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Steuerzahler sollten ab sofort alle Kosten für die medizinische Versorgung beim Finanzamt abrechnen. Der Bundesfinanzhof muss entscheiden, ob Krankheitskosten ab dem ersten Euro zählen.

Ratgeberumfeld

In diesem dreiseitigen Artikel erklärt Finanztest (7/2014), welche Krankheitskosten Steuerzahler beim Finanzamt geltend machen können und welche Belege dabei vorgelegt werden müssen. Außerdem zeigt die Zeitschrift, wie bisher die Abrechnung bei Finanzämtern erfolgte.

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