befriedigend (3,2)
2 Tests
12/2011
(ausreichend)
- Typ: Versand- / Kaufhaus, Aukti …
Heft 26/2011 Platz 2 von 2 |
„gut“ (2,49)
Angebotsumfang und Grundfunktionen (8%): „sehr gut“ (1,00); |
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Heft 11/2004 2 Produkte im Test |
3 von 6 Punkten
„Die besten Schnäppchen, allerdings oft zeitaufwendig und unübersichtlich.“ |
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Meinungen (2)
Ebay untätig bei überhöhten Versandkosten
Harry007 schreibt am :
(mangelhaft)
Vorteile:
immer aktuell
Nachteile:
etwas grober Umgang,
Hohe Versandkosten,
Kundenservice geht nicht konkret auf Fragen/Probleme ein
Geeignet für:
alle
Ebay ist in den letzten Jahren immer wieder in die Schlagzeilen gekommen, weil das Unternehmen gegenüber Verkäufern untätig geblieben ist, die den Käufern überhöhte Versandkosten in Rechnung stellen. Leider fährt Ebay in dieser Richtung immer noch einen sehr zweifelhaften Kurs.
Seit ca. 10 Jahren ersteigere ich bei Ebay regelmäßig alte Ansichtskarten. Der ganz überwiegende Teil der Ansichtskarten-Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat (schätzungsweise 90%), berechnet für den Versand von 1 bis 3 alten Ansichtskarten eine Pauschale von 1,00 Euro. Ganz nette Anbieter belassen es manchmal sogar bei der Berechnung des Portos in Höhe von 0,55 Euro oder berechnen maximal 0,80 Euro. Wenn eine sammelwürdige Ansichtskarte bei den Geboten auch schon einmal einen recht hohen Gebotswert erreicht, bieten die meisten Verkäufer dann auch die Variante des Einschreibens an, die der Kunde wählen kann.
Vor kurzem hatte ich von dem Mitglied ... eine alte Ansichtskarte im Wert von 1,00 Euro ersteigert. Für den Versand dieser Ak wollte das Mitglied sage und schreibe 3,00 Euro Versandkosten haben! Nach der Auktion habe ich das Mitglied auf die ganz abnorme Höhe dieser Kosten hingewiesen und versucht, mit dem Hinweis zu verhandeln, dass dies eine absolut unübliche Höhe für dieses Sammelgebiet sei. Ebay erwartet ja immer in seinen Regularien, dass man in Konfliktfällen zunächst versuchen sollte, sich untereinander zu einigen. Dickköpfig hat das Mitglied ... auf den überhöhten Versandkosten bestanden, die ich schließlich auch überwiesen habe. Gleichzeitig hatte ich auch signalisiert, dass ich dem Mitglied eine negative Bewertung ausstellen werde, wenn es bei den 3,00 Euro bliebe. Vor der Abgabe der Bewertung hatte ich Ebay telefonisch kontaktiert und nachgefragt, ob sich das Mitglied mit einer negativen Gegenbewertung rächen könne. Die Ebay-Beraterin verneinte dies und bat mich, die negative Bewertung korrekt und sachlich zu formulieren. Ich schrieb in der Bewertung: "Für 1 Euro Ansichtskarte ersteigert, 3 Euro Versand, Verhdlg. zwecklos" - bin also sachlich und nüchtern beim Sachverhalt geblieben.
Nach wenigen Tagen musste ich feststellen, dass Ebay auf Intervention des Verkäufers hin meine negative Bewertung gelöscht hat. Ebay argumentierte, dass ich mit der Abgabe des Gebotes schließlich die deutlich erhöhten Versandkosten in Kauf genommen hätte und ein Vertrag zustande gekommen sei. Dieser Argumentation mag ich nicht folgen, weil auch z. B. bei bereits unterschriebenen Mietverträgen rückwirkend im Konfliktfall vor Gericht bestimmte Klauseln und Bedingungen für ungültig erklärt werden, die deutlich eine Seite benachteiligen.
Ebay scheint willkürlich mit den Bewertungen umzugehen. Von einem anderen professionellen Ansichtskarten-Händler ist mir bekannt, dass er stets 1,50 Euro für den Versand einer Ansichtskarte berechnet. Nachdem sich einige Kunden darüber beschwert hatten, hat dieser Händler von Ebay eine Ermahnung erhalten. Insofern scheint die Handhabung von Bewertungen bei Ebay doch sehr zweifelhaft und willkürlich zu sein.
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zu Teuer und voller Ignoranz
abcde schreibt am :
(ausreichend)
Ebay ist mit Abstand das teuerste Auktionshaus und schraubt immer weiter die Preise hoch!!! Aber wenn man wirklich was verkaufen will dann wohl nur dort. Schnäppchen für Käufer gibts schon lange nicht mehr. (liegt wohl daran das die Verkäufer die hohen Gebühren mit beinrechnen)
Ich kaufe nur noch in anderen Auktionshäusern
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Unser neuester Test erschien am 02.12.2011.
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