befriedigend (3,0)
1 Test
09/2009
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Heft 10/2009 Platz 3 von 4 |
„durchschnittlich“
Terminvergabe: „weniger zufriedenstellend“; |
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Mahnverfahren: „Nicht zahlen“ Finanztest 9/2010 - Verbraucher sollten unberechtigten Forderungen von Firmen widersprechen. Finanztest sagt, wie sich Belästigte wehren können. Finanztest sagt, wie sich Belästigte am besten wehren und wann sie unbedingt Widerspruch einlegen müssen.
Unterhalt: „Mama muss zur Arbeit“ Finanztest 9/2009 - Geschiedene Mütter sollen ab dem dritten Geburtstag ihres Kindes arbeiten gehen. Doch inzwischen zeigt sich, dass Gerichte den Anspruch der Frauen auf Unterhalt oft verlängern. Finanztest informiert zum Unterhaltsrecht und zeigt, wie Richter die gesetzlichen Regelungen in der Praxis anwenden.
Kinderbetreuungskosten: „Eltern müssen sich wehren“ Finanztest 11/2008 - Viele Finanzämter verweigern Eltern Steuervorteile für die Kosten der Kinderbetreuung – offenbar aus Unkenntnis. Finanztest sagt, wie Betroffene vorgehen sollten, wenn das Finanzamt die Betreuungskosten nicht anerkennt.
Der Darstellervertrag VIDEOAKTIV 5/2009 - Das Recht am eigenen Bild reicht sehr weit. Deshalb sollten sich Fotografen und Filmer bei Aufnahmen mit Darstellern unbedingt die Rechte zusichern lassen. Die Zeitschrift Videoaktiv Digital (5/2009) beschäftigt sich in diesem einseitigen Ratgeber mit der Rechtsfrage am eigenen Bild. Es wird erklärt, welche Rechte man beachten muss und was in einem Darstellervertrag alles deswegen berücksichtigt werden sollte.
Recht auf Ruhe Audiovision 12/2008 - Das Heimkino im Mehrfamilienhaus kann für Ärger sorgen. Kürzlich hat sich sogar der Bundesgerichtshof dieses Problems angenommen. In dem zweiseitigen Ratgeber sagt Audiovision (12/2008), wann eine Heimkinoanlage als Ruhestörung gilt und welche Folgen das haben kann.
Aufnahmeschutz VIDEOAKTIV 1/2010 - Beim urheberrechtlichen Schutz von Videoaufnahmen und Fotografien ist zwischen dem Schutz als Lichtbildwerk und dem Schutz als einfaches Lichtbild zu unterscheiden. Videoaktiv gibt in Ausgabe 1/2010 Tipps zur rechtlichen Lage bei Videoaufnahmen und Fotografien.
Patientenverfügung: „Schaltet mich ab!“ test (Stiftung Warentest) 3/2008 - Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Solange medizinisch möglich, müssen Ärzte alles tun, um ihre Patienten am Leben zu halten. So muss zum Beispiel ein Motorradfahrer nach einem Unfall mit Hirnschaden damit rechnen, noch jahrelang an Schläuchen zu hängen. Wer das nicht will, sollte vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung. test erklärt in diesem Ratgeber, was das bedeutet und worauf Sie achten sollten.
Tests zu ähnlichen Produkten: Hnatek, Mag. Wolfgang (Notar) Service: Beratung, 123recht.net Online-Rechtsberatung.
Weiterführende Informationen können Sie auch bei
ries.heinzelmaennchen.at
finden.
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