Produktwissen und weitere Tests zu Testamente
Erbe und Schenkung: „Mehr steuerfrei“ Finanztest 11/2011 - Im ersten Teil der neuen Serie stellen wir die aktuellen Steuersätze und Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen vor. Dabei zeigt sich: Es zahlt sich aus, früh zu planen, was aus dem eigenen Vermögen werden soll.
Restschuldversicherung: „Mehr als 1000 Euro sparen“ Finanztest 3/2010 - Zu einer soliden Baufinanzierung gehört eine Versicherung für den Todesfall. Derselbe Schutz kostet zwischen 770 und 2 400 Euro. Die Zeitschrift Finanztest (3/2010) vergleicht in diesem 3-seitigen Ratgeber 46 Tarife von 17 Restschuldversicherern miteinander.
Vermögen übertragen: „Das Geld bleibt in der Familie“ Finanztest 8/2009 - Keine Sorge vor den neuen Steuerregeln für Kapitaleinkünfte und Schenkungen: Vor allem Familien, die richtig und langfristig planen, sparen viel Steuern. Finanztest sagt, wie Familien Vermögen optimal übertragen und Steuern sparen.
Erbschaftsteuerreform. „Erben und schenken“ test (Stiftung Warentest) 4/2009 - Beim Erben und Schenken gelten neue Steuerregeln. Für Erbfälle der Jahre 2007 und 2008 können Betroffene nur noch bis zum 30. Juni wählen, ob das alte oder das neue Recht gelten soll. test sagt, wer entlastet wird und bei wem das Finanzamt jetzt besonders hinlangt.
Immobilien übertragen: „In gute Hände“ Finanztest 12/2011 - Da will zum Beispiel die Ehefrau das Haus ihres Mannes halten, während die Kinder verkaufen wollen. Womöglich bleibt der Witwe dann nur, dem Verkauf zuzustimmen, wenn die Kinder auf ihrem Erbteil bestehen. So etwas können Immobilienbesitzer verhindern, wenn sie früh klären, wer das Haus oder die Wohnung übernimmt. Wird ein Eigenheim in der engsten Familie verschenkt oder vererbt, geht das Finanzamt meist leer aus. Die Regeln für Erbschaft und Schenkung unterscheiden sich aber etwas,
Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) eload24.com 12/2008 - Erbe sei. Hinweise Grundsätzlich ist immer der Erbe Inhaltsadressat des ErbSt-Bescheids. Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet und hat der Testamentsvollstrecker die Erklärung abgegeben (§ 31 Abs. 5 ErbStG), ist nach § 32 Abs. 1 ErbStG der ErbSt-Bescheid ihm bekannt zu geben. Bei fehlerhafter Bekanntgabe gilt die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nicht. Vielmehr kann bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch eingelegt werden!
Bewertung des Erbes: „Omas Schätze“ Finanztest 1/2012 - Das Finanzamt ermittelt den Wert von Erbschaften oder Geschenken. Der dritte Teil unserer Serie zeigt, wie zum Beispiel Schmuck, Aktien und Lebensversicherungen zu Buche schlagen. Finanztest erklärt in Ausgabe 1/2012 auf 3 Seiten wie bestimmte Vermögenswerte für die Berechnung der Erbschaftssteuer einbezogen werden.
Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Singles) eload24.com 12/2008 - Mit diesem eBook gibt Ihnen eload24 auf 61 Seiten einen Einblick in das Thema Erbschaftssteuer. Anhand von lebensnahen Fällen und Situationen werden die verschiedenen Regelungen klar und deutlich erklärt. eload24 ist ein moderner Verlag für digitale Ratgeber, welche von erfahrenen Fachredakteuren unter der Leitung des bekannten Sachbuchautoren Jörg Schieb geschrieben werden.
Erbschaftssteuer: „Mehr für Familien“ test (Stiftung Warentest) 2/2008 - Viele Erben können sich freuen. Die neue Erbschaftsteuer verschafft vor allem Familien und eingetragenen Lebenspartnerschaften höhere Freibeträge. So bleiben Erbschaften bis zu 500 000 Euro steuerfrei. Entfernte Verwandte sowie Freunde und Bekannte haben wegen einer Anhebung der Steuersätze künftig trotzdem weniger von ihrem Erbe. test zeigt Gewinner und Verlierer der neuen Steuerregeln.
Versicherungen erben: „Opas Policen“ Finanztest 5/2011 - Längst nicht jeder Vertrag endet mit dem Tod. Die Hinterbliebenen erben mit Haus und Auto auch die Versicherungen. Policen, die sich auf den Verstorbenen selbst beziehen, enden dagegen. Finanztest (5/2011) erklärt, wie Erben mit den unterschiedlichen Policen umgehen sollten.
Eigenheim übertragen: „Verschenken und bleiben“ Finanztest 9/2006 - Viele Eltern möchten ihr Eigenheim frühzeitig auf ihre Kinder übertragen. In einem Übergabevertrag können Sie regeln, unter welchen Bedingungen sie das tun. Damit es später keine Missverständnisse gibt und die Eltern ohne Haus, Vermögen und Rechte dastehen, sollten sie sich auf jeden Fall beraten lassen. Wer etwa sein Haus gegen ein Wohnrecht hergibt, sollte sich nicht mit einem mündlichen „Du darfst dort auch wohnen“ begnügen. Das Wohnrecht gehört in den Vertrag. FINANZtest sagt, wie Eltern das Haus sicher an die Kinder übergeben, was in den Übergabevertrag gehört und gibt Tipps zum Thema.
Die neue Erbschaftssteuer: „Neuer Plan fürs Erbe“ Finanztest 2/2009 - Seit Neujahr gelten für Erbschaft und Schenkung ganz neue Regeln. Mehr denn je ist es wichtig, frühzeitig zu planen. Finanztest rechnet vor, welche Vor- und Nachteile die neue Erbschaftsteuer für nahe und entfernte Verwandte bringt. Wer das Erbe 2007 oder 2008 angetreten hat oder in dieser Zeit große Geschenke erhielt, kann beim Fiskus noch Vorteile geltend machen.
Richtig vererben: „Streit vermeiden“ Finanztest 5/2006 - Wenn es ums Erbe geht, ist Streit programmiert. Deshalb gilt: Jeder sollte rechtzeitig ein klares und eindeutiges Testament schreiben - vor allem, wenn er mit der gesetzlichen Erbfolge unzufrieden ist. Ein Testament aufzusetzen, ist leicht: Ein Blatt Papier, ein Stift und schon gehts los. Jeder kann einfach aufschreiben, wie er das Vermögen nach dem Tod verteilt wissen will. Das Testament muss aber komplett von Hand geschrieben sein. Sonst ist es ungültig. Zudem sollte sich der Verfasser an einige Regeln halten. Sonst streiten sich die Erben trotz oder gerade wegen des Testaments. FINANZtest sagt, worauf es beim Vererben ankommt, zeigt die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag und erläutert, wie sich die Erbschaftsteuer reduzieren oder vermeiden lässt.
Reform der Erbschaftssteuer: „Verschenken statt versteuern“ Finanztest 2/2008 - Die Freude über höhere Freibeträge bei Erbschaften kann schnell verpuffen. Denn die Steuersätze für Erbschaften, die über den neuen Freibeträgen liegen, steigen in vielen Fällen. Auch Immobilien schlagen künftig stärker zu Buche. Möglicher Ausweg ist eine Schenkung. Die ist derzeit noch nach dem alten Recht möglich, denn das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft. Experten rechnen frühestens im Juli 2008 mit der Reform. FINANZtest sagt, wie diejenigen Steuern sparen können, deren Erbschaft über den neuen Freibeträgen liegt.
Erbschaft und Schenkung: „Für wen wird Erben teurer“ Finanztest 3/2007 - Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuererregeln bei Erbschaften für verfassungswidrig erklärt. Grund: Das Finanzamt berechnet den Wert von geerbtem Vermögen derzeit sehr unterschiedlich. Für Kapitalvermögen wie Aktien setzt es den vollen Börsenwert an, Immobilien zählen dagegen nur mit 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes. Die Richter fordern nun, dass das Finanzamt geerbtes Vermögen immer so ansetzt, dass es dem Verkehrswert entspricht. FINANZtest sagt, was sich voraussichtlich ändert und gibt Tipps, was Sie jetzt noch tun können.
Lose Bindung Finanztest 11/2006 - Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt ein Partner, erbt nicht dessen Lebensgefährte, sondern nur die Kinder oder die Blutsverwandten. Deshalb kommen Paare ohne Trauschein nicht umhin, ihren Nachlass verbindlich zu regeln. Eine sichere Variante bietet der Erbvertrag. Darin können sich beide jeweils als Alleinerben des anderen im Todesfall einsetzen. Verzichten die Kinder in einem Extravertrag auf ihren Pflichtteil, dann steht dem Lebensgefährten nichts mehr im Weg, das gemeinsame Haus zu erben. FINANZtest sagt, welche Klippen dem Erbvertrag inne wohnen, wie sie zu umgehen sind und welche weiteren Möglichkeiten der Altersversorgung nach dem Tod des Partners es gibt. Wenn Sie mit Ihrem Partner eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen, dann sollten Sie sich rechtzeitig überlegen, wer was von Ihnen erben soll, denn es besteht kein gesetzliches Erbrecht, wenn man nicht miteinander verheiratet ist. Um seinen Partner über den eigenen Tod hinaus abzusichern, bedarf es einer besonderen Regelung. Eine Möglichkeit bietet zum Beispiel ein Erbvertrag. FINANZtest erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Erben und Vererben: „Erben heißt sich einigen“
Finanztest 1/2004 -
Normalerweise gibts nicht nur einen, sondern mehrere Erben. Das Potenzial für Streit ist groß. Nur gemeinsam können die Erben über den Nachlass oder Teile von verfügen.
Ohne Einigung kann sich die Auseinandersetzung über Jahrzehnte hinziehen. Schwierig wirds vor allem, wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören.
Themenpaket Erben und Vererben:
FINANZtest erklärt, wer was erbt, was im Testament zu regeln ist, wie Erben möglichst wenig Steuern zahlen und was bei Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu beachten ist.
So erben die Richtigen Finanztest 10/2006 - Jeder kann selbst bestimmen, wer einmal seinen Besitz erben soll. Er muss es nur richtig und von Hand aufschreiben. Ein gültiges Testament lässt sich selbst und ohne jede kostspielige Unterstützung aufsetzen. Allerdings gibt es Grenzen. Längst nicht jede Verfügung ist wirksam. FINANZtest sagt, wie sich in den wichtigsten Konstellationen das Erbe sinnvoll verteilen lässt und erklärt, was nicht geht und warum es oft sinnvoll ist, einen Fachanwalt oder Notar um Rat zu fragen. Ohne Testament wird das Vermögen eines Verstorbenen ausschließlich nach den gesetzlichen Regeln verteilt. Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter Ihr ganzes Vermögen erbt, können Sie das mit einem Testament durchsetzen. FINANZtest erklärt Ihnen, was dabei zu beachten ist..
Vererben und schenken: „Günstig schenken statt teuer vererben“ test (Stiftung Warentest) 2/2005 - Wer Haus oder Wohnung vererben oder verschenken will, sollte sich beeilen. Noch ist die Besteuerung von Immobilien ausgesprochen günstig. Die Finanzämter legen nur 60 bis 80 Prozent des tatsächlichen Verkehrswerts zugrunde. Das soll sich bald ändern. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Sonderbehandlung von Immobilien bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Experten vermuten, dass Immobilien künftig mit ihrem echten Verkehrswert angesetzt werden. test sagt, was Sie beim Schenken und Vererben beachten müssen.
Erben und Vererben: „Dem Erbe auf der Spur“
Finanztest 1/2004 -
Erben muss kein Gewinn sein. Nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden gibt die eine Generation an die nächste weiter.
Vorsicht ist nötig: Wer vorschnell einen Erbschein beantragt oder die Frist fürs Ausschlagen der Erbschaft versäumt, haftet für etwaige Schulden des Erblassers zurückzahlen.
Wichtig: Lebensversicherungen oder Sparverträge zugunsten von Dritten gehören nicht zum Nachlass. Wer dort bezugsberechtigt ist, bekommt das Geld völlig unabhängig von der Erbschaft.
Themenpaket Erben und Vererben:
FINANZtest erklärt, wer was erbt, was im Testament zu regeln ist, wie Erben möglichst wenig Steuern zahlen und was bei Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu beachten ist.
Testamentsvollstrecker: „Zu treuen Händen“ Finanztest 4/2005 - Testamentsvollstrecker verwalten das Erbe im Auftrag des Verstorbenen. Das dürfen jetzt auch Banken und Steuerberater. FINANZtest sagt, warum und gibt Tipps zum Thema.
Berliner Testament: „Sicherheit für den Ehepartner“ Finanztest 3/2005 - Ein Berliner Testament hilft, das Familienvermögen bis zum Tod beider Ehepartner zusammenzuhalten. FINANZtest informiert über Vor- und Nachteile des Berliner Testaments und gibt Tipps zum Thema.
Erben und Vererben: „Der Staatsanteil“
Finanztest 1/2004 -
Bei großen Erbschaften ist der Fiskus immer mit von der Partie. Analog zur Einkommenssteuer gilt: Je größer der Nachlass, desto höher die Steuern.
Freunde, Bekannte und auch Lebenspartner ohne Trauschein oder amtliche Anerkennung zahlen die höchsten Sätze, Verwandte und vor allem Ehepartner und Kinder zahlen geringere Sätze und haben höhere Freibeträge.
Gefahr droht vor allem, wenn wertvolle Immobilien im Nachlass sind: Im Extremfall kann die Erbschaftssteuer so hoch ausfallen, dass allein die Steuerschuld zum Verkauf zwingt.
Themenpaket Erben und Vererben:
FINANZtest erklärt, wer was erbt, was im Testament zu regeln ist, wie Erben möglichst wenig Steuern zahlen und was bei Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu beachten ist.
Erben und Vererben: „Erben, gewusst wie“
Finanztest 1/2004 -
Jedes Vermögen wird irgendwann zum Erbfall. Wenn Erblasser und Erben sich nicht rechtzeitig kümmern, kann viel Geld durch unnötige Streitereien oder vermeidbare Steuern verloren gehen.
Durch ein geschickt abgefasstes Testament oder auch Schenkungen schon zu Lebzeiten lässt sich der Nachlass in die richtigen Hände legen ohne hohe Steuern zahlen zu müssen.
Themenpaket Erben und Vererben:
FINANZtest erklärt, wer was erbt, was im Testament zu regeln ist, wie Erben möglichst wenig Steuern zahlen und was bei Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu beachten ist.
Erben und Vererben: „Der letzte Wille“
Finanztest 1/2004 -
Ein Testament zu machen, ist ganz einfach: Ein Blatt Papier und ein Kugelschreiber reichen aus. Schreibmaschine, Tonband oder Computer dagegen sind tabu, wenn der zukünftige Erblasser ohne Besuch beim Notar auskommen will.
Regeln kann er, was er will; Allein-Erben einsetzen, Enterbungen aussprechen und einzelne Gegenstände gezielt Verwandten, Freunden oder Bekannten zukommen lassen.
Allerdings: Die allernächsten Verwandten gehen niemals völlig leer aus. Zumindest den so genannten Pflichtteil bekommen sie immer.
Themenpaket Erben und Vererben:
FINANZtest erklärt, wer was erbt, was im Testament zu regeln ist, wie Erben möglichst wenig Steuern zahlen und was bei Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu beachten ist.
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