Ich kann von LTA nur abraten!
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Nachteile:
kein Schutz, Bearbeitungszeit im Schadenfall
Mir wurde etwas über 2 Jahre vor meiner Rente betriebsbedingt gekündigt. Der von uns gebuchte Argentinienurlaub wurde deshalb storniert, da die finanziellen Auswirkungen für uns nicht absehbar waren. Dies geschah entsprechend §2 der Versicherungsbedingungen und nach Anraten der Versicherung:
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Versicherer die Leistung?
1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes nach Buchung der Reise von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
...
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den
Arbeitgeber. (...)
was wiederum heißt, das die Unzumutbarkeit u.a. im Verlust des Arbeitsplatzes begründet ist.
Es wird nicht auf eine zeitliche Beschränkung der Wirksamkeit der Kündigung verwiesen, sondern der Grund und damit die Unzumutbarkeit ist die Kündigung an sich! Lediglich der zeitliche Bezug zur Reisebuchung wird hergestellt. Und hier erfolgte die Kündigung eindeutig später.
Dann erfolgte zunächst eine Ablehnung, da die Kündigung nicht betriebsbedingt gewesen wäre. Nachdem dies nachgewiesen wurde (Bestätigt in der vorgerichtlichen Einigung), erfolgte eine Ablehnung, weil der Arbeitsplatzverlust zu weit in der Zukunft gelegen hätte und deshalb die Unzumutbarkeit nicht gegeben wäre.
Außerdem wurde die Unzumutbarkeit, die ja schon - wie oben angemerkt - mit der Kündigung vorhanden war, noch einmal zusätzlich dargelegt.
Auch danach wurde die Erstattung der Stornierungskosten abgelehnt.
Dazu kommt, dass in den original Reisebedingungen für Streitigkeiten an den Ombudsmann verwiesen wird, obwohl die HDI Global SE, die hinter der LTA steckt gar nicht Mitglied ist!
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