Versicherungsvertragsrecht


Produktwissen und weitere Tests zu Vertragsrecht-Versicherungen

Besser beraten mit Protokoll OPTIMAL VERSICHERT 6/2008 -  von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das sehen Branchenvertreter anders. Etwa Hans-Dieter Schäfer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK: „Jeder Vermittler muss seinen Kunden darauf hinweisen, dass mit dem Unterzeichnen einer Verzichtserklärung alle Schadenersatzansprüche wegfallen. Wer wäre danach noch so verrückt, so etwas zu unterzeichnen?“ Die Praxis zeigt jedoch, dass

Versicherungen kündigen: „So gehts raus“ test (Stiftung Warentest) 3/2009 -  kündigen. In allen Fällen muss der Versicherer die restliche Jahresprämie erstatten. Tipp: Bitten Sie um Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Vergessen Sie nicht, die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen anzugeben. Krankentagegeld-, Auslandsreise-, Zahnzusatz-, stationäre Zusatzpolicen Diese Versicherungen können zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. Wobei hier meist eine Besonderheit gilt: Ab dem zweiten Vertragsjahr

Autoversicherung: „Volle Kontrolle“ Finanztest 9/2008 - Für Kunden von Autoversicherern wie Gothaer, Signal Iduna oder Allianz24 ist es bereits Realität: Die Unternehmen prüfen seit kurzem die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Nur wenn die Versicherten dieser Überprüfung zustimmen, erhalten sie die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese löste im März die Doppelkarte ab, die Versicherer noch blanko, also ohne Prüfungen ausstellten. Die Versicherungsbestätigung ist Pflicht, wenn Autobesitzer ihr Fahrzeug an- oder ummelden wollen. Finanztest sagt, was auf Versicherte zukommt, wenn sie eine elektronische Versicherungsbestätigung brauchen und gibt Tipps für Versicherte.

Neues Versicherungsrecht: „Vorteil Versicherte“ Finanztest 8/2009 - Viele Versicherer haben Verträge nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz angepasst. Schlecht für die Kunden ist das ganz und gar nicht. Finanztest informiert über das neue Ver­siche­rungs­vertrags­gesetz und seine Folgen.

Falsche Angaben gefährden den Schutz OPTIMAL VERSICHERT 3/2008 - Wer eine Versicherung beantragt, sollte ehrlich sein und alle Fragen korrekt beantworten. Versicherungsbetrug kann auch Jahre später noch zu bösen Überraschungen führen. In diesem Artikel weist OPTIMAL VERSICHERT (3/2008) darauf hin, das falsche Angaben in Versicherungsanträgen böse Folgen haben können.

Neue Tarife kritisch geprüft OPTIMAL VERSICHERT 4/2008 - Die Versicherer haben mit Hochdruck das neue Versicherungsrecht in ihre Policen eingearbeitet. Herausgekommen ist flächendeckend ein oft völlig neues Kleingedrucktes. Vielfach wurden gleich die Angebote novelliert. Die ersten Neuerungen präsentieren wir hier. Auf fünf Seiten, verrät dieser Ratgeber der Zeitschrift OPTIMAL VERSICHERT (4/2008), welche Änderungen es im Versicherungsvertragsgesetzt gab und welche Risiken für die Kunden dadurch entstehen.

Versicherungsverträge: „Ein besonderes Erbe“ Finanztest 3/2004 - Wenn der Kunde einer Versicherung stirbt, ist der Vertrag oft noch längst nicht am Ende. Eile ist bei Lebens- und Unfallversicherungen geboten. Laut Versicherungsbedingungen muss das Unternehmen unverzüglich informiert werden. Sonst können Leistungen verloren gehen.
Weniger heikel sind Sachversicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Der Schutz bleibt bestehen. Die Erben können den Vertrag kündigen oder weiterführen.
Sonderfall Autohaftpflicht: Bei ihr lohnt die Fortsetzung des Vertrags, wenn der Verstorbene wegen langjährig unfallfreiem Fahren in einer besonders günstigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft war. FINANZtest erklärt, was im Todesfall aus den Versicherungsverträgen des Verstorbenen wird, was die Erben zu beachten haben und was schon zu Lebzeiten für den Fall der Fälle geregelt werden sollte.

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Forenbeiträge (2) zu Vertragsrechte

Begin von Versicherungsschutz
Taffyboy schrieb am :
Mein Frage lauted so, meine Frau hat am 31.03.2007 eine Zusatzversicherung abgeschlossen für unsere Garten Laube mit Inhalt. Der Vorvertrag hat Sie abgeschlossen mit eine selbständiger Versicherungs Vertreter diese Gesellschaft. Die Prämien sollten per Einzugs-Ermächtigung abgebucht werden und der Vertrag ist von meine Frau und der V-Vertreter unterschrieben worden.
Leider hat der V-Vertreter vergessen den Vorvertrag an die V-gesellschaft abzuschicken und wir haben nicht weiter gegucked ob diese eimmalige Betrag im Jahr abgebucht worden ist.
Jetzt ist es leider passiert das jemand unsere Laube angezunded hat und unsere Laube ist jetzt ein Total Schaden und die Versicherung wollen wahrscheinlich nicht zahlen
Wenn wir die Einzugs-Ermächtigung erteilt haben und die V_Gesellschaft es versäumt haben die Prämie abzubüchen, geht das zu Ihren Lasten,oder
Kann mich jemand helfen
Ich wahre sehr dankbar.

John.
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Re: Begin von Versicherungsschutz
Taffyboy schrieb am :
"motzilla" wrote:hi john!
ich gebe dem michel in allen punkten recht. gerade versicherungen sind ganz groß darin, irgendwelche noch so kleine klauseln zu finden um etwas zu ihren gunsten auszulegen. umbedingt selbst hilfe suchen! die verbraucherzentrale kann mit sicherheit weiterhelfen aber die sind zurzeit so überlastet, dass es vermutlich eine weile dauert, bis du da einen termin kriegst. wenns eilig ist dann würde ich lieber gleich einen anwalt nehmen.

viel erfolg
motzi


Nochmals herzlichen dank, hilfe und tips braucht man immer.

Mit Freundlichen Grüße.

John.
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