Produktwissen und weitere Tests zu Vertragsrecht-Versicherungen
Versicherungen kündigen: „So gehts raus“ test (Stiftung Warentest) 3/2009 - Nach einem Schaden darf der Kunde innerhalb eines Monats nach der Regulierung kündigen. In allen Fällen muss der Versicherer die restliche Jahresprämie erstatten. Tipp: Bitten Sie um Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Vergessen Sie nicht, die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen anzugeben. Krankentagegeld-, Auslandsreise-, Zahnzusatz-, stationäre Zusatzpolicen Diese Versicherungen können zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden.
Besser beraten mit Protokoll OPTIMAL VERSICHERT 6/2008 - Das sehen Branchenvertreter anders. Etwa Hans-Dieter Schäfer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK: „Jeder Vermittler muss seinen Kunden darauf hinweisen, dass mit dem Unterzeichnen einer Verzichtserklärung alle Schadenersatzansprüche wegfallen. Wer wäre danach noch so verrückt, so etwas zu unterzeichnen?“ Die Praxis zeigt jedoch, dass zahlreiche Kunden die Verzichts erklärung unterschreiben. Das sollten Sie auf keinen Fall tun.
Neues Versicherungsrecht: „Vorteil Versicherte“ Finanztest 8/2009 - Viele Versicherer haben Verträge nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz angepasst. Schlecht für die Kunden ist das ganz und gar nicht. Finanztest informiert über das neue Versicherungsvertragsgesetz und seine Folgen.
Neue Tarife kritisch geprüft OPTIMAL VERSICHERT 4/2008 - Die Versicherer haben mit Hochdruck das neue Versicherungsrecht in ihre Policen eingearbeitet. Herausgekommen ist flächendeckend ein oft völlig neues Kleingedrucktes. Vielfach wurden gleich die Angebote novelliert. Die ersten Neuerungen präsentieren wir hier. Auf fünf Seiten, verrät dieser Ratgeber der Zeitschrift OPTIMAL VERSICHERT (4/2008), welche Änderungen es im Versicherungsvertragsgesetzt gab und welche Risiken für die Kunden dadurch entstehen.
Autoversicherung: „Volle Kontrolle“ Finanztest 9/2008 - Für Kunden von Autoversicherern wie Gothaer, Signal Iduna oder Allianz24 ist es bereits Realität: Die Unternehmen prüfen seit kurzem die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Nur wenn die Versicherten dieser Überprüfung zustimmen, erhalten sie die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese löste im März die Doppelkarte ab, die Versicherer noch blanko, also ohne Prüfungen ausstellten. Die Versicherungsbestätigung ist Pflicht, wenn Autobesitzer ihr Fahrzeug an- oder ummelden wollen. Finanztest sagt, was auf Versicherte zukommt, wenn sie eine elektronische Versicherungsbestätigung brauchen und gibt Tipps für Versicherte.
Falsche Angaben gefährden den Schutz OPTIMAL VERSICHERT 3/2008 - Wer eine Versicherung beantragt, sollte ehrlich sein und alle Fragen korrekt beantworten. Versicherungsbetrug kann auch Jahre später noch zu bösen Überraschungen führen. In diesem Artikel weist OPTIMAL VERSICHERT (3/2008) darauf hin, das falsche Angaben in Versicherungsanträgen böse Folgen haben können.
Versicherungsverträge: „Ein besonderes Erbe“ Finanztest 3/2004 - Wenn der Kunde einer Versicherung stirbt, ist der Vertrag oft noch längst nicht am Ende. Eile ist bei Lebens- und Unfallversicherungen geboten. Laut Versicherungsbedingungen muss das Unternehmen unverzüglich informiert werden. Sonst können Leistungen verloren gehen. Weniger heikel sind Sachversicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Der Schutz bleibt bestehen. Die Erben können den Vertrag kündigen oder weiterführen.Sonderfall Autohaftpflicht: Bei ihr lohnt die Fortsetzung des Vertrags, wenn der Verstorbene wegen langjährig unfallfreiem Fahren in einer besonders günstigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft war. FINANZtest erklärt, was im Todesfall aus den Versicherungsverträgen des Verstorbenen wird, was die Erben zu beachten haben und was schon zu Lebzeiten für den Fall der Fälle geregelt werden sollte.