Arbeitsrecht


Produktwissen und weitere Tests zu Kündigungen

Nebenverdienst: „Der Job neben dem Job“ Finanztest 9/2010 - Viele Arbeitnehmer bessern mit einem Nebenjob ihr Konto auf. Finanztest zeigt, wie unterm Strich mehr übrig bleibt. Finanztest zeigt, was Selbstständige im Nebenberuf beachten müssen und was sie von der Steuer absetzten können.

Lohnersatz: „Kein Geld verschenken“ Finanztest 9/2010 - Arbeitnehmer sollten Steuerklassen und Freibeträge prüfen, um mehr Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld zu erhalten. Finanztest zeigt, wie Arbeitnehmer ihr Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Eltern-, oder Krankengeld erhöhen können und was sie dabei beachten müssen.

Kündigung: „Vom Chef erwischt“ Finanztest 1/2010 - Arbeitgeber nutzen kleine Fehler ihrer Mitarbeiter, um sie loszuwerden. Trotzdem muss jetzt nicht jeder um seinen Job fürchten. Finanztest erklärt, was Arbeitgeber dürfen und wie sich Arbeitnehmer verhalten sollten, wenn Ihnen eine Kündigung droht.

Mehr vom Leben Finanztest 5/2006 - Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch, von Vollzeitarbeit auf Teilzeit zu gehen. Entsteht dem Betrieb kein Schaden, muss der Chef zustimmen. Angestellte haben ein Recht auf Teilzeit, nicht nur als junge Eltern. Das steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Voraussetzung ist aber, dass sie bereits mehr als sechs Monate angestellt sind und dass der Chef in allen Filialen zusammen mehr als 15 Mitarbeiter hat.

Überstunden: „Feierabend fällt aus“ Finanztest 2/2012 - Chefs müssen nur dann Mehrarbeit bezahlen oder Freizeit gewähren, wenn es üblich ist. In gehobenen Jobs sind Überstunden selbstverständlich.

Die Stundensammler Finanztest 5/2006 - Zeitkonten geben Angestellten Freiräume für Reisen, Fortbildungen oder einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsalltag. Doch häufig sind die Guthaben nicht ausreichend geschützt. FINANZtest informiert über Zeitkonten für Angestellte.

Nur mit gutem Grund Finanztest 5/2006 - Der Chef braucht Gründe für eine Kündigung. Er kann Mitarbeiter nicht einfach rausschmeißen. FINANZtest erklärt die Regeln: von der Abfindung bis zur Sozialauswahl.

Arbeitsleistung: „Wieder nichts geschafft“ Finanztest 9/2005 - Arbeitsleistung. Mancher Mitarbeiter schafft deutlich weniger als seine Kollegen. Nur wenn es dafür gute Gründe gibt, ist er vor einer Kündigung sicher. FINANZtest erklärt, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Altersteilzeit: „Weniger arbeiten“ Finanztest 6/2010 - Der gleitende Übergang in die Rente wird vom Staat seit Jahresbeginn weniger gefördert. Er bleibt dennoch für Millionen attraktiv. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen zum gleitenden Übergang in die Rente.

Rauchen am Arbeitsplatz: „Dicke Luft im Büro“ test (Stiftung Warentest) 5/2008 -  gesundheitsverträglich gestalten und seine Angestellten vor Gesundheitsgefahren schützen“, erklärt Christian Willert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte. Kein Qualm auf dem Flur Doch was das im Detail bedeutet, ist nicht geregelt – ebenso wenig ist der Begriff „Arbeitsplatz“ definiert. Juristen bezeichnen den Arbeitsplatz als den Bereich, den das

Richtig mahnen: „Ich will mein Geld!“ Finanztest 9/2005 - Richtig mahnen. Was tun, wenn Ihnen jemand Geld schuldet, aber nicht zahlt? FINANZtest erklärt, wie Sie in sechs Schritten an Ihr Geld kommen. FINANZtest erklärt, wie Sie in sechs Schritten an Ihr Geld kommen.

Aktiv am Feierabend Finanztest 5/2006 - Das Grundgesetz gibt jedem die Freiheit, einen Nebenjob auszuüben. Der Chef darf deshalb einen Zweitjob nicht generell verbieten. Die Tücke steckt jedoch im Arbeitsvertrag. Was Mitarbeiter nach der Arbeit machen, geht den Chef nichts an. In seiner Freizeit darf ein Arbeitnehmer tun, was er will. Er darf zum Beispiel auch einer Nebentätigkeit nachgehen. Denn das fällt unter die Berufsfreiheit, die das Grundgesetz mit Artikel 12 schützt. Ein Chef darf deshalb im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit nicht generell und unbegründet verbieten. Tut er es doch, ist das Verbot unwirksam.

Hey, Boss, ich brauch... Finanztest 5/2006 - ... mehr Geld!' Irgendwann kommt der Punkt, an dem man mehr will. Am besten lässt sich der Chef in einer Gehaltsverhandlung durch Leistung überzeugen - und mit einer klugen Gesprächsstrategie. Nur keine Scham! Wer gute Leistungen zeigt, soll auch gutes Geld verdienen. Doch von allein geht kein Chef auf tüchtige Mitarbeiter zu und fragt nach, ob sie nicht ein wenig mehr möchten. Eigeninitiative ist gefragt und gute Vorbereitung.

Betriebsbedingte Kündigung: „Eene, meene, muh und raus bist du“ Finanztest 2/2006 - Sie kann jeden Arbeitnehmer treffen, und zwar unabhängig von Einkommen, Alter oder Betriebszugehörigkeit: die betriebsbedingte Kündigung. Um wirksam zu sein, muss sie mehrere Voraussetzungen erfüllen: Die Arbeitsplätze müssen nachweislich überflüssig, und die Kündigung muss dringlich sein. Zudem darf der Arbeitgeber nicht wahllos irgendeinem Mitarbeiter kündigen. Missachtet er diese Regeln, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam. FINANZtest erläutert die Regeln für betriebsbedingte Kündigungen und sagt, welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Junge Eltern: „Einsam, zweisam, dreisam“ Finanztest 8/2005 - Elternzeit, Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Eltern können nach der Geburt eines Kindes im Beruf Pause machen und bekommen Geld vom Staat. FINANZtest informiert über Elternzeit und Teilzeitarbeit, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld und sagt, wer Erziehungsgeld erhält. Zudem stehen Mustertexte zum Download bereit, um Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit richtig zu beantragen.

Arbeitszeitkonten. „Auf Vorrat schaffen“ Finanztest 1/2005 - Arbeitszeitkonten mit Langzeitwirkung können die Arbeitswelt der Zukunft flexibler machen. Bisher sind die Guthaben der Arbeitnehmer aber oft nicht ausreichend geschützt. FINANZtest zeigt die unterschiedlichen Modelle von Arbeitszeitkonten, sagt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie die Konten bei Insolvenz geschützt sind.

Hilfe im Haushalt: „Klarer Vorteil“ Finanztest 8/2005 - Haus und Garten. Für Handwerker, Putz- und Gartenhilfen, die keine Schwarzarbeiter sind, können Mieter und Eigenheimbesitzer bis zu 600 Euro beim Fiskus lockermachen. FINANZtest sagt, wie Sie das Finanzamt an Dienstleistungen im Haushalt beteiligen.

Teilzeitarbeit: „Mehr vom Leben“ Finanztest 7/2005 - Teilzeit. Fast acht Millionen Arbeitnehmer haben im vergangenen Jahr Teilzeit gearbeitet. Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn dem Betrieb kein Schaden entsteht. FINANZtest erläutert die wichtigsten Punkte im Teilzeit- und Befristungsgesetz, sagt, wie Sie Teilzeit beantragen und gibt Tipps zum Thema.

Schüler- und Ferienjobs: „Selbst verdiente Kohle“ test (Stiftung Warentest) 5/2005 - Schüler leiden permanent an Geldmangel. Für teure Marken-Klamotten, den neuesten MP3-Player und den Diskobesuch am Wochenende reicht das elterliche Taschengeld nur in seltenen Fällen. Viele Schüler arbeiten daher nach der Schule oder während der Ferien in unterschiedlichen Nebenjobs. Doch für Jugendarbeit gibt es gesetzliche Höchstgrenzen. Wer die überschreitet, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch finanzielle Nachteile. test sagt, wo und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.

Das neue Kündigungsrecht: „Gehen ohne Streit“ Finanztest 7/2004 - Den Job zu verlieren, ist hart. Immerhin kann der Chef seinen Mitarbeitern den Abschied bei betriebsbedingten Kündigungen mit einer Abfindung versüßen. Bislang war die Abfindung in der Regel erst vor Gericht ein Thema. Jetzt kann der Arbeitgeber auch im Kündigungsschreiben schon Geld anbieten, um eine Kündigungsschutzklage zu verhindern. Doch Vorsicht: Wer kein Geld verschenken will, sollte sich beraten lassen. Oft ist mehr drin, als der Arbeitgeber im ersten Anlauf freiwillig anbietet. FINANZtest erklärt die Regeln im Poker um die Abfindung und sagt, wann es sich lohnen kann, Widerstand zu leisten.

Schäden am Arbeitsplatz: „Sorry, Chef!“ Finanztest 1/2004 - Nur selten müssen Angestellte zahlen, wenn sie am Arbeitsplatz etwas kaputt machen. Meist ist der Chef dran. Ausnahme: Handelt ein Arbeitnehmer „grob fahrlässig“ oder vorsätzlich, dann muss er den Schaden allein bezahlen. Dafür reicht auch schon die Einstellung „Na, wenn schon“. Entscheidend sind zudem die Sicherheitsvorschriften des Betriebs. So wird sich ein Angestellter, der verbotenerweise mit privaten E-Mails einen Virus auf den Dienstrechner lädt, kaum auf leichte Fahrlässigkeit herausreden können. FINANZtest erklärt, wann Arbeitnehmer Schäden im Betrieb selbst zahlen müssen und unter welchen Umständen sie nicht haften.

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Einige unabhängige Verbraucher-Zeitschriften enthalten neben dem Bereich Finanzen (Steuertipps, Anlagefonds) häufig auch journalistische Beiträge und Ratgeber aus dem Bereich Arbeitsrecht. Diese beschränken sich in der Regel auf das Individualarbeitsrecht, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich Arbeitsvertrag, Leistungen und Pflichten und Kündigung regelt. Anhand konkreter Fallbeispiele aus dem Berufsleben bieten die Magazine dadurch grundlegende Informationen und Orientierung über wichtige oder aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen insbesondere Themen, die das Berufsleben jedes Arbeitnehmers unmittelbar betreffen wie zum Beispiel Gehaltserhöhungen, Fortbildung, Nebenjob oder Teilzeitarbeit. Darüber hinaus werden auch die konkreten Auswirkungen aktueller politischer Themen auf das Arbeitsrecht wie zum Beispiel Erziehungs- und Mutterschaftsgeld behandelt. Sowohl Ratgeber wie Beiträge richten sich an ein breites Publikum und sollten daher journalistisch sorgfältig aufbereitet sein. Parallel dazu bieten auch einige (juristische) Fachverlage oder Anwälte auf ihren Internetseiten Portale mit Informationen zum Thema Arbeitsrecht an. Bedingt durch das Medium Internet und aus wirtschaftlichem Eigeninteresse der Anbieter ist hier die Anzahl längerer Beiträge oder Artikel erfahrungsgemäß geringer. Stattdessen dominieren kurze Übersichts- oder Lexikonartikel, mit deren Hilfe sich der interessierte Nicht-Jurist jedoch einen guten Einblick in die Materie verschaffen und weiterführende (zum Teil kostenpflichtige) Informationen anfordern kann.