und gegebenenfalls Punkte in Flensburg.

Wischen um mehr anzuzeigen

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot
Fahren eines Kfz oder Anhängers mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe 60 Euro 1 Punkt nein
... mit Gefährdung 75 Euro 1 Punkt nein
... mit Unfallfolge 90 Euro 1 Punkt nein
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profiltiefe 25 Euro nein nein
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Versicherungsschutz

Abgefahrene Reifen kosten Sie nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Wäre der Autounfall auch mit Neureifen passiert, zum Beispiel weil Sie an einer Kreuzung ein Stoppschild übersehen und mit einem anderen Fahrzeug kollidieren, kommt Ihr Versicherer für den Schaden auf. Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlen Sie lediglich die vertraglich festgelegte Vollkasko-Selbstbeteiligung. Vorausgesetzt, Sie haben einen Selbstbehalt vereinbart.

Verschulden Sie dagegen einen Unfall, weil Ihr Wagen mit verschlissenen Reifen auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät, kann Ihre Kfz-Versicherung sich weigern, den Schaden zu bezahlen. Oder Leistungen kürzen.

Wenn Sie wissen, dass Ihre Reifen nicht der vorgeschriebenen Mindest­profil­tiefe entsprechen, aber trotzdem ins Auto steigen, handeln Sie grob fahrlässig. In diesem Fall greift die Versicherung nur, wenn Ihr Tarif grobe Fahr­lässig­keit abdeckt. Andernfalls bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

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Gut zu wissen

Für Motorräder gelten die gleichen Vorschriften wie für Pkw, Lkw und Busse: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.

Da Motorradreifen sich schneller abnutzen als Autoreifen (etwa nach 2.000 Kilometern) und zu Aquaplaning neigen, sollten Biker:innen die Profiltiefe ihrer Zweiräder zur eigenen Sicherheit regelmäßig überprüfen. 

Reifen von Fahrrädern mit Hilfsmotor (E-Bikes), Mopeds, Rollern und Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum dürfen weiter heruntergefahren werden als Motorrad- und Autoreifen. Für sie gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von einem Millimeter.

Wer kein Risiko eingehen und bei Nässe sicher unterwegs sein möchte, plant spätestens bei zwei Millimeter Restprofil einen Reifenwechsel ein. Das gilt insbesondere für leichte Zweiräder, die weniger Grip haben.

Tipp: Bei einem Unfall oder einer Panne sind Sie bei der Allianz mit dem Premium Schutzbrief (abschließbar in den Produktlinien Komfort und Premium) wieder schnell mobil.

Bei Sommerreifen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten in Österreich und der Schweiz die gleichen Vorgaben wie auf deutschen Straßen: 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe sind Pflicht. Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in beiden Alpenländern zwei Millimeter.

Aufgrund der alpinen Witterungsverhältnisse gelten in Österreich für Winterreifen dagegen strengere Vorschriften als in Deutschland: Vier Millimeter für Radialreifen, fünf Millimeter für Diagonalreifen. Radiale Reifen sind flexibler und bieten besseren Grip bei Nässe und in Kurven. Diagonalreifen passen sich dagegen einer unebenen Fahrbahn besser an und kommen daher oft bei Offroad-Fahrzeugen zum Einsatz.

In der Schweiz beträgt die Mindestprofiltiefe für Winterreifen unabhängig vom Reifentyp vier Millimeter. Allerdings besteht in der Alpenrepublik keine Winterreifenpflicht.

Erwischt Sie die Polizei in den Nachbarländern mit abgefahrenen Reifen, die zwar der deutschen Mindestprofiltiefe, nicht aber den österreichischen oder schweizerischen Vorschriften entsprechen, riskieren Sie ein Bußgeld – in Österreich ca. 50 Euro, in der Schweiz 100 Franken (etwa 88 Euro).
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