Debeka Private KV PN+PNE / TG 43 Test

(Krankenversicherung)
Private Krankenversicherung PN+PNE / TG 43

befriedigend (2,8) 2 Tests 11/2006

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Finanztest
Heft 12/2006
Platz 10 von 31
„befriedigend“ (2,9)

Preis/Leistung: „befriedigend" (3,0)

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Finanztest
Heft 12/2006
Platz 10 von 31
„befriedigend“ (2,8)

Preis/Leistung: „befriedigend" (2,8)

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Forenbeiträge (2)

neue Krankheit während bestehender Krankheit
Neugieriger schrieb am :
Ich habe eine Frage zur Leistungspflicht noch TG43:

Wenn ein Selbständiger sich z.B. das Bein bricht und deswegen zwei Monate krankgeschrieben ist und sich dann in der letzten Woche der Krankschreibung den Arm bricht (weitere fünf Wochen krank), wird dann nach TG43 weiterhin Krankengeld gezahlt oder beginnt mit dem Armbruch erneut die Frist von sechs Wochen zu laufen ?

Vorab schon mal herzlichen Dank für die Beantwortung
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neue Krankheit während bestehender Krankheit
Gisela schrieb am :
Ich denke, die zahlen das Krankentagegeld so lange, wie man eben nachweisen kann, dass man krank geschrieben ist. in den Versicherungsbedingungen steht es jedenfalls drin und zwar ungefähr so: Das Kranken geld wird bei TG43 ab dem 43. tag bezahlt und zwar ohne zeitliche Begrenzung, aber nur so lange, wei man tatsächlich bei der Dbeka versichert ist.
Alles andere wäre ja auch irgendwie hirnrissig - obwohl ich nicht behaupten möchte, dass die Versicherungsbedingungen von der Krankenkasse von besonders hohen Intelligenzleistungen geprägt sind.
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