Einschätzung unserer Autoren
Samsung M6710 Beat Disc
Bedienung Halb und Halb
Im Grunde ist es also eher umgekehrt: Die Bedienung des Samsung M6710 Beat Disc erfolgt zum Großteil über das Tastenfeld sowie die Spezialtasten auf der unteren Gerätefront, und nur bei bestimmten Anwendungen erhält man eine kontextabhängige Bedienungsalternative auf dem Display. Hierin ähnelt das Handy Samsung-Modellen wie dem U900 Soul, bei dem es extra TouchPad-Zonen für die Fingerbedienung gibt.
Warum man sich so beschränkt hat, ist unbekannt – aber vielleicht kann man das Handy so ja günstiger produzieren und damit auch günstiger anbieten?
Samsung M6710 Beat Disc
Kleiner Bruder des M7600
So kann der Kunde auch beim Samsung M6710 Beat Disc den B&O-Verstärker erwarten, ebenso wie die Steuerungssoftware mit den Funktionalitäten einer Musiksuche, dem Suchen nach Tags oder dem Abspielen „ähnlicher Musik“. Auch SRS Virtual surround sound 5.1ch und DNSe finden sich beim M6710. Auf die erweiterten Disk-Jockey-Fähigkeiten muss der Käufer dagegen verzichten: Das Modifizieren von Musikfiltern, das Einbauen von Effekten in Musikstücke wie auch die ungewöhnliche Scratching-Software sind nicht mit von der Partie.
Doch besonders abseits der Musikfunktionen müssen Abstriche gemacht werden. Das M6710 Beat Disc verfügt zwar ebenfalls über einen Touchscreen, der ist jedoch mit 2,6 Zoll nicht nur kleiner als beim Brudermodell, sondern auch nur in einem kleinen Teil tatsächlich berührungsempfindlich. Verzichten muss der Nutzer auch auf den Autofokus, die Gesichtserkennung sowie den Lächel-Modus bei der 3-Megapixel-Kamera. Und auch das GPS-Modul ist nicht mit von der Partie.
Wer jedoch ein reinrassiges Musik-Handy mit gutem Klang sucht, könnte dennoch mit dem M6710 Beat Disc glücklich werden – denn letzten Endes wurde hier nicht an der Audiotechnik gespart sondern an der zusätzlichen Ausstattung. Und viele werden sicher auch auf die DJ-Fähigkeiten verzichten können. Von daher mag das Samsung M6710 Beat Disc bei einem entsprechenden Preisunterschied ebenso seine Daseinsberechtigung haben.
