Ratgeber
Änderungen ab 2010 an der Beitragshöhe zur Kranken-/ Pflegeversicherung
Seit Beginn des Jahres 2010 soll das durch das Bürgerentlastungsgesetz und den damit verbundenen steuerlichen Neuregelungen ein größerer finanzieller Spielraum für den einzelnen Bürger geschaffen werden. Unter anderem können für das Jahr 2010 alle Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung entsprechen. Begünstigt sind auch Ehepartner und mitversicherte Kinder.
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Ratgeber
Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung
Der Krankenversicherungsschutz sollte individuell auf die Lebensumstände und den familiären Hintergrund zugeschnitten sein. Wer sich entscheiden muss, sollte deshalb die grundlegenden Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung kennen.
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Krankenversicherung
Grundlagen und Prinzipien der gesetzliche KV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geht auf die Sozialgesetzgebung Bismarcks aus dem Jahre 1883 zurück und funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip.
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Ratgeber
Wer muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern?
Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt aus der jeweiligen Beschäftigung mehr als 400 Euro beträgt, wobei es jedoch nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, müssen sich pflichtversichern lassen. Dabei wird diese Grenze Jahr für Jahr angepasst. Für das Jahr 2009 gilt das Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 48.600 Euro, was einen monatlichen Betrag von 4.050 Euro bedeutet.
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Ratgeber
Faktoren für die Wahl einer Krankenkasse
Der Beitragssatz für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ist seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 einheitlich. Ebenso ist das Leistungsangebot der Krankenkassen vom Gesetzgeber fest definiert. An den Kosten für die Krankenversicherung wie auch am Umfang der medizinischen Leistungen kann sich der Versicherungsnehmer, der auf der Suche nach einer geeigneten Krankenkasse ist, also nicht orientieren. Entscheidende Faktoren für die Wahl einer Krankenkasse sind daher die Zusatzleistungen sowie der Service.
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Ratgeber
Wahltarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit der Gesundheitsreform bieten viele gesetzliche Krankenkassen Wahltarife an, mit denen unter anderem der Versicherungsschutz aufgestockt werden kann. Doch sollte jeder seinen individuellen Bedarf auf den Prüfstand stellen, denn nicht jeder Wahltarif eignet sich gleichermaßen für alle Versicherungsnehmer. Außerdem sollte die Bindungsfrist nicht unterschätzt werden.
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Ratgeber
Wissenswertes über Zuzahlungen für Kassenleistungen
Seit Beginn des Jahres 2004 gelten für Zuzahlungen bestimmter Leistungen der Krankenkassen neue Regelungen. Bei Medikamenten fällt die Zuzahlung nach Packungsgrößen weg und gesetzlich Versicherte müssen sich nach dem Verkaufspreis der Arzneimittel richten. Als Freibetrag gelten 4.536 Euro für den Versicherungsnehmer sowie auch für seinen Lebenspartner.
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Ratgeber
Gesundheitsfonds finanziert die Kosten der Krankenkassen
Seit Beginn des Jahres 2009 gilt die Krankenversicherungspflicht für nahezu alle Bürger. Nur wer eine freie Heilfürsorge vom eigenen Dienstherren erhält wie beispielsweise Soldaten oder Polizisten, ist von dieser Regelung ausgenommen. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ein einheitlicher Beitragssatz, sodass man sich lediglich an den individuellen Zusatzleistungen und dem gebotenen Service einer Krankenkasse orientieren kann. Der Gesundheitsfonds dient dabei als zentrale Geldsammelstelle.
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Ratgeber
Welche Bedingungen gelten bei der Krankenversicherung für Studenten?
Wer ein Studium absolvieren will, sollte sich frühzeitig um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern. Bereits bei der Immatrikulation muss ein solcher Nachweis vorgelegt werden.
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Ratgeber
Werden Rentner automatisch bei der GKV versichert?
Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Berufsleben ausscheidet, ist nicht zwingend der Krankenversicherungsschutz geklärt. Wer weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein möchte, muss auch besondere Voraussetzungen dafür erfüllen. Dabei sind die Mindestversicherungszeiten von Bedeutung.
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Krankenversicherung
Was bringen Bonusprogramme und Zusatzversicherungen?
Nachdem am 1. Januar 2009 der einheitliche Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde, bieten die individuellen und zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen dem Versicherungsnehmer die einzige Chance, die jeweilige Kasse zu beurteilen. Das Sozialgesetzbuch legt seit Ende 1988 sämtliche Pflichtleistungen fest, sodass man über attraktive Zusatzangebote potenzielle Mitglieder überzeugen will.
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Krankenversicherungen
Voraussetzungen für den Wechsel der Krankenkasse
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit Anfang des Jahres 2002 die Möglichkeit, die Krankenkasse auch ohne Angabe von Gründen zu wechseln. Zu den zwingenden Voraussetzungen für einen Kassenwechsel gehört, dass der Versicherte wenigstens 18 Monate Mitglied war.
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Krankenversicherung
Welche Kriterien gelten bei der Familienversicherung?
Anders als in der privaten Krankenversicherung, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Familienangehörige beitragsfrei mitversichern zu lassen. Dabei ist die beitragsfreie Mitgliedschaft vom Gesetzgeber geregelt.
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Ratgeber
Voraussetzungen für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, dass Familienangehörige unter besonderen Voraussetzungen kostenfrei mitversichert werden. Als Familienversicherte gelten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner wie auch minderjährige Kinder. Dazu gehören auch Enkel und Stiefkinder, wenn der Beitragszahler sie überwiegend unterstützt. Pflegekinder, sofern diese nicht berufsmäßig betreut werden, können ebenfalls über das versicherte Kassenmitglied familienversichert werden. Die Berechtigung regeln jeweils besondere Voraussetzungen.
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Krankenversicherung
Seit 2009 wieder Krankengeld für Selbstständige
Erst vor wenigen Monaten wurde eine Regelung der Gesundheitsreform korrigiert, von der jetzt Selbstständige, Versicherte und Beschäftigte der Künstlersozialkasse, die gesetzlich krankenversichert sind, sowie tageweise Beschäftigte profitieren können. Die Rede ist vom gesetzlichen Krankengeld. Denn seit dem 1. August 2009 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung wieder Krankengeld.
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Krankengeldzahlung
Alle versicherten Arbeitnehmer sowie Arbeitslosengeldbezieher haben einen Anspruch auf Krankengeld. Hiervon ausgenommen sind jedoch Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Arbeitnehmer, die weniger als zehn Wochen befristet arbeiten sowie unständig Beschäftigte. Sie können, wie auch hauptberuflich Selbstständige, ein Wahlerklärung abgeben. Für Künstler und Publizisten gelten ebenso spezielle Regelungen für den Wahltarif „Krankengeld“.
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Ratgeber
Welche Krankengeldregelung gilt für Selbstständige?
Wer selbstständig ist und bei einer Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert ist, kann seit Sommer 2009 aufatmen. Ab 1. August 2009 kann der Einkommensausfall für diese Zielgruppe im Krankheitsfall ab der siebten Krankenwoche wieder über das gesetzliche Krankengeld abgesichert werden.
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Ratgeber
Behandlungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Grunde kann beim Leistungsspektrum der Krankenkassen nicht von einem Katalog gesprochen werden. Vielmehr regelt das fünfte Sozialgesetzbuch, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine entsprechende Krankenbehandlung hat. Doch welche Behandlungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
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Zusatztarife für die Pflege
Private Krankenversicherungsnehmer müssen sich für den Pflegefall über eine private Pflege-Pflichtversicherung absichern. Das Leistungsspektrum entspricht dem der sozialen Pflegeversicherung von Kassenpatienten. Jedoch tritt an die Stelle der Sachleistungen das Kostenerstattungsprinzip wie bei einem herkömmlichen privaten Krankenversicherungsschutz auch.
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Ratgeber
Grundlagen der privaten Krankenversicherung
Hinter dem Begriff „private Krankenversicherung“ stehen alle privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsgesellschaften, die eine vertragliche geregelte Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur Personen aufgenommen, deren Einkommen über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresbruttoeinkommensgrenze überschreitet, wobei der Basistarif die einzige Ausnahme darstellt. Für die private Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip. Die Beiträge werden somit für die komplette Versicherungszeit errechnet.
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